Der Spiegel berichtet in seiner online Ausgabe am 14.08.2019 über eine Initiative der großen Koalition in Berlin: „Nur Gutverdiener sollen für Eltern noch zahlen müssen. Wenn alte Menschen ins Pflegeheim müssen, aber den Eigenanteil nicht aufbringen können, müssen je nach Einkommen die Kinder bezahlen. Jetzt will die Koalition die Grenzen dafür deutlich anheben. Die Kommunen wehren sich. Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich sein.“
Bereits im Oktober 2018 hatten die Fachverbände VKAD (Caritas) und DEVAP (Diakonie) ihr gemeinsames Impulspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit Reformvorschlägen für Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Hierbei ist der Vorschlag, die Pflegeversicherung ist so umzugestalten, dass die Betroffenen künftig nur einen fixen Sockelbetrag für ihre pflegebedingten Kosten zahlen. Die Höhe dieses Sockelbetrages ist politisch festzulegen und muss das Risiko der Sozialhilfebedürftigkeit deutlich mindern. Die darüber liegende, aufgrund von Personalkostensteigerungen wachsende Kostenspitze muss von der Pflegeversicherung getragen werden, womöglich mit einem Steuerzuschuss.
Beide Ansätze zeigen auf: Eine Verbesserung der Pflegesituation, mehr Personal, eine bessere Bezahlung in Pflegeberufen – alle diese drängenden Themen kosten am Ende mehr Geld. Wenn diese höheren Kosten aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger gehen sollen, dann ist es erforderlich, die Finanzierung der Pflege zu verändern.
Aktuell werden nur rund 1/3 der Pflegekosten über die Pflegeversicherung finanziert. Den Rest zahlen dann die Pflegebedürftigen selber, dessen Angehörige oder die Sozialhilfe.
Aber: Warum werden die Mittel für Pflege nur über die aus den Einkommen der Lohnempfänger finanziert? Warum werden nicht auch aus den Einkünften der Erträge aus Kapital und Vermietung Leistungen der Pflege finanziert? Eine Stärkung der Pflege erfordert Geld, ob aus weiteren Erhöhungen der Pflegeversicherungsbeiträge, oder aus einer Erhöhung der steuerfinanzierten kommunalen Sozialleistungen.


Was ist Urlaub? So mancher meint schlichtweg, wegfahren und nicht arbeiten müssen.
Die letzten Wochen standen noch ganz unter dem Eindruck der Europawahlen und der Befürchtung vor dem Erstarken der rechtspopulistischen Parteien in Europa. Im tagespolitischen Geschäft erschöpft sich die Interpretation der Wahlergebnisse leider oft in der Frage, ob die Grünen nun eine Kanzlerkandidatin oder -kandidaten stellen dürfen und die CDU und insbesondere die SPD sich gerade selber abschaffen und noch als sogenannte Volksparteien gelten dürfen. Populismus und rechte Politik wird bestenfalls noch als ein ostdeutsches, weil erwartbares oder als ein außerdeutsches, in Teilen ebenfalls erwartbares, Problem wahrgenommen.
Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.
So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Ein Gastbeitrag von Susanne Rabe-Rahman, Perspektivberatung für Flüchtlinge





Gastbeitrag von Sabine Fuchs-Bongart, Leiterin Leistungsbereich Beruf und Arbeit