In einer internen Datenanalyse hat der Landschaftsverband Rheinland erhoben, wie viele Menschen mit Herkunft aus dem Rheinland mit einem Leistungsbescheid/Bewilligungsbescheid in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe außerhalb des Rheinlandes wohnen, weil in deren Heimat kein passendesstationäres Angebot zur Verfügung steht. Durchschnittlich sind jährlich ca. 3.300 Menschen außerhalb des Rheinlandes untergebracht, zumeist im Bereich Westfalen-Lippe oder den angrenzenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen.
Also werden über 3000 Menschen aufgrund Ihrer Behinderung gezwungen, aus Ihrer Heimat abzuwandern, Kontakte zu Angehörigen oder Freunden zu verlieren und sich in einer fremden und unbekannten Umgebung einfinden zu müssen. Eigentlich ein Fall für einen Diskriminierungsbeauftragen!?
Das ist ein Missstand, über den in der Öffentlichkeit und Politik kaum einmal gesprochen wird. An anderer Stelle würde ein ähnlicher Umstand sicher Betroffenheit und Empörung hervorrufen. Warum wird dieser Umstand aber nun hier so hingenommen oder verschwiegen?
Vielleicht weil es sich um Menschen mit einer Behinderung handelt, die zumeist auch im Bereich der geistigen Behinderung liegt? Diese Menschen haben oft nicht die Lobby von Menschen ohne Einschränkungen oder auch Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen.
Vielleicht aber auch, weil diese Tatsache eine Fehlleitung der Sozialpolitik in NRW aufzeigt? Nur nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu denken und handeln greift eben nicht, wenn die geeigneten ambulanten Angebote gar nicht vorhanden sind, oder aber Menschen betroffen sind, deren ambulante Betreuung nicht (so einfach) umsetzbar ist.
Leider hat die Landesregierung seit Jahren alles dafür getan, eine sinnvolle Entwicklung der stationären Angebote zu verhindern. Dies oft auch mit dem Hinweis, dass es statistisch eine ausreichende Zahl an stationären Wohnangeboten in NRW gebe. Nun ist NRW aber groß und geht von der Porta Westfalica bis zum Drachenfels. Und ein großer Teil der in NRW vorhandenen Plätze liegt in Westfalen und nicht im Rheinland.
Daher ist es dringend notwendig, dass das Land NRW Sorge dafür trägt, dass eine regionale Steuerung der Angebotsentwicklung stattfindet und vor allem im Ballungszentrum Rheinland eine Angebotsentwicklung entsprechend den Bedarfen erfolgt, ggf. auch durch einen Abbau von Plätzen in den ländlichen Bereich Westfalens. Vor allem Angebote im Bereich der urbanen Zentren bieten durch die gute Infrastruktur Menschen mit Behinderungen eine erhöhte Chance zur echten Teilhabe. Und das doch auch am liebsten auch in der eigenen rheinischen Heimat.