„Wir kämpfen für die Rettung der sozialen Infrastruktur!“

Die Angebote und Dienste der Caritas Köln werden durch kommunale, Landes- oder Bundesmittel finanziert. Bei allen drei Finanzierungsquellen zeigen sich momentan Entwicklungen, die die Träger sozialer Dienste vor enorme Herausforderungen stellen: Erhebliche Kürzungen in den Haushaltsplanungen 2024 auf Landes- und Bundesebene und eine nicht-auskömmliche Refinanzierung auf kommunaler Ebene. Und dies in Zeiten, in denen Träger extremen Mehrbelastungen durch tarifbedingte Personalkostenerhöhungen und inflations- und krisenbedingt stark gestiegene Sachkosten ausgesetzt sind!

In Köln sind die Träger mit der folgenden Situation konfrontiert: Im derzeit geltenden Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Köln sind die Kostensteigerungen nicht eingeplant. Sie können über den sog. Strukturförderfonds der Stadt Köln nur anteilig kompensiert werden. Auch wenn im Haushalt 2024 erneut die Mittel des Strukturförderfonds zur Verfügung stehen, reichen diese bei Weitem nicht aus, um die Kostensteigerungen im Jahr 2024 nur ansatzweise abfedern zu können. Die aktuellen Förderungen sind demnach von den tatsächlichen Kostensteigerungen entkoppelt!

Die Kombination aus Finanzierungsproblemen und gleichzeitig akuter Personalnot führt Träger und Einrichtungen in eine dramatische Lage. Zu erwarten sind die Reduzierung von Öffnungszeiten, die Schließung von Angeboten und drohende Insolvenzen. Die Situation ist fatal, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger, die eine stabile soziale Infrastruktur mit ihren vielfältigen Angeboten dringend benötigen und auf sie setzen!

Die derzeitige Lage ist nicht „hausgemacht“, sondern betrifft alle Träger der freien Wohlfahrt. Laut einer aktuellen Befragung der Diakonie in Nordrhein-Westfalen rechnen beispielsweise vier von fünf Trägern mit negativen Jahresergebnissen und jeder dritte Träger rechnet mit einem Liquiditätsengpass. Zudem erwarten viele Träger Angebotsreduktionen, Zahlungsunfähigkeiten bis hin zu Insolvenzen. Dazu die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW NRW): „Die Rahmenbedingungen waren schon in der Vergangenheit selten auskömmlich, sind nun aber endgültig untragbar!“

In der Trägerlandschaft herrscht durch diese Umstände eine hohe Verunsicherung. Diese Sorge strahlt auch auf die Beschäftigten aus. Aus diesem Grund ist der Caritasverband in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LIGA, LAG) politisch aktiv und befindet sich in Gesprächen mit Ratsmitgliedern der Stadt Köln sowie mit Kölner Abgeordneten des Landtags und des Bundestages. Zudem beteiligt sich der Caritasverband an der Kampagne „NRW bleib sozial“ der LAG FW NRW. Im Rahmen der Kampagne hat bereits eine große Kundgebung vor dem Düsseldorfer Landtag am 19.10.2023 stattgefunden. Am 08.11.2023 hat die LIGA Köln zudem eine Mahnwache vor dem Kölner Rathaus organisiert.

Da es nach wie vor keine konkreten Entscheidungen gibt (Stand Ende November 2023), hat die LIGA eine für die Freie Wohlfahrt in Köln historische Protestaktion initiiert. Am 28. und 29.11. blieben mehr als 500 soziale Einrichtungen geschlossen. Höhepunkt der Protestaktion war eine Demonstration mit deutlich mehr als 8.000 Menschen durch die Kölner Innenstadt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Politik und Verwaltung jetzt handeln, um soziale Angebote in Köln und Nordrhein-Westfalen zu sichern und eine qualitativ hochwertige soziale Arbeit aufrechtzuerhalten.

