Endlich: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Sitzung die unmittelbare Geltung höherer Leistungssätze für Asylbewerber auch rückwirkend festgelegt.
Ein Skandal und menschenunwürdig war die bisherige Regelung. Seit 1993 sind die Leistungen für Asylbewerber nie angehoben worden, die damals bereits schon 20 % unterhalb des Sozialhilfeniveaus lagen. Durch die allgemeine Preissteigerung liegen die Sätze sogar inzwischen um 38 % niedriger als die ohnehin zu niedrig bemessenen Hartz IV.
Asylbewerber, Geduldete und Kriegsflüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse! “Ihnen stehen wie allen anderen auch Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum und eine angemessene Gesundheitsversorgung zu”, erklärt Caritas-Präsident Peter Neher. Die Caritas setzt sich seit langem für eine Angleichung ein. Besonders zynisch erscheint es, wenn man auf die Kinder blickt, denen im Einschulungsalter nur die Hälfte der Leistungen zustehen, die Kinder aus sogenannten Hatz IV-Familien erhalten. Umso erfreulicher ist, dass der Richterspruch heute so klar und eindeutig für eine Gleichbehandlung ausgefallen ist.
Bleibt zu hoffen, dass die Neuregelung unverzüglich umgesetzt wird.