Unhaltbare, diskriminierende und menschenverachtende Zustände in Flüchtlingsunterkünften, u.a. in Nordrhein-Westfalen, haben in diesen Tagen zurecht für Aufregung und im wahrsten Sinne des Wortes für “Schlag”-Zeilen gesorgt. Beruhigend, dass die Politik gleich reagiert und, wie so oft in diesen Fällen, rückhaltlose Aufklärung fordert und verspricht, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Unfassbar und unverzeihlich, dass es überhaupt zu solchen Situationen kommt.
Vielleicht ist es nicht verwunderlich, zynisch gesagt, dass mit manchem Sicherheits- und Wachpersonal die Nerven durchgeht, ist es in der Regel weder überhaupt nicht wirklich geeignet und qualifiziert noch offensichtlich sensibilisiert, was den “Job” in einer Flüchtlingsunterkunft angeht. Vielleicht führen die gegenwärtig desolaten und vielfach beklagten unhaltbaren Zustände in den überfüllten Flüchtlingsunterkünften dazu, dass das Bild bzw. der Eindruck entsteht, aufgrund der kasernierungsähnlichen Zustände, in denen die Flüchtlinge vielerorts zusammengepfercht werden, habe man es mit rechtlosen Menschen oder Gefangenen zu tun. Zum einen sind Flüchtlinge keine Gefangenen. Zum anderen besitzen selbst Gefangene Rechte, die den Flüchtlingen offensichtlich abgesprochen werden. Allem voran das Recht auf Menschenwürde, Schutz und Unversehrtheit der Person.
Was mir bei den Schlagzeilen die ganze Zeit nicht aus dem Kopf geht, ist neben der nicht fassbaren Frage, wie so etwas überhaupt passieren kann bzw. Menschen sich so vergessen können, die Frage, warum Wach- und Sicherheitsdienste in Flüchtlingsheimen hinzugezogen werden? Wird mit dieser Maßnahme nicht grundsätzlich ein falsches Zeichen nach außen gesetzt, dass hier etwas oder jemand “bewacht” werden muss? Ist das nicht schon per se ein Zeichen dafür, dass man sehr wohl um die Brisanz und das Konfliktpotenzial weiß, das entsteht, wenn man wider besseren Wissens zu viele Menschen auf engstem Raum unterbringt, geschweige denn von Menschen unterschiedlichster Ethnien und Kulturen? Würden fachlich geschultes und qualifiziertes soziales Personal nicht mehr erreichen, zumal Sicherheits- und Wachpersonen kein exekutives Recht besitzen?
Ich weiß, dass dem Vernehmen nach manche Betreiber von Flüchtlingsunterkünften auf die Dienste externer Sicherheits- und Wachfirmen zurückgreifen, um Konflikte zwischen den Bewohnern unterschiedlichster Kulturkreise zu vermeiden. Bleibt trotzdem die Frage, warum Sicherheits- oder Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt wird, während dies längst nicht in allen Flüchtlingsunterkünften bundesweit der Fall zu sein scheint. So gibt es beispielsweise Kommunen, wie in Hessen, Bayern oder Hamburg, die die Unterkünfte grundsätzlich selbst betreiben oder gänzlich auf die Beauftragung privater (Sicherheits- und Wach-)Firmen verzichten.
Wenn man denn glaubt, es geht nicht anders, dann wäre mir wohler, würbe der Hauptverantwortliche für die mit der Betreuung und Betreibung der von dem Verdacht der Misshandlungen betroffenen Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen nicht gerade damit, dass er wirtschaftliches Handeln mit sozialer Kompetenz verbindet, sondern damit, dass er soziale Kompetenz mit wirtschaftlichem Handeln verbindet. Stellt sich abschließend die auf den römischen Satirendichter Juvenal zurückgehende Frage: “Sed quis custodiet ipsos custodes?”, was soviel bedeutet wie „Wer kontrolliert die Kontrolleure?“