Obdachlose zweiter Klasse? Wie die lokale Presse über obdachlose EU-Bürgerinnen und Bürger in Köln berichtet.

Tim Westerholt, Leiter des Fachdienstes für Integration und Migration bei der Kölner Caritas:

Zwei Wochen, sechs Zeitungsartikel in großen Kölner Printmedien und es ist klar, wir brauchen einfach unsere Prügelknaben: Nachdem es um die stilisierten „Flüchtlingsmassen“ der Vorjahre etwas ruhiger geworden ist, fehlen uns einfach die Aufreger! Da kann sich der mediale Zeigefinger doch endlich empört auf die fast vergessene Zielgruppe der EU-Bürger richten, die pöbelnd ausgerechnet unsere schöne Deutzer Freiheit oder das Agnesviertel verschandeln. Wie war das doch noch gleich im Jahr 2014, mit der Öffnung der Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen und der vermeintlich androhenden Elendsmigration in unsere ohnehin belasteten Sozialsysteme?
12.000 Bulgaren und Rumänen haben heute ihren festen Wohnsitz in Köln. Die Rumänen führen im Zuwanderungsbericht des BAMF die Top 5 der EU-Eingewanderten an, die Bulgaren stehen auf Platz drei, hinter den Polen. Wird der alte Hut durch die Lokalpresse also zu Recht hervorgezaubert?
Ja, es gibt viele Themen, über die wir im Kontext der europäischen Freizügigkeit sprechen sollten: Sie kommen noch immer, die diplomierten Bulgaren, die hier als Reinigungskräfte das Nötigste verdienen, um ihre Familie über Wasser zu halten. Die Angst haben müssen, dass sie nach einem Jobverlust sämtliche Sozialleistungsansprüche verlieren. Die keinen Sprachkurs besuchen können, da ihre Arbeitgeber ihnen keine Teilzeitstelle ermöglichen.
Es gibt sie immer noch, die unterbezahlten Rumänen auf unseren Spargelfeldern, die ihrer in der Heimat verbliebenen Familie jede Saison aufs neue Lebewohl sagen müssen. Oder die Polen, die in nach außen versiegelten und optisch sterilen Fabriken unseren Schweine- und Rindfleischkonsum bedienen.
Wir sollten endlich wieder einmal über arbeitsplatzbezogene Diskriminierung und Ausbeutung diskutieren, die immer dort einkehrt, wo die eigene Lebensgrundlage ausschließlich vom Beschäftigungsverhältnis abhängt – ohne Netz, ohne Boden. Und wir sollten vor allem über sich verschärfende Gesetze sprechen, die EU-Bürger ohne Beschäftigungsverhältnis für fünf Jahre von sämtlichen Sozialleistungen ausschließt.

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Pflege vor der Bundestagswahl – alles geregelt?

Viele Themen prägen den aktuellen Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017: Zuwanderung und Flüchtlingspolitik, Digitalisierung, Ausbau der Infrastrukturen, Bildung, Rentenpolitik, Verkehrspolitik und Umweltschutz.
Die Fragen der Pflege und die Zukunft der Pflegeversicherung scheinen gelöst worden zu sein!? Und in der Tat kann die scheidende Bundesregierung mit dem Bundesgesundheitsminister Gröhe und dem früheren Staatssekretär Laumann anzuerkennende Leistungen nachweisen. Mit den Pflegereformen aus den PSG 1 bis 3 wurde mittelfristig die Finanzierung der Pflegeversicherung gesichert und die ambulante Pflege und Versorgung wirksam verbessert. Auch wurde eine zukunftsorientierte Pflegeausbildung, wenn auch mit Schwächen in der Finanzierung und offenen Fragen der Umsetzung der gemeinsamen Ausbildung von Kranken- und Altenpflege, immerhin auf den Weg gebracht.
Aber ist damit alles getan? Oder gibt es noch wichtige offene Fragen, der sich eine neue Bundesregierung, gleich welcher Couleur zeitnah nach der Wahl annehmen muss?
Aus meiner Sicht gibt es diese offenen und drängenden Fragen, die ich konkret benennen und mit klaren Forderungen verbinden kann:

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Wer die Wahl hat, hat die Qual!

