Ein Gastbeitrag von Sabine Brüsting, Leiterin des ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus:
In Spiegel-Online war letzte Woche zu lesen, dass Sanktionen des Jobcenters oft Familien mit Kindern treffen. Innerhalb eines Jahres wurden in Deutschland über 950.000 Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende ausgesprochen, davon ein Drittel gegen Haushalte mit Kindern. Was bedeutet dies für die Familien?
Sanktionen haben eine befristete Minderung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II zur Folge, sie führen zu einer Leistungskürzung, so dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sie werden bei Pflichtverletzungen vom Jobcenter verhängt. Zu unterscheiden sind dabei Art und Schwere des Pflichtverstoßes. In der Hauptsache werden Sanktionen verhängt bei Weigerung, eine ‚zumutbare‘ Arbeit anzunehmen, eine Arbeit ohne wichtigen Grund aufzugeben, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Maßnahmenangebote abzulehnen. Diese haben eine Minderung der Regelleistung um 30% über einen Zeitraum von in der Regel drei Monaten zur Folge: Das bedeutet beispielsweise für eine Alleinerziehende, dass die Regelleistung von 416 € bei einer Sanktion für drei Monate um monatlich 124,80 € gekürzt wird! Ein Nichterscheinen zum Meldetermin ohne wichtigen Grund führt für drei Monate zu einer Minderung von 10% der Regelleistung.


Ich muss jetzt dann doch mal ein paar Gedanken zur momentanen Debatte loswerden (auch wenn das ein etwas längerer Beitrag wird…): Ich sehe auf Facebook in den letzten Tagen reichlich Fotos von ausgefüllten oder (noch) nicht ausgefüllten Wahlzetteln zum Mitgliedervotum der SPD, versehen mit reichlich Kommentaren, z.T. mal wieder dem ein oder anderen Shitstorm und, damit kein falscher Eindruck entsteht: Ja, ich finde es gut, dass sich offensichtlich so viele Mitglieder der SPD an diesem Votum beteiligen.
Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung
Heute ist wieder eine Anhörung im Bundestag zum Thema Familienzusammenführung. Bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD ist eine dringend notwendige Nachbesserung der Vereinbarungen aus den Sondierungsgesprächen noch nicht in Sicht.
Statt eines altertümlichen Steuersystems wäre doch eine noch viel konsequentere Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeitgemäß.
In den zahlreichen Gesprächen der Parteien und den Berichten der Medien über die Bildung einer neuen Bundesregierung spielte immer auch das Thema „Familie“ eine große Rolle: Wird das Kindergeld erhöht? Wie kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden? Was passiert mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen in Deutschland? All das sind Fragen, die in den Forderungskatalogen der Parteien auf ganz unterschiedliche Weise aufgeworfen und beantwortet werden.
Ab 7. Januar beginnt die heiße Phase der Sondierungsgespräche einer möglichen zukünftigen GroKo in Berlin. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) als Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes hat eine Forderung aus der Neujahresansprache der Bundeskanzlerin in Bezug auf die Pflege genutzt, um auf die pflegepolitisch drängenden Fragen aufmerksam zu machen. Er greift darin Forderungen der Kanzlerin aus ihrer Neujahrsansprache auf, die die Pflege betreffen:
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Münch/Hochschule Düsseldorf: