Ich bin dann mal weg – und nehme Arbeit mit…
Was ist Urlaub? So mancher meint schlichtweg, wegfahren und nicht arbeiten müssen.
Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert Urlaub als „bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer deshalb keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.
In Zeiten der Digitalisierung und der Vielfalt der mobilen Medien stellt sich mir die Frage: Steht es in einem Widerspruch zum Urlaubszweck, wenn man seine beruflichen E-Mails ab und an checkt? Laut INNOFACT-Umfrage im Auftrag von SAP Concur (2018) haben nämlich 60 % der Beschäftigten schon einmal im Urlaub gearbeitet. Etwa jeder Zweite antwortete dabei auf E-Mails.
Ich frage mich, was der Grund dafür ist: Das Aufgabenvolumen, das ohne fortlaufende Bearbeitung nicht händelbar ist? Der eigene Antrieb, ständig auf dem Laufenden zu sein? Oder gar das über allem schwingende Damokles-Schwert der ständigen Erreichbarkeit, die durch Smartphone und Tablet bestärkt wird? Die Digitalisierung macht’s möglich. Bei manchen mag es sogar eine Mischung aus all dem sein.
Ja, ich kenne diesen Impuls, mal kurz in die E-Mails schauen, es könnten ja wichtige Termine in meinen Kalender gekommen sein. Oder ist das Protokoll eines wichtigen Termins kurz vor meinem Urlaub vielleicht schon eingetroffen? (mehr …)


Die letzten Wochen standen noch ganz unter dem Eindruck der Europawahlen und der Befürchtung vor dem Erstarken der rechtspopulistischen Parteien in Europa. Im tagespolitischen Geschäft erschöpft sich die Interpretation der Wahlergebnisse leider oft in der Frage, ob die Grünen nun eine Kanzlerkandidatin oder -kandidaten stellen dürfen und die CDU und insbesondere die SPD sich gerade selber abschaffen und noch als sogenannte Volksparteien gelten dürfen. Populismus und rechte Politik wird bestenfalls noch als ein ostdeutsches, weil erwartbares oder als ein außerdeutsches, in Teilen ebenfalls erwartbares, Problem wahrgenommen.
Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.
So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Ein Gastbeitrag von Susanne Rabe-Rahman, Perspektivberatung für Flüchtlinge





Gastbeitrag von Sabine Fuchs-Bongart, Leiterin Leistungsbereich Beruf und Arbeit