Noch 17 Tage, dann findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. In den vier Kölner Wahlkreisen sind die über 731.000 Kölner Wahlberechtigten aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben. Jeder Zweite ist sich heute noch nicht sicher, wem er am Wahlsonntag seine Stimmen geben soll. Eine Richtschnur kann dabei die Frage sein, wie die Kandidatinnen und Kandidaten zu den Themen stehen, die mir persönlich wichtig sind.

Bei den katholischen Verbänden und Institutionen sind die Positionen zu sozialpolitischen Themen wichtig. Wie können wir eine solidarische Arbeitsmarktpolitik gestalten, die Arbeitslosigkeit bekämpft, ein Existenzminimum und Teilhabe sichert? Wie muss eine menschliche Flüchtlingspolitik aussehen, die ermöglicht, Schutzbedürftige aufzunehmen und Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft zu fördern? Wie schaffen wir eine gerechte Finanzpolitik, die auch künftigen Generationen Spielräume lässt und die Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen gleichmäßiger verteilt?
Um auf diese Fragen Antworten zu erhalten, hatten Kath. Bildungswerk, Caritas für Köln, Katholikenausschuss und Stadtdekanat Vertreter von CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne zu einem öffentlichen Gesprächsforum in der vergangenen Woche eingeladen.
Auch wenn die noch unentschlossenen Wählerinnen und Wähler oftmals anführen, dass die Positionen der Parteien austauschbar und wenig unterscheidbar scheinen, gab es in der Diskussion im Domforum abseits der klassischen und naheliegenden parteipolitischen Annäherungen auch deutliche Differenzierungen:
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Ohne Studium bist du nichts

Hörsaal

Bald ist auch in Köln wieder Semesterstart: Aber nur für diejenigen, die einen entsprechenden Numerus Clausus im Abitur hatten. In Köln gibt es keinen einzigen Studiengang mehr ohne „NC“. Warum? Weil heutzutage jeder studieren muss, die Unis sind völlig überlaufen.

Was ist eigentlich aus unserer Gesellschaft geworden? „Höher – schneller – weiter“ das ist kein neues Credo. Aber was unsere Bildung angeht, hat es sich im letzten Jahrzehnt extrem zugespitzt. Heute gibt es zahlreiche Jugendliche, die wenigstens das Abitur „versuchen“. Das kann ich verstehen: Nicht nur die besorgten Eltern drängen zum Abi, sondern die Arbeits-Realität fordert das oft. Viele Ausbildungsberufe, bei denen früher ein Realschulabschluss wenn nicht ein Hauptschulabschluss gereicht hat, fordert heute Abitur. Warum? Weil der Arbeitgeber es sich aussuchen kann. Es gibt ja genügend Leute mit Abi. Und wenn man schon mal das Abi hat, dann kann man auch gleich studieren gehen. (mehr …)

„Ich spende nur für eine deutsche Familie!“

Neulich rief mich ein Spender an, der ganz konkret eine Familie unterstützen wollte. Im Gegensatz zu einigen anderen Hilfsorganisationen ist es bei der Caritas Köln durchaus üblich, für einen Zweck, zum Beispiel ein bestimmtes Projekt, zu spenden.

So sehr ich mich über das Interesse und die Bereitschaft, eine größere Summe zu spenden, gefreut habe, hatte ich beim Anliegen des Spenders auch Bedenken. Denn wie wählen wir genau die Familie mit dem größten Bedarf aus? Spricht sich das nicht herum und viele andere Familien melden ebenfalls ihren Bedarf nach Unterstützung an? Wird die unterstütze Familie sogar dafür geächtet, dass nur sie eine Unterstützung bekommt?

„Ich möchte nur für eine deutsche Familie spenden“, war das zweite Anliegen des Spenders. Da wir mit vielen geflüchteten Familien zu tun haben, die großen Bedarf nach Beratung und Unterstützung haben, konnten wir diesem Wunsch nicht nachkommen. Wir haben entschieden, dass die Bewertung, in welchen Bereichen Unterstützung sinnvoll und notwendig ist, in letzter Instanz bei uns als Caritas liegt. Und natürlich beziehen wir bei dieser Bewertung auch ethische Überlegungen ein.

