Mehr Mut zur Komplexität

Leserbrief von Tim Westerholt, Leiter des Geschäftsfeldes Integration der Caritas Köln, an den Kölner Stadt-Anzeiger, 28. August 2026 zur aktuellen Debatte zum Bleiberechtsprogramm und Liste Coesfeld. 

Mehr Mut zur Komplexität – Die Vermischung von Bleiberechtsprogramm, städtischem Verwaltungshandeln und Liste Coesfeld 

Ja, es lässt sich diskutieren, auf welche Weise das Ausländeramt der Stadt Köln ein Unterstützungsangebot einer anderen Verwaltung verarbeitet. Hierzu gebietet es die Fairness, dass vor jeder politischen Kommentierung ebendiesem Amt die Chance eingeräumt wird, ruhig, sachlich und sorgfältig in die interne Prüfung zu gehen, bevor bereits kommunale oder landespolitische Forderungen abgeleitet werden.  

Es ließe sich anhand der Liste Coesfeld auch differenziert darstellen, was genau der Status der Langzeitduldung eigentlich bedeutet und welche Personengruppen aus welchen Gründen hiervon betroffen sind. Dabei ließe sich ebenfalls darstellen, in welchen Fällen und aus welchen guten und vor allem legalen Gründen eigentlich eine Überführung in einen regulären Aufenthaltstitel möglich und geboten ist.  

Auch eine gesellschaftspolitische Diskussion, wie mit Langzeitgeduldeten Menschen umgegangen werden soll, ließe sich führen: Zwischen zugespitzten und lauten Rufen nach effektiverer Abschiebung von Langzeitgeduldeten und Empörung über erfolgte Abschiebungen – dann nämlich, wenn ein weiteres Beispiel einer abgeschobenen ausgebildeten Pflegekraft mit vorliegendem Arbeitsvertrag aus einem beliebigen Westbalkan-Land publik gemacht wird – gibt es scheinbar nur noch wenig Gesprächs- und Diskussionsraum. 

Schade, denn in diesem Zwischenraum ließe sich auch die Funktion eines Bleiberechtsprogramms hervorragend darstellen, da es genau in diesem Bereich ansetzt: Es bietet eine Unterstützung der Integrationsleistungen Langzeitgeduldeter durch erfahrene soziale Träger Kölns und eine entsprechende Prüfung des hiesigen Ausländeramtes, ob die erreichten Fortschritte einen legalen Aufenthaltstitel ermöglichen, um diesen Integrationsweg erfolgreich weiterzugehen.  

Meine Meinung: Das ist kein Unrecht, das ist Recht und gesellschaftlich äußerst sinnvoll. Die bislang in einem Fall beschriebene fehlerhafte Aufnahme einer wegen vorsätzlich begangener Straftrat verurteilten Person, muss natürlich betrachtet werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass genau dieser Ausschluss im Programm klar geregelt ist und wie die bis heute drei vorliegenden Evaluationsberichte auch hergeben, mehrfach angewandt wurde.     

Das alles wird in der Auseinandersetzung mit der Liste Coesfeld leider nicht gemacht. Stattdessen erfolgt eine Vermischung von Bleiberechtsprogramm, globalen Abschiebeforderungen gegenüber Geduldeten, vermeintlich richtig oder falschem Verwaltungshandeln und hieraus abgeleiteten schnellen politischen Forderungen.  

Das ist – besonders in Zeiten von Wahlkämpfen und Haushaltsverhandlungen – äußerst gefährlich: für unseren Zusammenhalt, für unsere Rechtsauffassung, ebenso aber auch für bislang durch alle demokratischen Parteien getragene Integrationsprogramme, auf welche die „Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt“ zu Recht stolz ist. 

GEAS-Anpassungsgesetz: Mehr Kontrolle – weniger Rechtsschutz?

Ein Kommentar von Mitarbeitenden der Caritas Köln, Geschäftsfeld Integration. Autorinnen: Laura Romeis, Pia Hannes, Kristina Meißner und Svenja Mattes

Am 12. Juni 2026 tritt das GEAS-Anpassungsgesetz in Kraft.

Schon jetzt zeigt sich in der Beratungspraxis: Die Reform führt nicht nur zu mehr Komplexität, sondern markiert einen grundlegenden Richtungswechsel im Asylsystem.
Der Fokus verschiebt sich spürbar – weg vom Schutz, hin zu Kontrolle, Beschleunigung und Abschreckung. Für Schutzsuchende bedeutet das mehr Unsicherheit. Für Beratungseinrichtungen für Geflüchtete führt dies zu mehr Druck bei gleichzeitig erschwerten Rahmenbedingungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Kritikpunkte aus Beratungssicht aufgeführt:

  1. Beschleunigte Verfahren: Weniger Zeit, mehr Fehlerrisiken

Grenz- und beschleunigte Verfahren werden ausgeweitet und prägen zunehmend den Zugang zum Asylsystem. Entscheidungen sollen künftig oft innerhalb weniger Wochen fallen – teilweise ohne aufschiebende Wirkung von Klagen. Das hat gravierende Konsequenzen: Für die Vorbereitung auf das Verfahren und die Aufarbeitung der Fluchtgründe bleibt kaum Zeit. Gleichzeitig ist der Zugang zu unabhängiger Beratung eingeschränkt, was die Situation weiter verschärft. Unter diesen Bedingungen steigt das Risiko von Fehlentscheidungen deutlich. Besonders kritisch ist, dass auch komplexe oder besonders schutzbedürftige Fälle in diese Verfahren einbezogen werden können. Dadurch wächst die Gefahr, dass individuelle Schutzbedarfe nicht erkannt werden.

  1. Früherfassung ohne Vertrauen: Die Grenzen des Screenings

Das verpflichtende Screening soll Vulnerabilitäten möglichst früh identifizieren – innerhalb weniger Tage. Aus der Beratungspraxis ist jedoch bekannt, dass dies kaum realistisch ist. Viele Betroffene sprechen nicht sofort über traumatische Erfahrungen wie Gewalt oder Verfolgung; dafür braucht es Zeit und Vertrauen. Beides fehlt in einem stark standardisierten Kurzverfahren. Hinzu kommt, dass bislang unklar ist, welche Rolle unabhängige Beratung im Screening überhaupt spielt.

Die Folge: Schutzbedarfe werden häufig zu spät erkannt. Damit werden bereits zu Beginn des Verfahrens entscheidende Weichen falsch gestellt – mit oft schwer korrigierbaren Konsequenzen.