Peter Krücker/Caritas-Vorstand und Raphael Kösters/Vorstandsreferent

Erklärung zu den massiven Kürzungen in der Integrationsarbeit im Bundeshaushalt 2024

Mit den von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen werden Armut, soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Konflikte auch in Köln weiter zunehmen. Der Runde Tisch für Integration lehnt dies entschieden ab. Die Wahrung der Schuldenbremse darf nicht auf Kosten des sozialen Friedens in unserer Stadt umgesetzt werden. Tim Westerholt, Leitung Leistungsbereich Integration und Beratung vertritt die Caritas Köln im “Kölner Runden Tisch für Integration e.V.”.

Zur Wahrung der sogenannten „schwarzen Null“ vollziehen sich aktuell drastische Kürzungen, bis hin zu Streichungen von teils jahrzehntelang bestehenden Programmen der Förderung und Unterstützung neu eingewanderter Menschen, die auch dramatische Folgen für die Integrationsarbeit der Stadt Köln haben. Der Kölner Runde Tisch für Integration lehnt die von der Bundesregierung bereits für 2024 vorgesehenen drastischen Kürzungen entschieden ab und bittet Sie, sich diesbezüglich als Oberbürgermeisterin einer der größten deutschen Metropolen im Städtetag sowie gegenüber der Bundesregierung gegen die Kürzungen einzusetzen.

Vollständig gestrichen werden sollen die Bildungsberatung und Förderung (und damit Hilfen zur Fachkräftegewinnung) ausländischer Studierender durch den Garantiefond Hochschule. Auch das Programm Respekt Coaches zur Rassismus- und Extremismusprävention an bundesweit über 270 Schulen soll gestrichen werden. Der Abbau demokratiefördernder Strukturen und Programme durch die Bundesregierung erscheint dabei gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Umfrageergebnisse rechtsextremer Parteien mehr als fragwürdig.

Von Kürzungen zwischen 30 und 60 Prozent ist auch die aktive Integrationsarbeit der Beratungs-programme des Jugendmigrationsdienstes (JMD), der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwandernde (MBE), die gerade erst von der Bundesregierung aufgebaute bundesweite, behör-denunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB), sowie das Bundesprogramm der Psychosozialen Zentren (PSZ), durch welches traumatisierte Geflüchtete eine therapeutische Unterstützung erhalten, betroffen. Weitere negative Auswirkungen sind durch die drastische Kürzung der Freiwilligendienste, sowie die Unterstützung unter 25-jähriger Bürgergeldbezieher*innen, insbesondere durch eine Reduzierung des entsprechenden Eingliederungstitels im SGB II zu befürchten.

Dies alles steht im krassen Gegensatz zur Absicht der Bundesregierung, Armut und soziale Ausgren-zung zu bekämpfen, sowie Integration und Fachkräftegewinnung zu fördern! Die vorgesehenen Kürzungen haben deutliche Einschränkungen zur Folge. Sie gefährden die qualitative Unterstützung von eingewanderten Menschen, die Begleitung und Stabilisierung ihrer sprachlichen Förderung, die Information über hiesige politische und behördliche Strukturen, die gute Vorbereitung auf die Annahme und den erfolgreichen Abschluss von Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten dieses Sozialabbaus werden die beabsichtigten Einsparungen um ein Vielfaches übersteigen – auch in Köln.

Konkret sind durch die im Raum stehenden Kürzungen in Köln ca. 13 VZ-Beratungsfachkräfte betroffen.

Rechnen wir die durchschnittlichen Beratungszahlen einer Fachkraft aufs Jahr hoch, so stehen ab 2024 rund 15.000 Einzelberatung auf dem Spiel, die anderweitig aufgefangen werden müssten. Hinzu kommen die gestrichenen „Empowerment-orientierten“ Angebote der politischen Bildungsarbeit, von denen in den letzten vier Jahren über 2.000 Schüler*innen profitieren konnten.