Für unsere Hilfsangebote sind wir in vielen Bereichen auf Spenden angewiesen und gerne bieten wir unseren Spenderinnen und Spendern verschiedene Projekte und Unterstützungsmöglichkeiten an. Aber es gibt eine Grenze, über die hinaus wir vereinzelte Wünsche nicht erfüllen können und wollen. Und auch wenn es sehr schwer fällt, lehnen wir in besonderen Fällen wie diesem auch mal eine Spende ab.

Wählt Menschlichkeit

Der Deutsche Caritasverband und die deutschen Bischöfe rufen uns auf:  Wählt  Menschlichkeit!

Mit dieser Kampagne wollen wir unserer Gesellschaft ins Gewissen reden. Wir wollen Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile, wollen gesellschaftlichen Tendenzen zur Ausgrenzung von Gruppen entgegenwirken und an die Solidarität unserer Gesellschaft appellieren.

Nicht nur Geflüchtete werden in unserer Stadt oft ausgegrenzt oder grenzwertig behandelt. Auch arme Menschen, Minderheiten, kranke oder behinderte Menschen werden oft – bewusst oder unbewusst – ausgegrenzt, anders behandelt, benachteiligt oder übersehen. Die monatelange Unterbringung von Menschen in Turnhallen ohne jedwede Privatsphäre, der unsichere Umgang mit Bettlern, der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen  von Teilhabe und manchmal sogar von der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Beispiele, die fast jeder kennt.

Anlässlich der Bundestagswahl wollen wir uns und allen Wählerinnen und Wählern bewusst machen, wie wichtig die offene und demokratische Gesellschaft für uns alle ist, dass wir alle Respekt, Menschlichkeit und Solidarität brauchen, um unsere Gesellschaft zu gestalten und Stück für Stück besser und menschlicher zu machen.  Hat Menschlichkeit eine Obergrenze? Wieviel Platz haben wir in unseren Herzen?

Prüfen Sie daher die Parteien: Was sagen die Kandidaten zur Ausgrenzung und zur Solidarität der Starken mit den Schwachen. Welche Perspektiven sehen die Kandidaten im Umgang mit den Herausforderungen der Politik. Wollen die Kandidaten eine gerechte Welt –  und deutsche Gesellschaftsordnung? Ist Menschlichkeit eine „Leitwährung“ der Kandidatinnen und Kandidaten?

Prüfen Sie und vor allem: Gehen Sie wählen!!! … und wählen Sie Menschlichkeit.

Die Caritas-Kampagne „Wählt Menschlichkeit“ findet bundesweit im Aktionszeitraum vom 16. August bis 22. September 2017 statt unter www.waehltmenschlichkeit.de #waehltmenschlichkeit, auch auf der Facebookseite des Caritasverbandes Köln: www.facebook.com/caritaskoeln werden Beiträge zur Kampagne gepostet.

Auf dem Weg zur Inklusion

Rund 60 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 14 Jahren tummeln sich während „Ferien zu Hause“ in den Sommerferien im Kinder- und Jugendzentrum GOT Elsaßstraße. Die Kids haben die verschiedensten Hintergründe: Manche kommen aus dem Veedel, manche von weiter weg, einige sind in Köln geboren, andere haben eine Fluchtbiographie und sind grade erst in Köln angekommen. Als wir vor drei Jahren eine Kooperation mit der Lebenshilfe starteten, sodass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei „Ferien zu Hause“ teilnehmen konnten, wurde die Gruppe noch vielfältiger.

Natürlich musste das Ferienprogramm auf die speziellen Bedürfnisse angepasst werden, Ausflüge mussten verändert, oder Alternativen angeboten werden, Tagesabläufe anhand von Piktogrammen dargestellt werden, wir brauchten „Ruheräume“. Wir waren ja nun richtig inklusiv! Aber waren wir das auch? Nein, zugegebenermaßen am Anfang nicht. Es war ein Nebeneinander. Die Kinder mit Behinderung hatten zwar eine durch die Lebenshilfe organisierte 1:1 Betreuung und es fanden verschiedene Vortreffen statt, aber für viele Mitarbeitende der GOT war die Arbeit und der Umgang mit behinderten Kindern neu. Und ja, es gab Berührungsängste, das Gefühl etwas falsch machen zu können, sodass im ersten eigentlich „inklusiven Ferienprogramm“ ein Nebeneinander entstand. Die Lebenshilfe kümmerte sich um „ihre Kids“ und das GOT-Team kümmerte sich um „die anderen“.