  1. Freiheitsbeschränkungen als neuer Standard

Die Reform geht mit einer deutlichen Ausweitung von Bewegungseinschränkungen einher. Menschen müssen teilweise bis zu zwölf Monate unter restriktiven Auflagen in Aufnahmeeinrichtungen leben. In sogenannten Sekundärmigrationszentren gelten noch strengere Bedingungen, verbunden mit Aufenthaltsdauern von bis zu 24 Monaten. Verstöße können zudem mit Sanktionen bis hin zur Asylverfahrenshaft geahndet werden. Auch wenn dies formal keine Haft darstellt, handelt es sich in der Praxis häufig um eine Form der De-Facto-Inhaftierung.

Für die Beratungspraxis bedeutet das erhebliche Hürden: Der Zugang zu Beratungsangeboten wird massiv erschwert, weil das Verlassen der Einrichtungen oft genehmigt werden muss. Gleichzeitig verstärken Isolation und Perspektivlosigkeit die psychische Belastung der Betroffenen erheblich.

  1. Rechtsschutz unter Druck: „Effektiv“ nur auf dem Papier?

Zwar betont die Reform das Recht auf „effektive“ Beratung – in der Praxis bleibt dieses Versprechen jedoch vielfach unerfüllt. Rechtsberatung ist häufig nicht niedrigschwellig erreichbar, und kostenpflichtige anwaltliche Angebote sind für viele Schutzsuchende schlicht nicht finanzierbar. Staatliche Instrumente wie die Prozesskostenhilfe greifen zudem erst spät im Verfahren und decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab.

Das verweist auf ein grundlegendes Problem: Ein Recht, das zwar formal besteht, aber praktisch kaum wahrgenommen werden kann, ist kein effektives Recht. Umso wichtiger ist die Rolle unabhängiger Beratung. Sie ist keine Ergänzung, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Asylverfahren rechtsstaatlich funktionieren.

  1. Besonders gefährdet: vulnerable Gruppen

Gerade für besonders schutzbedürftige Personen bleiben zentrale Schutzmechanismen unzureichend. Klare Ausnahmen von beschleunigten Verfahren fehlen ebenso wie verlässliche Regelungen für Kinder, Kranke oder traumatisierte Menschen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen, individuelle Schutzbedarfe frühzeitig und detailliert darzulegen – und zwar unter Bedingungen, die genau das erschweren. Diese Diskrepanz führt dazu, dass gerade diejenigen, die besonderen Schutz benötigen, besonders leicht durchs Raster fallen.

Fazit: Beratung wird zentral – und gleichzeitig erschwert

Das GEAS-Anpassungsgesetz führt zu einem System, das stärker selektiert als schützt. Für die Beratungspraxis entsteht dadurch ein Spannungsfeld: Der Unterstützungsbedarf wächst deutlich, während zugleich der Zugang zu Ratsuchenden eingeschränkt wird. Hinzu kommen steigende rechtliche und zeitliche Anforderungen an die Beratungsarbeit.

Unabhängige Beratung wird damit zur Schlüsselfunktion. Sie schafft Vertrauen, ermöglicht den Zugang zu Rechten und wirkt strukturellen Ungleichgewichten entgegen. Gerade unter restriktiveren Bedingungen gilt daher mehr denn je: Ohne unabhängige Beratung droht der Verlust effektiven Rechtsschutzes.

 

Alle Hilfs-und Beratungsmöglichkeiten zum Thema Integration der Caritas Köln: Caritasverband für die Stadt Köln e.V. | Migration

„Mehr Druck und mehr Komplexität“: Perspektivberatung für Geflüchtete ist wichtiger denn je

Mehr rechtliche Hürden, wachsende psychische Belastungen und unsichere Beratungsstrukturen: Im Interview schildert Zwan Karim, Leiterin der Perspektivberatung für Geflüchtete bei der Caritas Köln, wie sich die Situation für Geflüchtete in Köln 2025 zugespitzt hat, warum unabhängige Beratung unverzichtbar bleibt und welche Herausforderungen das Jahr 2026 mit sich bringt.

Portraitbild von Zwan Karim

Zwan Karim leitet die Perspektivberatung für Geflüchtete bei der Caritas Köln. (Foto: DiCV Köln/Jo Schwartz)

 

Frage 1: „Frau Karim, wie hat sich die Situation Geflüchteter in Köln in 2025 verändert?“ 

Zwan Karim: 2025 erleben wir in Köln eine deutliche Zuspitzung – weniger im Sinne „mehr Menschen“, sondern im Sinne mehr Komplexität und mehr Druck. Viele Verfahren sind rechtlich anspruchsvoller geworden: Dublin-Fälle, kurzfristige Anhörungstermine, häufigere Ablehnungen, mehr Klage- und Eilrechtsschutzfragen. Gleichzeitig steigt der psychische Stress deutlich, weil Unsicherheit im Aufenthaltsstatus, Angst vor Abschiebung und lange Wartezeiten das Ankommen massiv erschweren. 

Ein weiterer Punkt ist die Verschärfung politischer Signale und Regelungen: Der Ton in Debatten ist rauer, Geflüchtete werden häufiger als „Problem“ dargestellt. Das wirkt sich konkret auf Menschen aus – Angst, Rückzug, Misstrauen gegenüber Behörden und Institutionen nehmen zu. Besonders gravierend ist auch, dass seit Juli 2025 der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt ist. Das betrifft viele Familien in Köln unmittelbar: Menschen, die bereits hier sind, bleiben getrennt von Partner*innen und Kindern – das ist nicht nur ein integrationspolitisches Problem, sondern eine enorme psychosoziale Belastung. 

Ein letzter Punkt ist, dass sich die positive Betrachtung von Zuwanderung und Flucht über das Jahr 2025 wesentlich stärker auf Nutzbarkeitsargumente ausrichtete: „Wir“ brauchen „die“ um dem Fachkräftemangel – weniger laut kommuniziert auch den Bedarfen des Niedriglohnbereichs – oder den demographischen Herausforderungen zu begegnen. Die humanitäre, wertebasierte, oder aber aus Sicht der Caritas auch Nächstenliebe-basierte, d.h.  christliche Perspektive auf den per Grundgesetz bis dato abgesicherten Schutzanspruch Geflüchteter, gerät dabei aus dem gesellschaftlichen Blick, was ich mit großen Sorgen betrachte.   

