Ad nauseam … bis zur Seekrankheit!

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Menschen in pflegenden und helfenden Berufen kennen das Phänomen, dass Vorurteile und negative Zuschreibungen durch die Öffentlichkeit  immer wieder unkritisch aufgenommen und multipliziert werden.
Und es ist unsere Aufgabe, immer, immer und immer wieder – ad nauseam – die Sachlage zu erläutern, Wahres vom Unwahren zu scheiden, berechtigte Kritik zu akzeptieren und Vorurteile als solche zu benennen.
Im vorliegenden Fall ging es um die Sendung Markt im WDR-Fernsehen vom 4.11.2013 zum Thema der Rechtlichen Betreuung.
Frau Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung , hat sich diese Mühe in einer E-mail  an den WDR gemacht (hier im Auszug) :

„…mit Interesse und leider oft auch Ärger verfolge ich regelmäßig die Berichterstattung zum Thema Rechtliche Betreuung in den Medien. Immer wieder fällt die einseitige Berichterstattung auf und das ausschließlich negative Bild, das hier der allgemeinen Öffentlichkeit vermittelt wird. Schade, dass dies nun auch im WDR geschieht. Bereits die Anmoderation, welche suggerierte, dass Betreuer sogar das Fernsehprogramm bestimmen, ließ ahnen, was einen im Beitrag erwartete: keine ergebnisoffene Recherche, sondern Bilder zu einer bereits vorgefassten Meinung. Mehr Panikmache, als fundierte Information und Benennung tatsächlicher Probleme, die es leider auch gibt.

Selbstverständlich müssen diese benannt und jede Form von Missbrauch konsequent geahndet werden. Es muss alles erdenklich Mögliche getan werden, damit Menschen in einer für sie ohnehin schwierigen Lebenssituation, in der sie auf Hilfe angewiesen sind, Rechtliche Betreuung als wirkliche Unterstützung erleben.
Und richtig ist auch, dass es in der Umsetzung des Gesetzes immer wieder Probleme gibt, die es (im wesentlichen politisch) zu lösen gilt: fehlende und damit eben auch überforderte Richter, schlecht ausgebildete Berufsbetreuer, zu wenig speziell qualifizierte Richter, überforderte Familienangehörige, kein bundesweit flächendeckendes Unterstützungssystem für Ehrenamtliche, nicht auskömmlich finanzierte Betreuer und Betreuungsvereine, nicht ausreichend ausgestattete Betreuungsbehörden usw. Und all das geht leider zu Lasten der Betroffenen, aber eben auch zu Lasten der Menschen, die in diesem System arbeiten und sich engagieren.

Das Rechtsinstitut der „Rechtlichen Betreuung“ ist eine gute und wichtige Einrichtung. Sie soll eine Unterstützung sicherstellen, die Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglicht. Das Betreuungsrecht möchte garantieren, dass alle Menschen rechts- und handlungsfähig bleiben – unabhängig von Krankheit, Behinderung oder Alter. Trotzdem ist die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung immer auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die Aufgabe des Betreuers ist dabei aber die Sicherung und Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten.
Die meisten im Betreuungswesen engagierten Menschen üben ihre Aufgabe sorgsam, sehr engagiert und nach bestem Wissen aus. Zahlreiche Organisationen und Verbände bemühen sich um eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in diesem Bereich….“.

An meinen Mitarbeiter/innen die bei uns im Betreuungsverein arbeiten erlebe ich, wie frustrierend eine solche undifferenzierte Berichterstattung wirkt. Schade…

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