Ungerechtes Ehegattensplitting: Eine Ursache für Altersarmut?

Mit heutigen Familienmodellen hat das 1958 eingeführte Ehegattensplitting nichts mehr zu tun, legte es doch  bei Einführung eine Alleinverdiener- und Hausfrauenehe oder ein großes Gefälle im Verdienst der Ehepartner_innen zugrunde. Statt eines altertümlichen Steuersystems wäre doch eine noch viel konsequentere Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeitgemäß. 
Das Modell des Ehegattensplitting will Ehen gegenüber unverheirateten Paaren oder Alleinstehenden steuerlich begünstigen. Beide Einkommen werden zusammengezählt, halbiert und damit insgesamt geringer besteuert. Unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende werden durch diese Regelung steuerlich benachteiligt.

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Im Alter zum Sozialamt

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

So jetzt hören wir das, was schon seit längerer Zeit heftig bestritten wurde. Selbst jemand der 30 oder mehr Jahre gearbeitet hat, dabei aber nicht zu den Besserverdienern gehörte,  muss seine Rente durch die Unterstützung vom Sozialamt aufbessern lassen. Und das nur, um gerade seinen Existenzbedarf decken zu können.
Da klingen doch Sätze wie: „Leistung muss sich lohnen“ oder „Alter in Selbstbestimmung“ wie blanker Hohn.
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