 

Frage 2: „Warum sind Beratungsdienste wie die Perspektivberatung noch immer so wichtig?“ 

Zwan Karim: Weil das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland hochkomplex ist – und weil viele Menschen unter Druck stehen, schnelle Entscheidungen treffen müssen und dabei nicht wissen, welche Rechte, Fristen und Optionen sie überhaupt haben. Unsere Beratung ist wichtig, weil wir Orientierung geben: Was bedeutet ein amtliches Schreiben? Welche Frist läuft? Was passiert bei Dublin? Was bedeutet eine Ablehnung – und welche Schritte sind möglich? 

In unserer Arbeit liegt aber auch ein zweifacher Schutzgedanke: Traumatisierung, Krankheit, Gewalt, besondere Schutzbedarfe bei Frauen, Kindern und vulnerablen Personen werden frühzeitig erkannt – dies schützt Geflüchtete, genauso aber auch unsere Gesellschaft, da psychische Erkrankungen, die Grund für Reibungen und Irritationen im Ankommensprozess werden können, so rechtzeitig behandelt werden.  

Beratung schafft Stabilität: Menschen werden häufig von Stelle zu Stelle verwiesen. Gerade traumatisierte Personen brauchen Kontinuität, Vertrauen und eine Anlaufstelle, die „dranbleibt“. Zudem werden im Beratungsprozess Fehlinformationen korrigiert: In Communities kursieren oft Gerüchte. Beratung schafft Klarheit und verhindert falsche, riskante Entscheidungen. 

Kurz: Beratung ist nicht „gut zu haben“, sondern ein zentraler Baustein von Rechtsstaatlichkeit und Integration. Ohne unabhängige Beratung steigt das Risiko von Fehlentscheidungen, Fristversäumnissen und Eskalationen – und damit auch die Belastung für Behörden, Gerichte und Hilfesysteme. 

 

Frage 3: „Welche Veränderungen sind für Geflüchtete und Ihre Arbeit in 2026 zu erwarten?“ 

Zwan Karim: 2026 wird voraussichtlich noch anspruchsvoller – sowohl rechtlich als auch strukturell. So wird es mehr Druck durch neue gesetzliche Regelungen geben: Besonders die nationale Umsetzung des GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) bringt konkrete und bedenkliche Veränderungen:  

  • Kurze Screeningverfahren, dadurch ist es schwierig Vulnerabilitäten zu erkennen
  • Kürzere Klagefristen und andere Zuständigkeitslogiken erhöhen die Anforderungen an Beratung und Begleitung. Das wird für viele Menschen noch weniger übersichtlich – und für Beratungsstellen bedeutet es, dass wir noch stärker rechtlich aktuell, vernetzt und reaktionsfähig sein müssen.
  • Weiterhin Trennung von Familien: Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten läuft bis 2027 weiter. Das heißt: Viele Familien bleiben auch 2026 getrennt. Für viele Klient*innen bedeutet das, anhaltende psychische Belastung – und für uns mehr Krisenintervention, Stabilisierung und Begleitung.
  • Erhöhter Abschiebedruck und die Konzentration in Rückführungseinrichtungen: Wir rechnen mit einem weiteren Fokus auf Rückführung und Abschiebung. Ob es nun konkret zu „Abschiebezentren“ kommt oder zu stärker zentralisierten Rückführungsstrukturen: Für Betroffene bedeutet es vor allem mehr Unsicherheit und eine Zunahme von Eilrechtsschutz, Krisenlagen und Beratungsbedarf in sehr kurzer Zeit. 

Besonders kritisch ist dabei zusätzlich, dass wir einen radikalen Abbau der Finanzierungsstrukturen der Beratung Geflüchteter beobachten. Vor zwei Jahren haben wir eine Kürzung des Landesprogramms soziale Beratung für Geflüchtete erlebt – unter Verweis auf eine neu eingerichtete Bundesförderung. Nun hat das Bundesinnenministerium der freien Wohlfahrt jüngst die Kürzung eben dieses Bundesprogramms mitgeteilt. Wenn Beratungsstrukturen abgebaut oder gekürzt werden, trifft das die Menschen unmittelbar. Gleichzeitig ist es widersprüchlich: Der Bedarf steigt – aber die Ressourcen werden unsicherer. Das erschwert Personalplanung, Kontinuität und Qualität. Und genau diese Kontinuität ist für vulnerable Menschen entscheidend. 

Internationaler Tag der Menschenrechte

10. Dezember – Ein Tag des Erinnerns, Mahnens und Hinschauens

ein Kommentar von Zwan Karim – Leitung Perspektivberatung für Geflüchtete und des Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht

Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert uns jährlich daran, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. Dieses Prinzip bildet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft – und es verpflichtet uns, für jene einzustehen, deren Rechte bedroht sind. Dazu gehören in besonderem Maße geflüchtete Menschen.

Sie fliehen nicht aus „Bequemlichkeit“, sondern vor Krieg, Verfolgung, Gewalt und Perspektivlosigkeit. Sie suchen Schutz – und die Suche nach Asyl ist ein Menschenrecht. Dieses Recht ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 14) festgeschrieben und in Deutschland durch Artikel 16a Grundgesetz garantiert. Asyl ist kein politisches Zugeständnis. Es ist ein Grundrecht, das nicht von Stimmungen oder Mehrheiten abhängig sein darf.

Menschenrechte unter Druck: Wie Geflüchtete zunehmend dargestellt werden

In der öffentlichen Debatte geraten diese Grundsätze jedoch immer häufiger aus dem Blick. Begriffe wie „illegale Migration“, „Grenzsicherung“ oder „Abschiebungen“ dominieren die Diskussion – während die menschlichen Schicksale in den Hintergrund treten. Doch hinter jeder Zahl steht ein Mensch – mit einer Geschichte, mit Hoffnungen und häufig mit tiefen Verletzungen. Der Internationale Tag der Menschenrechte mahnt uns: Wer Schutz sucht, hat ein Recht darauf, gehört, gesehen und geschützt zu werden.

Weltweite Dimension: Millionen auf der Flucht

Die aktuellen Zahlen des UNHCR (Juni 2025) verdeutlichen, wie dringlich der Schutz von Menschenrechten weltweit ist:

  • 122 Millionen Menschen sind derzeit gewaltsam vertrieben.
  • Darunter 42,7 Millionen Flüchtlinge, die über internationale Grenzen fliehen mussten.
  • Zusätzlich rund 73,5 Millionen Binnenvertriebene (IDPs) im eigenen Land.
  • 67 % aller Geflüchteten bleiben in unmittelbaren Nachbarstaaten – oft in Ländern mit sehr begrenzten Ressourcen.

