Hiergeblieben!? – Bleibeperspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration“
Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.
In seinem Grußwort machte der Vorsitzende des Caritasrates, Stadtdechant Monsignore Robert Kleine zu Beginn der Tagung auf deren Besonderheit aufmerksam, dass Ausländerbehörde, Flüchtlingsrat und Caritasverband die Integrationspolitik als gemeinsames Anliegen definieren und Lösungen entwickeln. Dabei skizzierte er die Fragen, vor denen Flüchtlinge, selbst wenn sie Deutschland und Köln erreicht haben, immer wieder stehen: Werden wir bleiben dürfen? Wie lange? Was kann ich tun, um meinen Status sicher zu machen? Gleichzeitig stellte er aber auch die Frage, ob wir, die aufnehmende Gesellschaft, geflüchteten Menschen überhaupt einen sicheren Hafen bieten können. Ob sich nicht manches Mal eher der Verdacht aufdrängt, dass wir Flüchtlinge durch übertriebene Restriktionen dazu zwingen, eine Lüge zu leben, wenn sie sich für ihre Flucht vorübergehend eine andere Identität geben? Ob mit dieser Schärfe in der Flüchtlingspolitik wir vielleicht manches Mal sogar eher für mehr Unsicherheit und für weniger Sicherheit sorgen?
Auch der Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Joachim Stamp nutzte die Gelegenheit, Position und Engagement der Landesregierung im landes-, bundes- und europäischen Kontext darzustellen und stellte sich kritischen Fragen aus dem Fachpublikum. Im europäischen Kontext ist nach der Europa-Wahl vor der Europa-Wahl. Schließlich stehen immer noch ein paar Aufgaben auf der Agenda. Zu denen gehört, wenn es nach dem Minister geht, auch bei künftigen Beitrittsländern darauf zu achten, wie diese mit ethnischen Minderheiten in ihrem Land umgehen.
Welche Auswirkungen Bleibeperspektiven aus philosophischer und sozialwissenschaftlicher Sicht haben, beleuchtete Prof. Dr. Notker Schneider von der Technischen Hochschule Köln in seinem Vortrag. Dabei ging er auch ins Gericht mit dem Begriff Bleibeperspektive, der ab 2015 in Folge der Zuwanderung großer Flüchtlingsgruppen in der politischen und öffentlichen Diskussion aufkam und abhängig ist davon, ob das Herkunftsland als sicher gilt oder nicht bzw. die Anerkennungsquote über 50 Prozent liegt oder nicht. Nach seinen Worten werden Menschen anhand von Chance und Perspektivlosigkeit etikettiert bzw. aufgrund der Prognose gewertet, ohne dass überhaupt die gesetzlich verbriefte individuelle Prüfung der Asylgründe erfolgt.
Ehe es in die Workshops ging, rundete ein Podiumsgespräch mit Vertretern der Kölner Ausländerbehörde, des Kölner Flüchtlingsrats, der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz sowie des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums statt. In den Workshop selbst ging es dann um besondere Aspekte von Bleibeperspektiven, so z.B. zu Passbeschaffung, Ausbildungsduldung, frauenspezifische Hürden und Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten.
Inhalte und Ergebnisse wurden während der Tagung live gezeichnet und in einem Wandbild visuell festgehalten. Wäre es nicht schon die Tagung mit ihren Inhalten, Akteur*innen, Gästen und Teilnehmenden gewesen, spätestens das Wandbild war ein echtes Highlight.