Tim Westerholt, Leitung Leistungsbereich Integration und Beratung vertritt die Caritas Köln im Kölner Runden Tisch für Integration e.V.. Der Kölner Runde Tisch für Integration wurde 1991 gegründet. Hier kommen Menschen mit und ohne deutschen Pass, vor allem aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden und Initiativen zusammen, die sich um ein gutes Zusammenleben zwischen Kölnerinnen und Kölnern – einheimischen und eingewanderten – bemühen. Der Verein engagiert sich für eine solidarische und sozial gerechte Stadt, für das Recht auf Asyl und die Konvention zum Schutz von Flüchtlingen. 

 

Köln zeigt Haltung: Demo am 09.09. ab 13:30 Uhr

„Köln zeigt Haltung“
Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration „Asylrecht statt Unrecht“ am 09.09.2023 ab 13:30 Uhr, Start am Roncalliplatz in Köln

Es ist – leider – wieder soweit: Es muss demonstriert werden!
Europa will Geflüchtete nicht mehr einreisen lassen, sondern in Lagern an den europäischen Außengrenzen deponieren oder in sogenannte „sichere Drittländer“ zurückführen. Dabei handelt es sich um Länder, die wegen der dortigen Politik eigene Landsleute in die Flucht treiben! Die Asylanträge sollen in den Lagern geprüft werden – und lediglich bestimmte Kontingente an Geflüchteten in europäische Länder aufgenommen werden.
Europa schottet sich ab und rechtsextrem anmutende „Grenzschützer“ verjagen Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen. Misshandlungen sind dabei an der Tagesordnung – oftmals mit Mitwissen der EU-Mitgliedsstaaten.
Die europäischen Pläne bedeuten nichts anderes als eine Abkehr von den Lehren nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Untergrabung des im Grundgesetz verankerten Asylrechts. Ausgelöst durch ihr Versagen in der Flüchtlingspolitik führten die europäischen Länder 1951 mit gutem Grund ein individuelles Asylrecht für jeden Menschen ein, der in seinem Heimatland bedroht wird. Dieses wichtige gemeinsame Abkommen, besser bekannt als „Genfer Flüchtlingskonvention“, wird nun mutmaßlich durch die Europäische Union abgeschafft.

Dagegen gilt es aufzustehen! Denn auch heute gibt es wieder Krieg in Europa und seinen Nachbarregionen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen – Frauen, Kinder und Männer – in haftähnlichen Lagern festgehalten und an der Aus- bzw. Einreise gehindert werden! Diskussionen über Länder wie die Türkei oder Tunesien als vermeintlich sichere Drittstaaten, ignorieren, was Geflüchtete dort erwartet, zwei Beispiele: Tunesien lässt geflüchtete Menschen in der Wüste verhungern und verdursten. Die Türkei beutet Geflüchtete als billige Arbeitskräfte aus, verweigert ihnen einen geregelten Aufenthalt oder schiebt sie einfach in ihre Herkunftsländer ab.

Setzen wir uns für unser Asylrecht ein!  Der Schutz vor politischer Verfolgung ist ein Menschenrecht! Vorurteile und Abwehr – und damit der Ausbau des Unrechts dürfen nicht gesellschaftsfähig werden! Köln ist Teil des Bündnisses der „sicheren Häfen“ und bekennt sich dazu, Geflüchtete an den europäischen Außengrenzen schnell und unbürokratisch aufnehmen zu wollen. Lasst uns verhindern, dass diese Absicht durch die Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl durch die EU durchkreuzt wird.
Kommt zahlreich auf die Demo und ladet alle dazu ein. Setzen wir gemeinsam ein großes Zeichen der Solidarität mit Menschen in Not und positionieren uns gegen die europäische Abschottungspolitik! Wir sind Köln – und Köln zeigt Haltung!
„Köln zeigt Haltung“  (https://koelnzeigthaltung.org/) ist ein Bündnis Kölner Initiativen, darunter die Caritas Köln und Einzelpersonen und bezieht Stellung zur Unterstützung von Geflüchteten in herausfordernden Situationen gegenüber der Kölner Stadtgesellschaft und gegenüber Politik und Behörden.


