Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung
Während alle Welt von Endbürokratisierung in der Pflege spricht, läuft die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) zu neuen unrühmlichen Höchstformen auf. Versicherte, die eine Verordnung häuslicher Krankenpflege beispielsweise in Form des An- und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen, der Medigabe, den s.c.-Injektionen oder Medikamente stellen erhalten haben, wird einige Tage die häusliche Krankenpflege genehmigt und der darüber liegende Zeitraum abgelehnt. Zunächst wurden die Versicherten aufgefordert einen Fragebogen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege auszufüllen. Dabei sollten die Versicherten ausführlich schildern, warum sie die beantragte Maßnahme nicht selbst übernehmen können. Daneben sollten die Personen, die im Umfeld leben, also Angehörige, Freunde oder Nachbarn, aufgeführt und für diese angegeben werden, ob diese die Leistungen übernehmen können. Sodann wurde abgefragt, wie die Kunden ihre Ärzte aufsuchen und ob eine Anleitung durch medizinisches Fachpersonal gegeben werden soll. Einfacher ist es für diejenigen, die Pflegeleistungen erhalten. Bei Beziehern von Pflegeleistungen wird – ohne Fragebogen! – gleich darauf abgestellt, dass die eingetragenen Pflegepersonen die so genannte „einfach Behandlungspflege“ ebenfalls erbringen können. (mehr …)