Diese Realität zeigt: Flucht und Vertreibung sind globale Phänomene – kein „europäisches Problem“.

Europa im globalen Vergleich

In Europa leben etwa 8,9 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende – Geflüchtete. Das entspricht weniger als 8 % aller weltweit Vertriebenen. Geflüchtete machen 1,7 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU aus. Europa ist damit keineswegs Hauptziel von Menschen auf der Suche nach Schutz. Die überwältigende Mehrheit bleibt in ihrer Herkunftsregion.

Deutschland im internationalen Kontext

Deutschland bleibt eines der wichtigsten Aufnahmeländer weltweit. Rund 2,6 Millionen Menschen haben Ende 2024 hier Schutzstatus oder ein laufendes Asylverfahren gehabt. Deutschland gehört damit zu den Top-5-Aufnahmestaaten weltweit. Dennoch: Die meisten Geflüchteten erreichen nie Europa. Viele finden Schutz in ärmeren Nachbarstaaten – dort, wo geografische Nähe wichtiger ist als wirtschaftliche Stärke.

Besonders schutzbedürftige junge Geflüchtete

Wie fragil Menschenrechte im Alltag sein können, zeigt sich besonders deutlich bei jungen Geflüchteten. In Köln beobachten wir eine besorgniserregende Entwicklung. Jugendliche, die nur wenige Wochen oder Monate vor ihrem 18. Geburtstag stehen, werden zunehmend vorschnell als volljährig eingestuft – häufig allein auf Basis einer kurzen Inaugenscheinnahme, ohne fundierte Prüfung, ohne transparente Kriterien und ohne Berücksichtigung ihres individuellen Entwicklungsstandes.

Diese Entscheidungen führen regelmäßig dazu, dass die Inobhutnahme beendet wird und die Jugendlichen ohne Schutz in regulären Unterkünften landen. In mehreren Fällen mussten wir Unterstützung bei Widerspruch einlegen und Eilantragstellung anbieten, um ein korrektes Verfahren zu gewährleisten und die Jugendlichen in ein medizinisches Altersgutachten zu überführen.

Wie gravierend die Folgen für die Betroffenen sein können, zeigt ein Fall aus unserer Beratungspraxis:

M., ein unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher war im Juli in unserer Beratungsstelle. Er hatte vor kurzem den Termin beim Jugendamt. Bei der Inaugenscheinnahme wurde er als 18 Jahre eingeschätzt, woraufhin die Inobhutnahme beendet wurde. Wir haben bei der Eilklage und dem Widerspruch unterstützend begleitet, da er keinen sachkundigen Vertreter hatte. Erst dadurch wurde ein medizinisches Altersgutachten durchgeführt und er unter 18 Jahre eingestuft. Bis Anfang November hatte M. keine Zuweisung nach Köln und konnte keine Termine bei der Kommunalen Integration bekommen um eine Zuweisung für eine Schule oder einen Sprachkurs zu erhalten. Es sollte noch im November eine Vormundschaft eingerichtet werden – erst dann kann einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden.

Der Fall zeigt, wie schnell Jugendliche in existenzielle Unsicherheit geraten können. M. hätte jetzt eine passende Unterkunft, eine Schule oder Sprachkurs haben können und ihm hätte eine Menge Unsicherheiten erspart bleiben können, wenn das System und die Strukturen geregelt gelaufen wären.

 

Mehr erfahren:

Perspektivberatung Caritas Köln

Therapiezentrum Caritas Köln

Quellen:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/563237/weltfluechtlingstag-2025/

https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluechtlingszahlen

https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/hilfe-in-deutschland

 

Eigenes Business in Deutschland: So klappt’s

Siebenteilige Schulung in Köln-Ehrenfeld für Menschen aus der Ukraine auf dem Weg in die Selbständigkeit

Ein Bericht von Isabel Heinrichs, Integrationsbeauftragte Aktion Neue Nachbarn und Andrea Lauer, Bildungswerk Köln

Die Selbstverständlichkeit von Selbständigkeit ist bei vielen Geflüchteten in ihren
Heimatländern und in der eigenen Persönlichkeit Realität. Angekommen in Deutschland
stößt diese Selbstverständlichkeit häufig jedoch auf Hürden: Steuer, Versicherungen,
Gewerbeanmeldung, Bürokratie – die richtigen Schritte in die Selbständigkeit in Deutschland
wollen gut bedacht sein, sonst kann der Traum zur Selbstverwirklichung im Beruf schnell
zum Alptraum werden.

Damit der Businessplan Hand und Fuß hat und die Energie zur Selbständigkeit nicht in der
Schuldenfalle endet, wurde das Pilotprojekt „Eigenes Business in Deutschland“ als Schulung
für Ukrainer:innen entwickelt. Hierfür haben sich Kolleginnen des Katholischen
Bildungswerkes, der Aktion Neue Nachbarn und des Caritasverbandes der Stadt Köln e.V.
als Zusammenschluss „Engagiert für Geflüchtete in Köln“ mit Ehrenamtlichen und der
Engagementförderin aus dem Seelsorgebereich Ehrenfeld/Bickendorf/Ossendorf
zusammengetan. Insbesondere die ehrenamtlich Aktive und selbst erst im Jahr 2022 aus der
Ukraine geflüchtete Vlada Trukhon hatte großen und besonderen Anteil am Gelingen der
Schulung. Sie hatte sich selbst bereits als Fotografin in Köln selbständig gemacht und trug
mithilfe ihrer Erfahrungen, muttersprachlichen Kenntnisse und enormen Engagement für die
Zielgruppe maßgeblich zum Erfolg bei.