Svenja Mattes/
Leitung Fachdienst Integration und Migration im Caritasverband Köln

Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

 

Als Caritas Köln unterstützen wir gemeinsam mit 61 weiteren Organisationen den Appell für gleiche Rechte auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede:

Gemeinsames Statement von 61 Organisationen

Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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Offen geht – Es muss gehen!

von Susanne Rabe-Rahman/Perspektivberatung für Flüchtlinge der Caritas Köln

#offen geht. So lautet das Motto der diesjährigen Interkulturellen Woche, dass sehr gut zum Tag des Flüchtlings in dieser Woche am 01.10.2021 passt!

#offen geht – in Köln haben wir die „Interkulturellen Woche“ schon lange zu einem „Interkulturellen Jahr“ gemacht… Aber in der Flüchtlingspolitik braucht es aktuell länger, eine viel zu lange Zeit, Verschlossenheit zu überwinden. Wir denken aktuell insbesondere an die Zustände an den Grenzen – zwischen Polen und Belarus, zwischen USA und Mexiko, zwischen Türkei und Griechenland, zwischen Afghanistan und Pakistan, zwischen Meer und Land.

#offen geht! Stoppt die Kriminalisierung der Rettung von Menschen aus dem Mittelmeer! Stoppt die illegalen Push Backs an den Grenzen! Nehmt Geflüchtete und Schutzsuchende auf, statt sie zum Spielball politischer Interessen zu machen! Es sind Menschen! Sie haben das gleiche Recht zu leben wie wir! Weiterlesen

Flüchtlinge im Arbeitsmarkt: Beschäftigungsquote steigt

Eine der großen Herausforderungen in der Beratung von Flüchtlingen, ist nach dem Spracherwerb die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Die gute Nachricht lautet: Immer mehr ehemalige Asylbewerber finden Arbeit. Aber nach wie vor sind auch Viele auf Hartz IV angewiesen.
Wie sieht rund vier Jahre später die Bilanz tatsächlich aus?

Der Aufenthaltsstatus: Wichtigste Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt

Die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme ist der Aufenthaltsstatus.  Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhielten zwischen Januar 2015 und September dieses Jahres knapp 1,6 Millionen Bewerber*innen den Bescheid über ihren Asylantrag. Fast 600 000 von ihnen wurde der volle Asyl- oder Flüchtlingsstatus zugesprochen, mit dem eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre verbunden ist, die später in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewidmet werden kann. Und damit der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird. 290 000 erhielten subsidiären Schutz, in gut 80 000 Fällen wurde ein Abschiebeverbot durch die aufnehmende Länder erteilt, und mehr als 600 000 Asylanträge wurden abgelehnt.
Für die Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern  Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien zeigen die Daten ein gemischtes Bild über den Fortschritt der Integration in den Arbeitsmarkt.
Erfreulich ist, dass die Beschäftigung kontinuierlich steigt. So hatten im August dieses Jahres insgesamt 345 000 Menschen aus diesen Asylherkunftsländern Arbeit, 27 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Beschäftigungsquote belief sich damit auf 35,5 Prozent.

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Europa – wo bist Du gelandet?

Ein Gastbeitrag von Suasanne Rabe-Rahman, Leitung Perspektivberatung für Flüchtlinge und Interkulturelles Zentrum

Gott sei Dank! Carola Rackete ist wieder frei, die mutige Kapitänin des Sea-Watch-Schiffes, die Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet hat. Gott sei Dank! Es gibt mutige Frauen, die sich für Humanität einsetzen, die rechtsextrem anmutender Abschottungspolitik aktives menschengerechtes Engagement entgegensetzen. Bravo!