Die 60 Kids schien das alles überhaupt nicht zu interessieren. (mehr …)

Politik für alle

Susanne Steltzer, Leistungsbereichsleiterin Wohnen und Leben im Caritasverband Köln:

Wie vor jeder großen Wahl, fragt der CBP – der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. – auch vor der anstehenden Bundestagswahl, ob die Parteien auch die Belange der Menschen mit Behinderungen im Blick haben und unterzieht ihre Programme einer Prüfung mit sieben sogenannten Wahlprüfsteinen:

1. Politische Teilhabe und Selbstbestimmung sichern
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens.
Ihre politische Teilhabe und Selbstbestimmung ist zu fördern und sicherzustellen, gerade bei den Personen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Zugangsbarrieren bei der politischen Teilhabe zu überwinden haben.
Bestehende Diskriminierungen in den Wahlgesetzgebungen sind zu beseitigen. Wichtig ist jetzt den Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz aufzuheben. (mehr …)

Demokratie und Kirche

Der Vizepräsident des deutschen Bundestages Johannes Singhammer (CSU) fordert die Kirchen in politischen Fragen zu mehr Zurückhaltung auf und Markus Söder (CSU) wünscht, die Kirche solle sich darauf konzentrieren, der Mission Jesu zu folgen.

Gerade in Zeiten von Populismus, demokratiefeindlichen Tendenzen und menschenverachtender Hetze ist jedoch das genaue Gegenteil zwingend erforderlich. Kirche ist nicht als Demokratie verfasst, sie kann auch keine Demokratie sein. Es ist Kirche nicht möglich, demokratisch zu beschließen, sich von der Botschaft Jesu Christi als Fundament christlichen Glaubens zu trennen. Der Auftrag zur Evangeliumsverkündigung ist Kirche gegeben und kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen abgeändert werden. Genauso wenig ist es möglich, Kirche die Staatsform Demokratie überzustülpen. Aber Kirche muss wichtige Unterstützerin demokratischen Lebens in unserer Gesellschaft sein. Kirche muss sich, insbesondere weil sie in Ihren eigenen Strukturen wenig demokratisch ausgebildet ist, bedingungslos an die Seite der demokratischen Staatsform stellen.
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Familiennachzug zum minderjährigen Flüchtling – ein (fast) unmögliches Vorhaben

Ein Gastbeitrag von Heike Winzenried, Perspektivberatung für Flüchtlinge/Beratung unbegleiteter Minderjähriger im Caritasverband Köln:

“Der yezidische Jugendliche S. ist im Alter von 16 Jahren im November 2015 ohne Familienangehörige nach Deutschland geflüchtet. Seine Eltern und fünf Geschwister, darunter vier minderjährig, sind seit ihrer Flucht vor dem sogenannten Islamischen Staat im Jahr 2013 gezwungen, in einem Flüchtlingscamp im Nordirak zu leben. Der zwei Jahre ältere Bruder kam bereits im Juli 2015 nach Deutschland und wurde im August 2016 als Flüchtling anerkannt. Im Oktober 2016 fand ein Erstgespräch zwischen der Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und dem damals 17-jährigen Jugendlichen und seinem erwachsenen Bruder statt. S. ist sehr besorgt, ob es gelingen kann, seine Familie bis zu seinem 18. Geburtstag am 3. Juni 2017 nachzuholen. Der Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist grundsätzlich nur bei Anerkennung eines Asylrechts vor dem Erreichen der Volljährigkeit möglich.

Nun beginnt eine über Monate andauernde Auseinandersetzung mit den beteiligten Behörden. Mehrere Versuche, das Asylverfahren voranzubringen, bleiben zunächst erfolglos. (mehr …)