Die Schulung fand von Januar bis Februar 2025 in Köln-Ehrenfeld statt und fand sehr großen
Anklang bei den Teilnehmenden.
Regelmäßig haben 28 Personen an der Schulung teilgenommen. Die Teilnehmenden lobten
im Nachgang die Veranstaltung sowie die „gute Organisation und freundliche Stimmung“.
Viel Engagement und Expertise sind hier zusammengeflossen: Im Rahmen der Schulung
erhielten Geflüchtete aus der Ukraine in sieben aufeinanderfolgenden Terminen
Informationen über Rechts- und Steuerfragen und viel Wissenswertes im Zusammenhang
mit der Selbständigkeit in Deutschland. Die Beratung zu und Entwicklung eines konkreten
Selbständigkeitsvorhabens wurden von erfahrenen Berater*innen der Industrie- und
Handelskammer, der Handwerkskammer, des Jobcenters, der Schuldnerberatung sowie aus
den Bereichen Steuern und Versicherung begleitet. Die Teilnehmenden lobten die
Referent:innen und vor allem, dass „sehr ehrlich und informativ“ referiert wurde.
Das Feedback einer Teilnehmerin bringt es auf den Punkt: „Für die zahlreichen hilfreichen
Kontakte zu Beratern aus den unterschiedlichsten Bereichen bin ich sehr dankbar. Ich bin
auch dankbar für die allgemeinen Informationen zum Thema Geschäfte in Deutschland und
für die Hinweise, wo und bei wem ich die erforderlichen weiteren Informationen einholen
kann.“

Die Veranstaltungen wurden von Übersetzer:innen Deutsch/Ukrainisch sowie
Gebärdendolmetscher:innen begleitet, da auch neun gehörlose Teilnehmer:innen dabei
waren.

Die hier gewonnenen Erfahrungen sollen dazu dienen, das Projekt für die Zukunft und für
weitere Zielgruppen bzw. andere Communities in Köln weiterzuentwickeln. Eine
Zusatzveranstaltung zum Austausch und zur Vertiefung von Erkenntnissen für die
Ukrainer:innen in Ehrenfeld wird bereits für September 2025 geplant. Damit wurde direkt auf
die Wünsche der Teilnehmenden reagiert: „Ich will mehr wissen über die Situation, wenn ich
in Teilzeit arbeite und gleichzeitig selbständig bin. Wie funktioniert das?“ und „Wie kann ich
für mein Unternehmen werben? Ist es zum Beispiel möglich, rauszugehen und Werbung zu
verteilen? Braucht man dafür eine Erlaubnis oder nicht?“

Kommentar zum Koalitionsvertrag mit dem Fokus auf die Themen Migration und Flucht

Kommentar zum neuen Koalitionsvertrag mit dem Fokus auf die Themen Migration und Flucht

von Svenja Mattes (Leistungsbereichsleitung Integration & Beratung der Caritas Köln)

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD setzt in Fragen von Migration und Fluchtpolitik in weiten Teilen auf Kontinuität zum Sondierungspapier – und bekräftigt damit auch viele der bereits kritisierten Vorhaben. Aus unserer Sicht offenbart sich darin ein beunruhigender Trend: Statt menschenrechtsorientierter Schutzpolitik dominiert eine Logik der Abwehr, Abschottung und Rückführung.

Familien gehören zusammen

Besonders schmerzlich ist der Beschluss, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für mindestens zwei weitere Jahre auszusetzen – mit der Option auf Verlängerung. Damit wird der Schutz der familiären Einheit de facto ausgehebelt. Die Folgen dieser Praxis – Verzweiflung, Einsamkeit, psychische Belastung – sind für viele Menschen bereits heute spürbar. Für uns als Caritasverband ist klar: Der Schutz von Ehe und Familie gilt für alle Menschen – nicht nur für jene mit anerkanntem Flüchtlingsstatus. Wenn Frauen und Kinder dadurch gezwungen sind, gefährliche Fluchtrouten zu wählen, wird Politik zur Mitverursacherin von Leid.

Ein neues Kapitel der Ausgrenzung

Besonders besorgniserregend ist die geplante Erweiterung der Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“. Nicht nur sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien ohne differenzierte Prüfung als sicher eingestuft werden – die Bundesregierung will sich auch die Möglichkeit schaffen, die Entscheidung zur Einstufung eines Staates künftig per Rechtsverordnung zu treffen, ohne Zustimmung des Bundesrats. Neu ist zudem, dass Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent über fünf Jahre pauschal als sicher gelten sollen. Diese Herangehensweise missachtet die individuellen Fluchtgründe und reduziert komplexe menschliche Schicksale auf statistische Werte. Sie widerspricht unserem Menschenbild, das jede Person als einzigartig und schutzwürdig betrachtet.

Ein Ende der Solidarität?

Die geplante Beendigung freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme stellt einen tiefen Einschnitt in die humanitäre Verantwortung Deutschlands dar. Statt neue, sichere Zugangswege zu schaffen, werden bestehende Brücken eingerissen. Vor dem Hintergrund des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan, das bislang nur einem Bruchteil der eigentlich berechtigten Personen die Möglichkeit zur Einreise gegeben hat, ist dies besonders dramatisch. Zusagen der Regierung, Menschen in Not zu unterstützen, scheinen ein Lippenbekenntnis zu sein. In einer Zeit, in der weltweit Millionen Menschen auf der Flucht sind, sendet diese Entscheidung ein fatales Signal.

Abschiebungen um jeden Preis

Mit dem Beschluss, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wieder aufzunehmen, wird eine rote Linie überschritten. Beide Länder gelten weiterhin als unsicher; funktionierende staatliche Strukturen fehlen, und Berichte über Gewalt und Verfolgung sind allgegenwärtig. Rückführungen unter diesen Umständen sind aus menschenrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen. Dass hierfür Verhandlungen mit Akteuren wie der Taliban notwendig werden, zeigt die politische und ethische Absurdität dieses Vorhabens. Der Schutz vor Gefahr darf nicht relativiert werden – auch nicht aus innenpolitischem Kalkül.

Abkehr von Erfolgsrezepten

Kritisch bewerten wir auch die Überführung von Geflüchteten Ukrainer*innen ins System des Asylbewerberleistungsgesetz. Statt die ersichtlichen Erfolgsfaktoren der letzten Jahre, wie etwa direktem Zugang zu Arbeit- Sprache und Wohnung, auf weitere Geflüchteten-Gruppen auszuweiten, werden hierdurch die Integrationswege ukrainischer Geflüchteter unnötig erschwert und die kommunalen Sozialämter zusätzlich belastet.

Positive Ansätze – aber nicht ausreichend

Es gibt auch Lichtblicke im Koalitionsvertrag: Die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren auf maximal acht Wochen ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integration. Auch die Verstetigung von Beratungsstrukturen bei der Bundesagentur für Arbeit und die Aufstockung des Kinder- und Jugendplans (KJP) können integrationsfördernd wirken. Ebenfalls begrüßen wir die geplante Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus – hier bleibt zu hoffen, dass er nicht bei der Symbolik stehen bleibt, sondern spürbare Wirkung entfaltet.

