Heute berät der Bundestag zum „Geordneten Rückkehr Gesetz“. Die Bundesregierung möchte durch den vorliegenden Gesetzentwurf die ausreisepflichtigen Ausländer schneller abschieben können. Die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik aus den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Reihen. Denn Abschiebungen und Ausreise ist auch durch die bestehende Gesetzgebung bereits möglich.
So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Diese umstrittene Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf:
Neuer Duldungsstatus: Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ vor. Ihn soll erhalten, wer ein „Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt“. Besitzt er keinen gültigen Pass oder Passersatz, muss er alle „zumutbaren Handlungen“ zur Beschaffung eines Passes vornehmen. Tut er dies nicht, droht ihm laut Gesetzentwurf ein Bußgeld. Mit diesem Duldungsstatus wird eine neue Form der Aufenthaltsbescheinigung geschaffen, die noch unterhalb der ohnehin niedrigen Standards der Duldung rangiert und dazu führt, dass bestimmte Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ferner wird es künftig sehr leicht gemacht, Asylbewerber in Haft zu nehmen, um sie abzuschieben. Das ist alles andere als human oder christlich. (mehr …)


Ein Gastbeitrag von Susanne Rabe-Rahman, Perspektivberatung für Flüchtlinge





Gastbeitrag von Sabine Fuchs-Bongart, Leiterin Leistungsbereich Beruf und Arbeit
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr“ weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
Als Fachmesse und Weiterbildungsveranstaltung in einem findet die
Die schwedische Klimaaktivistin