GEAS-Anpassungsgesetz: Mehr Kontrolle – weniger Rechtsschutz?

Ein Kommentar von Mitarbeitenden der Caritas Köln, Geschäftsfeld Integration. Autorinnen: Laura Romeis, Pia Hannes, Kristina Meißner und Svenja Mattes

Am 12. Juni 2026 tritt das GEAS-Anpassungsgesetz in Kraft.

Schon jetzt zeigt sich in der Beratungspraxis: Die Reform führt nicht nur zu mehr Komplexität, sondern markiert einen grundlegenden Richtungswechsel im Asylsystem.
Der Fokus verschiebt sich spürbar – weg vom Schutz, hin zu Kontrolle, Beschleunigung und Abschreckung. Für Schutzsuchende bedeutet das mehr Unsicherheit. Für Beratungseinrichtungen für Geflüchtete führt dies zu mehr Druck bei gleichzeitig erschwerten Rahmenbedingungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Kritikpunkte aus Beratungssicht aufgeführt:

  1. Beschleunigte Verfahren: Weniger Zeit, mehr Fehlerrisiken

Grenz- und beschleunigte Verfahren werden ausgeweitet und prägen zunehmend den Zugang zum Asylsystem. Entscheidungen sollen künftig oft innerhalb weniger Wochen fallen – teilweise ohne aufschiebende Wirkung von Klagen. Das hat gravierende Konsequenzen: Für die Vorbereitung auf das Verfahren und die Aufarbeitung der Fluchtgründe bleibt kaum Zeit. Gleichzeitig ist der Zugang zu unabhängiger Beratung eingeschränkt, was die Situation weiter verschärft. Unter diesen Bedingungen steigt das Risiko von Fehlentscheidungen deutlich. Besonders kritisch ist, dass auch komplexe oder besonders schutzbedürftige Fälle in diese Verfahren einbezogen werden können. Dadurch wächst die Gefahr, dass individuelle Schutzbedarfe nicht erkannt werden.

  1. Früherfassung ohne Vertrauen: Die Grenzen des Screenings

Das verpflichtende Screening soll Vulnerabilitäten möglichst früh identifizieren – innerhalb weniger Tage. Aus der Beratungspraxis ist jedoch bekannt, dass dies kaum realistisch ist. Viele Betroffene sprechen nicht sofort über traumatische Erfahrungen wie Gewalt oder Verfolgung; dafür braucht es Zeit und Vertrauen. Beides fehlt in einem stark standardisierten Kurzverfahren. Hinzu kommt, dass bislang unklar ist, welche Rolle unabhängige Beratung im Screening überhaupt spielt.

Die Folge: Schutzbedarfe werden häufig zu spät erkannt. Damit werden bereits zu Beginn des Verfahrens entscheidende Weichen falsch gestellt – mit oft schwer korrigierbaren Konsequenzen.

  1. Freiheitsbeschränkungen als neuer Standard

Die Reform geht mit einer deutlichen Ausweitung von Bewegungseinschränkungen einher. Menschen müssen teilweise bis zu zwölf Monate unter restriktiven Auflagen in Aufnahmeeinrichtungen leben. In sogenannten Sekundärmigrationszentren gelten noch strengere Bedingungen, verbunden mit Aufenthaltsdauern von bis zu 24 Monaten. Verstöße können zudem mit Sanktionen bis hin zur Asylverfahrenshaft geahndet werden. Auch wenn dies formal keine Haft darstellt, handelt es sich in der Praxis häufig um eine Form der De-Facto-Inhaftierung.

Für die Beratungspraxis bedeutet das erhebliche Hürden: Der Zugang zu Beratungsangeboten wird massiv erschwert, weil das Verlassen der Einrichtungen oft genehmigt werden muss. Gleichzeitig verstärken Isolation und Perspektivlosigkeit die psychische Belastung der Betroffenen erheblich.

  1. Rechtsschutz unter Druck: „Effektiv“ nur auf dem Papier?

Zwar betont die Reform das Recht auf „effektive“ Beratung – in der Praxis bleibt dieses Versprechen jedoch vielfach unerfüllt. Rechtsberatung ist häufig nicht niedrigschwellig erreichbar, und kostenpflichtige anwaltliche Angebote sind für viele Schutzsuchende schlicht nicht finanzierbar. Staatliche Instrumente wie die Prozesskostenhilfe greifen zudem erst spät im Verfahren und decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab.

Das verweist auf ein grundlegendes Problem: Ein Recht, das zwar formal besteht, aber praktisch kaum wahrgenommen werden kann, ist kein effektives Recht. Umso wichtiger ist die Rolle unabhängiger Beratung. Sie ist keine Ergänzung, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Asylverfahren rechtsstaatlich funktionieren.

  1. Besonders gefährdet: vulnerable Gruppen

Gerade für besonders schutzbedürftige Personen bleiben zentrale Schutzmechanismen unzureichend. Klare Ausnahmen von beschleunigten Verfahren fehlen ebenso wie verlässliche Regelungen für Kinder, Kranke oder traumatisierte Menschen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen, individuelle Schutzbedarfe frühzeitig und detailliert darzulegen – und zwar unter Bedingungen, die genau das erschweren. Diese Diskrepanz führt dazu, dass gerade diejenigen, die besonderen Schutz benötigen, besonders leicht durchs Raster fallen.

Fazit: Beratung wird zentral – und gleichzeitig erschwert

Das GEAS-Anpassungsgesetz führt zu einem System, das stärker selektiert als schützt. Für die Beratungspraxis entsteht dadurch ein Spannungsfeld: Der Unterstützungsbedarf wächst deutlich, während zugleich der Zugang zu Ratsuchenden eingeschränkt wird. Hinzu kommen steigende rechtliche und zeitliche Anforderungen an die Beratungsarbeit.

Unabhängige Beratung wird damit zur Schlüsselfunktion. Sie schafft Vertrauen, ermöglicht den Zugang zu Rechten und wirkt strukturellen Ungleichgewichten entgegen. Gerade unter restriktiveren Bedingungen gilt daher mehr denn je: Ohne unabhängige Beratung droht der Verlust effektiven Rechtsschutzes.

 

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