Endlich: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Sitzung die unmittelbare Geltung höherer Leistungssätze für Asylbewerber auch rückwirkend festgelegt.
Ein Skandal und menschenunwürdig war die bisherige Regelung. Seit 1993 sind die Leistungen für Asylbewerber nie angehoben worden, die damals bereits schon 20 % unterhalb des Sozialhilfeniveaus lagen. Durch die allgemeine Preissteigerung liegen die Sätze sogar inzwischen um 38 % niedriger als die ohnehin zu niedrig bemessenen Hartz IV.
Asylbewerber, Geduldete und Kriegsflüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse! Weiterlesen