Heute, am 20.06. ist Weltflüchtlingstag. Die Caritas nimmt diesen Tag zum Anlass, die nach wie vor unmenschliche Situation für Flüchtlinge in Deutschland in den Mittelpunkt zu rücken, die seit Jahren nur geduldet werden. Sie leben in der ständigen Angst vor Abschiebung und haben keine Perspektive auf einen langfristig gesicherten Aufenthaltsstatus. Wie unvorstellbar belastend das für die betroffenen Menschen und oft gesamte Familien ist, erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kölner Caritas unmittelbar in ihrer täglichen Beratungsarbeit.
Jetzt scheint es aber Hoffnung auf eine verbesserte Regelung des Bleiberechts zu geben.
Mit Nachdruck unterstützen wir als Kölner Caritasverband die Forderung von Caritas-Präsident Neher an die Bundesregierung, eine humanitäre Lösung für diese Menschen zu finden.
Lesen Sie dazu die nachstehende Erklärung des Deutschen Caritasverbandes zur geforderten Neuregelung des Bleiberechtes.
“Bleiberecht muss neu geregelt werden
Berlin, 19. Juni 2013. Anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages fordert der Deutsche Caritasverband die Bundesregierung auf, endlich eine Lösung für die Menschen zu finden, die auch nach Jahren in Deutschland noch immer keine gesicherte Aufenthaltsperspektive haben. Ein Leben in Duldung bedeute für die Betroffenen ein Leben in sehr prekären Verhältnissen und in ständiger Angst vor der Abschiebung. „Ein dauerhafter Duldungsstatus ist für die betroffenen Menschen humanitär inakzeptabel und gesellschaftspolitisch nicht länger vertretbar“, macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich.
Derzeit wird ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf im Bundestag verhandelt, der die schwierige Situation der Betroffenen lösen könnte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die seit mehr als acht Jahren sowie Familien, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Betroffenen müssen weiterhin ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig sichern und weitgehend straffrei geblieben sein.
„Der Gesetzentwurf hilft, das Problem der Kettenduldung nachhaltig anzugehen. Er erkennt die von den Betroffenen geleistete Integration an und erfüllt humanitäre Anforderungen“, betont Neher. So hätten auch diejenigen Personengruppen, die bislang nicht von den Bleiberechtsregelungen profitieren konnten, wie zum Beispiel Kranke, Behinderte und ältere Menschen, die Möglichkeit, eine Aufenthaltsperspektive zu erhalten. Bei diesen Gruppen kann davon abgesehen werden, dass der Lebensunterhalt grundsätzlich selbst finanziert werden muss. Auch der Nachweis von Sprachkenntnissen ist hier nicht mehr zwingend.
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Lücke im Aufenthaltsrecht zu schließen“, so Neher.”