Fazit: Verantwortung sieht anders aus

Insgesamt lässt der Koalitionsvertrag kaum erkennen, dass das neue Bündnis bereit ist, sich den globalen Herausforderungen von Flucht und Migration mit Empathie, Verantwortung und Weitsicht zu stellen. Stattdessen wird auf kurzfristige innenpolitische Beruhigung gesetzt – auf Kosten der Schwächsten. Dies ist nicht nur aus humanistischer Perspektive abzulehnen, weite Teile des Koalitionspapieres geben auch auf bestehende gesellschaftliche Herausforderungen wie die Überalterung der Bevölkerung, sowie den sich weiter verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangel, die falschen Antworten. Wir fordern eine Migrationspolitik, die den Menschen ins Zentrum rückt, die Schutzbedürftigen mit offenen Armen begegnet und den Geist der Solidarität nicht preisgibt.

 

Erasmus-Projektgruppe zu Gast in Köln

Drei Tage lang war die internationale Gruppe des Europäischen Ehrenamts-Projekt „Gemeinsam engagiert“ in Köln zu Besuch, um sich intensiv mit der Frage zu beschäftigen: Wie können wir Menschen, die unter besonderen Belastungen stehen, für gesellschaftliches Engagement gewinnen? Denn: Engagement fördert Teilhabe – und wenn sich Vielfalt im Ehrenamt abbildet, bereichert das unsere Gesellschaft.

Unsere Caritas Köln Kolleginnen Simone Streif und Anna Breuer-Wirges organisierten ein tolles Programm für die Teilnehmenden von Caritas Österreich, SKM, Caritas im Erzbistum Köln, KVW Bildung und EMJA Ostbelgien.

 

Tag 1 unseres Erasmus-Projekts: Engagement & Teilhabe für alle! 

Zu den Menschen, die wir gezielt ansprechen möchten, gehören z. B. Geflüchtete, Menschen mit Suchterfahrungen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen. Doch wie schaffen wir Zugangshürden ab? Welche Rahmenbedingungen braucht es?

Inspiration fanden wir im Efa-Projekt des SKM, das Ehrenamt gezielt für belastete Menschen öffnet.  Anschließend besuchten wir das DeFlo in Nippes, ein Projekt für Menschen mit Brüchen und Suchterkrankung. Unter einem Dach befinden sich betreutes Wohnen, Beschäftigung in einer Schreinerei und als Angebot für das gesamte Veedl ein Café, ein Möbelhaus und ein Second-Hand-Shop. Ohne Ehrenamt wäre das nicht möglich!

Ein spannender, erkenntnisreicher Tag, der uns gezeigt hat: Engagement ist eine Brücke zur gesellschaftlichen Teilhabe!

Was es dafür braucht, ist eine ausreichende Finanzierung, um eine gute Begleitung der Ehrenamtlichen zu ermöglichen!

 

 Tag 2: Wie inklusiv ist unser Engagement? 

Heute haben wir den Blick nach innen gerichtet: Wie sehr öffnen wir als Organisationen unser Ehrenamt für Menschen mit besonderen Belastungen? Gemeinsam haben wir analysiert, diskutiert und Ideen entwickelt, um noch mehr Zugänge zu schaffen.

Besonders spannend war unser Besuch im sozialpsychiatrischen Zentrum der Caritas Köln, wo wir mit Ehrenamtlichen ins Gespräch kamen, die selbst psychische Herausforderungen meistern. Ihre Geschichten haben uns tief beeindruckt: Wenn das Ehrenamt zu ihnen passt, sind sie oft über Jahre mit Herz und Zuverlässigkeit dabei.

Sie sprachen alle davon,

– wie sehr das Engagement sie bereichert und

– wie wichtig es für sie ist, mit „normalen“ Menschen gemeinsam ehrenamtlich im Hühnerstall des SPZ, beim wöchentlichen Müllsammeln oder der Pflege des Bücherschranks in der Südstadt zusammen zu kommen.

 

 

 

 

 

 

Zum krönenden Abschluss gab es eine Stadtführung und ein gemütliches Beisammensein im Brauhaus. Denn zum vollen Köln-Erlebnis gehören natürlich auch Brauchtum & Kulinarik!

Wir nehmen aus diesen Tagen wertvolle Erkenntnisse mit: Ehrenamt braucht Offenheit – und Offenheit schafft neue Möglichkeiten!

Tag 3: Wie geht’s weiter?

Heute haben wir unseren Blick in die Zukunft gerichtet: Was machen wir aus den gesammelten Erfahrungen und Ideen zu inklusivem Engagement?

Ein zentrales Ziel unseres Erasmus-Projekts ist es, Eckpunkte für inklusives Engagement zu erarbeiten. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen vom DiCV und SKM werden wir die Ergebnisse des Workshops zunächst unseren Kooperationspartner*innen aus dem Austausch vorstellen und sie dann in unseren Einrichtungen mit Leben füllen.

Als perfekte Überleitung zum nächsten Themenschwerpunkt „Nachbarschaftshilfe“, den wir im Juni in Graz vertiefen werden, haben wir die Kölsch Hätz Nachbarschaftshilfen vorgestellt. Sie organisieren im Veedel Nachbarschaftshilfe, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – ein wunderbares Beispiel dafür, wie Engagement Brücken baut.

In der abschließenden Feedbackrunde wurde übrigens unsere Geschäftsstelle als „schönster Tagungsort Kölns“ gelobt – und das fantastische Essen, mit dem uns die Ehrenfelder Hauswirtschaft und das Café Querbeet versorgt haben, ebenfalls. Ein herzliches Dankeschön dafür!

Unser Fazit: Aus den intensiven Diskussionen und Begegnungen ziehen wir viele wertvolle Impulse: Nur durch eine offene und inklusive Haltung kann gesellschaftliches Engagement nachhaltig gefördert werden. 

Ein Zwischenruf: Nachhaltige Perspektiven für Einwanderungspolitik

Ein Zwischenruf 

… der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

10 Handlungsmaxime

Mit diesem Zwischenruf möchten die Verbände zu einer besonnenen und evidenzbasierten Debatte über Flucht, Migration und Integration aufrufen. Es steht für unsere Gesellschaft mittlerweile viel auf dem Spiel. Aufgehängt am Thema Migration werden zunehmend Zweifel an der Handlungsfähigkeit unserer demokratischen Institutionen gesät und radikale Forderungen laut, welche den gesellschaftlichen Zusammenhalt infrage stellen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland stehen für eine demokratische und inklusive Gesellschaft ein. Handlungsleitend sind Humanität, das Ziel einer evidenzbasierten und bedarfsgerechten Migrations- und Integrationspolitik sowie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Dies lässt sich auf die folgenden 10 Handlungsmaxime herunterbrechen:

1. Die Menschen in den Mittelpunkt stellen
Migration ist nicht immer Ergebnis einer selbstbestimmten Entscheidung, sondern häufig durch große Not verursacht. Sie bedeutet meist, viel im Herkunftsland zurückzulassen. Die Chancen von Migrant*innen auf Teilhabe in Deutschland unterscheiden sich erheblich. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Ankommen und gesellschaftliche Teilhabe für alle schnell möglich sind. Administrative Hürden sollten so gering wie möglich gehalten werden.