Sie wird hoffentlich nicht auf einer dieser seltsamen Listen rechtsextremer gewaltbereiter Verbindungen landen – und in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern dauerhaft bedroht sein?

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Hiergeblieben!?

Hiergeblieben!? – Bleibeperspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration“

Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.

Integrationsminister Dr. Stamp mit Stadtdechant Msgr. Kleine (re.)

In seinem Grußwort machte der Vorsitzende des Caritasrates, Stadtdechant Monsignore Robert Kleine zu Beginn der Tagung auf deren Besonderheit aufmerksam, dass Ausländerbehörde, Flüchtlingsrat und Caritasverband die Integrationspolitik als gemeinsames Anliegen definieren und Lösungen entwickeln. Dabei skizzierte er die Fragen, vor denen Flüchtlinge, selbst wenn sie Deutschland und Köln erreicht haben, immer wieder stehen: Werden wir bleiben dürfen? Wie lange? Was kann ich tun, um meinen Status sicher zu machen? Gleichzeitig stellte er aber auch die Frage, ob wir, die aufnehmende Gesellschaft, geflüchteten Menschen überhaupt einen sicheren Hafen bieten können. Ob sich nicht manches Mal eher der Verdacht aufdrängt, dass wir Flüchtlinge durch übertriebene Restriktionen dazu zwingen, eine Lüge zu leben, wenn sie sich für ihre Flucht vorübergehend eine andere Identität geben? Ob mit dieser Schärfe in der Flüchtlingspolitik wir vielleicht manches Mal sogar eher für mehr Unsicherheit und für weniger Sicherheit sorgen?

Auch der Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Joachim Stamp nutzte die Gelegenheit, Position und Engagement der Landesregierung im landes-, bundes- und europäischen Kontext darzustellen und stellte sich kritischen Fragen aus dem Fachpublikum. Im europäischen Kontext ist nach der Europa-Wahl vor der Europa-Wahl. Schließlich stehen immer noch ein paar Aufgaben auf der Agenda. Zu denen gehört, wenn es nach dem Minister geht, auch bei künftigen Beitrittsländern darauf zu achten, wie diese mit ethnischen Minderheiten in ihrem Land umgehen. Weiterlesen

Verschärfte Härte bei Abschiebungen – zur Beratung “Geordnete Rückkehr-Gesetz” heute im Bundestag

Heute berät der Bundestag zum „Geordneten Rückkehr Gesetz“. Die Bundesregierung möchte durch den vorliegenden Gesetzentwurf die ausreisepflichtigen Ausländer schneller abschieben können. Die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik aus den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Reihen. Denn Abschiebungen und Ausreise ist auch durch die bestehende Gesetzgebung bereits möglich.
So sind  im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.

Diese umstrittene Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf:
Neuer Duldungsstatus: Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer “Duldung für Personen mit ungeklärter Identität” vor. Ihn soll erhalten, wer ein “Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt”. Besitzt er keinen gültigen Pass oder Passersatz, muss er alle “zumutbaren Handlungen” zur Beschaffung eines Passes vornehmen. Tut er dies nicht, droht ihm laut Gesetzentwurf ein Bußgeld. Mit diesem Duldungsstatus wird eine neue Form der Aufenthaltsbescheinigung geschaffen, die noch unterhalb der ohnehin niedrigen Standards der Duldung rangiert und dazu führt, dass bestimmte Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ferner wird es künftig sehr leicht gemacht, Asylbewerber in Haft zu nehmen, um sie abzuschieben. Das ist alles andere als human oder christlich. Weiterlesen

Psychisch kranke Flüchtlinge schneller abschieben? So nicht, Herr Seehofer!

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr” weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
Für diese besonders schutzbedürftige Gruppe war es bislang möglich, zur Begründung eines Abschiebungsverbotes eine Stellungnahme zu diagnostischen und prognostischen Informationen über ihre Erkrankung in das aufenthaltsrechtliche Verfahren einzubringen. Weiterlesen