2. Humanität wahren
Wer in Deutschland Schutz sucht, muss menschenwürdig behandelt werden und wer einen Schutzanspruch geltend macht, ein faires Verfahren erhalten. Die Debatte fokussiert aktuell auf Kontrolle, Abschreckung und Restriktionen wie Zugangsbeschränkungen und haftähnliche Zustände. Diese Maßnahmen gefährden humanitäre Mindeststandards und damit unsere offene Gesellschaft. (Migrations-)politische Erwägungen finden ihre Grenzen an der unantastbaren Menschenwürde.

3. Eine evidenzbasierte Migrations- und Integrationspolitik vorantreiben
Die Migrationsdebatte wird oft von Mythen, Ideologien und Instrumentalisierung überlagert. Dies führt zu Unsicherheit, Falschbehauptungen und im schlimmsten Fall zu einer ineffektiven, adhoc getriebenen Migrationspolitik. Scheinlösungen und spaltende Narrative müssen hinterfragt werden, Migrations- und Integrationspolitik muss langfristig gedacht sein und auf Fakten basieren.

4. Politik bedarfsgerecht gestalten
Rein negative Narrative über Migration unterminieren Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Fehlende Zugangswege führen aus unserer Erfahrung heraus kaum zu weniger Migration, sondern dazu, dass sich Menschen auf immer gefährlichere Migrationswege begeben. Wir begrüßen positive Öffnungen im Bereich Fachkräftezuwanderung und Zugang zum Arbeitsmarkt. Es braucht darüber hinaus realistischen und zugleich mutigen politischen Gestaltungswillen für eine vorausschauende Migrations- und Asylpolitik. Unabhängig davon müssen die großen strukturellen Defizite bei Wohnungsbau, Kitabetreuung und Schulwesen angegangen werden. Auch eine inklusive und bedarfsgerechte Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur ist Grundlage für eine nachhaltige Politik und deren Akzeptanz.

5. Globale und europäische Perspektiven einnehmen

Migration und Flucht sind globale Phänomene, die eine Politik erfordern, welche europäische und globale Perspektiven mit einbezieht. Hierzu gehört der internationale Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte und die Tatsache, dass der weitaus größte Teil aller Menschen auf der Flucht Binnenvertriebene sind oder in der Region bleibt, muss der internationale Schutz und die Versorgung vor Ort gestärkt werden. Insgesamt erwarten wir eine Politik, die mit Partnerländern in enger Abstimmung und auf Augenhöhe entwickelt wird.

6. Einen ganzheitlichen Diskurs führen
Migration ist Normalität und historische Selbstverständlichkeit einer jeden Gesellschaft. Sie bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Ein besonnener, aufgeklärter und ausgewogener Diskurs ist die Voraussetzung für eine informierte Migrationspolitik, die allen zugutekommt. Migration ist eine Transformationsaufgabe, die die gesamte Gesellschaft betrifft.

7. Debatten um innere Sicherheit von Migrationsdebatte trennen
Die Vermischung der Themen innere Sicherheit und Migration führt zu einer problematischen Verzerrung des öffentlichen Diskurses. Migration wird dabei oft als Bedrohung dargestellt, was Ängste schürt und Vorurteile verstärkt. Das führt zu ineffektiven Maßnahmen und verhindert konstruktive Lösungen. Realen Gefahren wie Kriminalität und Extremismus sollte sicherheitspolitisch und durch Stärkung von Prävention be-gegnet werden.

8. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Migration ist seit jeher Teil von gesellschaftlichen Veränderungen auf kultureller, wirt-schaftlicher und politischer Ebene. Diese Veränderungsprozesse erzeugen bei vielen Menschen Stress und Überforderung. Umso wichtiger ist es, Räume für Dialog und Austausch zu schaffen, um gemeinsam an einer inklusiven Gesellschaft zu arbeiten und die Gestaltungsspielräume für alle sichtbar und nutzbar zu machen. Für den so-zialen Frieden in Deutschland ist es entscheidend, dass alle Menschen hier Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben. Je besser diese Systeme ausgestaltet und koordiniert sind, desto größer ist die gesellschaftliche Akzeptanz.

9. Gegen Rassismus & Diskriminierung vorgehen
Die rassistische Diskriminierung in Deutschland nimmt stetig zu. Auch antisemitisch motivierte Beleidigungen und Übergriffe haben jüngst massiv zugenommen. Gleichzeitig ist das Bewusstsein für rassistische und antisemitische Diskriminierung und ihre Folgen in der Gesamtbevölkerung eher gering. Diskriminierung kann beim Zugang zu Bildung, Wohnraum und Arbeit erhebliche Hindernisse schaffen und die soziale Teilhabe stark erschweren. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich für ein tolerantes und vielfältiges Miteinander einzusetzen und Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen.

10 . Visionen aktiver Teilhabe in einer pluralen Gesellschaft stärken
Die Verbände der BAGFW leitet die Vision einer pluralen Gesellschaft, in der alle Menschen gleichermaßen die Möglichkeit der aktiven politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Teilhabe haben. Auf dem Weg dahin sind Haltungen und Einstellungen zu überdenken, Aushandlungsprozesse neu zu finden, Barrieren wie Benachteili-gung und Ausgrenzung zu minimieren und entsprechende Unterstützungsstrukturen nachhaltig zu fördern.

 

Berlin, 27.01.2025
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
Evelin Schneyer
Geschäftsführerin

Pflege gestalten: Fachpolitischer Austausch in St. Heribert

Wie können wir die Pflege in Köln zukunftssicher gestalten und welche Wünsche hat die Caritas Köln an die Politik? Verantwortliche und Mitarbeitende der Caritas tauschten sich am Freitag gemeinsam mit Bewohner*innen des Caritas-Altenzentrums St. Heribert und Bundestagskandidat Roman Schulte sowie Ratsmitglied Mechthild Böll, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Rat, zu den drängendsten Herausforderungen in der Pflegebranche aus.

 

Eindeutig ist: Vor der anstehenden Bundestagswahl findet das Thema „Zukunft der Pflege“ in der öffentlichen und politischen Debatte viel zu wenig Beachtung, obwohl bekannt ist, dass es nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland bei der Pflege von Menschen dringend Antworten auf zentrale Fragen zum Umgang mit dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel braucht.

 

Die zentralen Herausforderungen:

 Es fehlen Pflegeplätze! Allein in Köln gibt es aktuell 40 Pflegeeinrichtungen zu wenig. Gleichzeitig ist der Bedarf aufgrund der alternden Bevölkerung hoch. In neuen Wohnvierteln werden Pflegeeinrichtungen bereits mitgedacht, hier braucht es einen realistischen Schlüssel von Einrichtungen pro Einwohnerzahl, der auch perspektivisch die Bedarfe deckt. Für bestehende Einrichtungen benötigen Träger wie die Caritas Köln wiederum die Möglichkeiten der Erweiterung, denn aktuell sind die Plätze pro Altenzentrum auf 80 Personen begrenzt. „Die Caritas Köln hat in den letzten zehn Jahren viel investiert, neue Altenzentren gebaut und die bestehenden nach modernstem Standard saniert. Baulich könnten wir unsere Einrichtungen erweitern, aber derzeit sind uns die Hände gebunden“, so Markus Peters, Vorstandssprecher der Caritas Köln. „Es braucht Lösungen für die Refinanzierung der Investitionskosten.“

 

 Fachkräftemangel: 30 % der heutigen Pflegekräfte gehen in den nächsten zehn Jahren in den verdienten Ruhestand. „Die Gewinnung von Mitarbeitenden ist daher eine zentrale Frage, wenn wir den Pflegebedarf sicherstellen wollen. Dafür brauchen wir dringend auch Fachkräfte aus dem Ausland“, so Detlef Silvers, Leiter des Geschäftsfeldes Alter & Pflege in der Caritas Köln. Umso bestürzender sei, dass die aktuellen öffentlichen Diskussionen nur behandelten, wie Einwanderung verhindert werden könne. Silvers: „Die Frage muss vielmehr lauten: Wie bekommen wir Menschen aus dem Ausland möglichst schnell in unseren Arbeitsmarkt integriert? Die Abläufe zur Anerkennung von Abschlüssen und der schnellen Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen dringend verbessert werden.“

 

 Herausforderungen in der Praxis: Die Anforderungen an die Pflege sind gestiegen. Eine Weiterentwicklung der Digitalisierung im Hinblick auf Pflegetechnik, aber auch Dokumentationen können die Pflegekräfte entlasten. Sowohl Mitarbeitende als auch Bewohner*innen wünschen sich mehr Zeit auch für die für soziale Betreuung – denn Pflege ist weit mehr als körperliche Versorgung. Jede Unterstützung ist eine Hilfe, daher war auch der Wunsch der anwesenden Pflegekräfte und Bewohner*innen z.B. nach Menschen aus dem früheren Zivil- oder heutigen Freiwilligendienst sehr nachvollziehbar.

 

 Kosten und Finanzierung: Wie sichern wir die Pflegefinanzierung nachhaltig? Mit Blick auf die Entwicklungen des demografischen Wandels bedarf es einer Reform im System der Sozialversicherung, besonders der Renten- und Pflegeversicherung. Auch die Krankenversicherung wird in Folge der Überalterung der Gesellschaft vor vergleichbaren Anforderungen stehen, wenn auch deren Thematik von Finanzierung und Leistung sich auf alle Altersgruppen der Gesellschaft bezieht. Eine weitere Finanzierung der sozialen Absicherung allein aus Lohnabgaben wird nicht tragfähig sein. Hier braucht es politische Lösungen! 

Wir sagen allen Beteiligten ganz herzlichen Dank für den interessierten und offenen Austausch und freuen uns darauf, diesen Dialog fortzusetzen!

Zum Positionspapier der Caritas Köln

„5-Punkte-Plan“ – Das können wir so nicht stehen lassen

Die Union hat am 29.01.2025 im Bundestag mit Hilfe von Stimmen der AfD und FDP einen Antrag durchgesetzt, der die Bundesregierung zu einem umfassenden Kurswechsel in der Migrationspolitik auffordert. In einem Fünf-Punkte-Plan fordert sie unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen, Zurückweisungen von Asylbewerber*innen und Haft für Ausreisepflichtige.

SPD und Grüne halten den Fünf-Punkte-Plan für verfassungswidrig und sehen in der Tatsache, dass Stimmen der AfD billigend für eine Mehrheit in Kauf genommen werden, einen Tabubruch.

Zu dieser Situation und dem Migrationsantrag wollen auch wir Stellung beziehen:

Markus Peters, Vorstand Caritas Köln: „Die Entscheidung zu umfassenden Zurückweisungen von Asyl- und damit Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen erfüllt uns mit großer Sorge. Sie widerspricht den humanitären und christlichen Grundwerten und verfehlt unsere Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Betroffen von dieser Entscheidung sind überwiegend unschuldige Menschen, die in großer Not sind und unseren Schutz brauchen. Das Sicherheitsinteresse darf nicht automatisch alle Menschen, die zu uns kommen, unter kriminellen Generalverdacht stellen. Es braucht eine klare Differenzierung der Probleme und damit auch eine sinnvolle Differenzierung der Maßnahmen. Eine Gesellschaft, die auf Solidarität und Mitmenschlichkeit setzt, darf sich nicht von Angst und Abschottung leiten lassen, sondern muss gute Lösungen finden. Wir fordern ein klares Bekenntnis der demokratischen Mitte zu Humanität, auch am Freitag, wenn in der bindenden Abstimmung über den Gesetzesentwurf zum sogenannten ‚Zustrombegrenzungsgesetz’ entschieden wird.“
Tim Westerholt, Leiter des Geschäftsfeldes Integration der Caritas Köln: „Vorsorgehaftmaßnahmen, Abschiebungen und untersagter Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge zerreißen Familien und gefährden die seelische Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Dies widerspricht der Menschenwürde, dem Grundgesetz und europäischen Kindeswohlverpflichtungen. Und es führt unweigerlich zu weiteren Traumatisierungen bei den Betroffenen. Wir fordern, bei allen politischen Entscheidungen die Rechte und das Wohl aller Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, an erste Stelle zu setzen.“