Köln zeigt Haltung: Demo am 09.09. ab 13:30 Uhr

„Köln zeigt Haltung“
Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration „Asylrecht statt Unrecht“ am 09.09.2023 ab 13:30 Uhr, Start am Roncalliplatz in Köln

Es ist – leider – wieder soweit: Es muss demonstriert werden!
Europa will Geflüchtete nicht mehr einreisen lassen, sondern in Lagern an den europäischen Außengrenzen deponieren oder in sogenannte „sichere Drittländer“ zurückführen. Dabei handelt es sich um Länder, die wegen der dortigen Politik eigene Landsleute in die Flucht treiben! Die Asylanträge sollen in den Lagern geprüft werden – und lediglich bestimmte Kontingente an Geflüchteten in europäische Länder aufgenommen werden.
Europa schottet sich ab und rechtsextrem anmutende „Grenzschützer“ verjagen Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen. Misshandlungen sind dabei an der Tagesordnung – oftmals mit Mitwissen der EU-Mitgliedsstaaten.
Die europäischen Pläne bedeuten nichts anderes als eine Abkehr von den Lehren nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Untergrabung des im Grundgesetz verankerten Asylrechts. Ausgelöst durch ihr Versagen in der Flüchtlingspolitik führten die europäischen Länder 1951 mit gutem Grund ein individuelles Asylrecht für jeden Menschen ein, der in seinem Heimatland bedroht wird. Dieses wichtige gemeinsame Abkommen, besser bekannt als „Genfer Flüchtlingskonvention“, wird nun mutmaßlich durch die Europäische Union abgeschafft.

Dagegen gilt es aufzustehen! Denn auch heute gibt es wieder Krieg in Europa und seinen Nachbarregionen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen – Frauen, Kinder und Männer – in haftähnlichen Lagern festgehalten und an der Aus- bzw. Einreise gehindert werden! Diskussionen über Länder wie die Türkei oder Tunesien als vermeintlich sichere Drittstaaten, ignorieren, was Geflüchtete dort erwartet, zwei Beispiele: Tunesien lässt geflüchtete Menschen in der Wüste verhungern und verdursten. Die Türkei beutet Geflüchtete als billige Arbeitskräfte aus, verweigert ihnen einen geregelten Aufenthalt oder schiebt sie einfach in ihre Herkunftsländer ab.

Setzen wir uns für unser Asylrecht ein!  Der Schutz vor politischer Verfolgung ist ein Menschenrecht! Vorurteile und Abwehr – und damit der Ausbau des Unrechts dürfen nicht gesellschaftsfähig werden! Köln ist Teil des Bündnisses der „sicheren Häfen“ und bekennt sich dazu, Geflüchtete an den europäischen Außengrenzen schnell und unbürokratisch aufnehmen zu wollen. Lasst uns verhindern, dass diese Absicht durch die Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl durch die EU durchkreuzt wird.
Kommt zahlreich auf die Demo und ladet alle dazu ein. Setzen wir gemeinsam ein großes Zeichen der Solidarität mit Menschen in Not und positionieren uns gegen die europäische Abschottungspolitik! Wir sind Köln – und Köln zeigt Haltung!
„Köln zeigt Haltung“  (https://koelnzeigthaltung.org/) ist ein Bündnis Kölner Initiativen, darunter die Caritas Köln und Einzelpersonen und bezieht Stellung zur Unterstützung von Geflüchteten in herausfordernden Situationen gegenüber der Kölner Stadtgesellschaft und gegenüber Politik und Behörden.


Svenja Mattes/
Leitung Fachdienst Integration und Migration im Caritasverband Köln

Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

 

Als Caritas Köln unterstützen wir gemeinsam mit 61 weiteren Organisationen den Appell für gleiche Rechte auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede:

Gemeinsames Statement von 61 Organisationen

Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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Offen geht – Es muss gehen!

von Susanne Rabe-Rahman/Perspektivberatung für Flüchtlinge der Caritas Köln

#offen geht. So lautet das Motto der diesjährigen Interkulturellen Woche, dass sehr gut zum Tag des Flüchtlings in dieser Woche am 01.10.2021 passt!

#offen geht – in Köln haben wir die „Interkulturellen Woche“ schon lange zu einem „Interkulturellen Jahr“ gemacht… Aber in der Flüchtlingspolitik braucht es aktuell länger, eine viel zu lange Zeit, Verschlossenheit zu überwinden. Wir denken aktuell insbesondere an die Zustände an den Grenzen – zwischen Polen und Belarus, zwischen USA und Mexiko, zwischen Türkei und Griechenland, zwischen Afghanistan und Pakistan, zwischen Meer und Land.

#offen geht! Stoppt die Kriminalisierung der Rettung von Menschen aus dem Mittelmeer! Stoppt die illegalen Push Backs an den Grenzen! Nehmt Geflüchtete und Schutzsuchende auf, statt sie zum Spielball politischer Interessen zu machen! Es sind Menschen! Sie haben das gleiche Recht zu leben wie wir! Weiterlesen

Flüchtlinge im Arbeitsmarkt: Beschäftigungsquote steigt

Eine der großen Herausforderungen in der Beratung von Flüchtlingen, ist nach dem Spracherwerb die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Die gute Nachricht lautet: Immer mehr ehemalige Asylbewerber finden Arbeit. Aber nach wie vor sind auch Viele auf Hartz IV angewiesen.
Wie sieht rund vier Jahre später die Bilanz tatsächlich aus?

Der Aufenthaltsstatus: Wichtigste Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt

Die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme ist der Aufenthaltsstatus.  Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhielten zwischen Januar 2015 und September dieses Jahres knapp 1,6 Millionen Bewerber*innen den Bescheid über ihren Asylantrag. Fast 600 000 von ihnen wurde der volle Asyl- oder Flüchtlingsstatus zugesprochen, mit dem eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre verbunden ist, die später in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewidmet werden kann. Und damit der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird. 290 000 erhielten subsidiären Schutz, in gut 80 000 Fällen wurde ein Abschiebeverbot durch die aufnehmende Länder erteilt, und mehr als 600 000 Asylanträge wurden abgelehnt.
Für die Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern  Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien zeigen die Daten ein gemischtes Bild über den Fortschritt der Integration in den Arbeitsmarkt.
Erfreulich ist, dass die Beschäftigung kontinuierlich steigt. So hatten im August dieses Jahres insgesamt 345 000 Menschen aus diesen Asylherkunftsländern Arbeit, 27 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Beschäftigungsquote belief sich damit auf 35,5 Prozent.

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Europa – wo bist Du gelandet?

Ein Gastbeitrag von Suasanne Rabe-Rahman, Leitung Perspektivberatung für Flüchtlinge und Interkulturelles Zentrum

Gott sei Dank! Carola Rackete ist wieder frei, die mutige Kapitänin des Sea-Watch-Schiffes, die Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet hat. Gott sei Dank! Es gibt mutige Frauen, die sich für Humanität einsetzen, die rechtsextrem anmutender Abschottungspolitik aktives menschengerechtes Engagement entgegensetzen. Bravo!

Sie wird hoffentlich nicht auf einer dieser seltsamen Listen rechtsextremer gewaltbereiter Verbindungen landen – und in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern dauerhaft bedroht sein?

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Hiergeblieben!?

Hiergeblieben!? – Bleibeperspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration“

Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.

Integrationsminister Dr. Stamp mit Stadtdechant Msgr. Kleine (re.)

In seinem Grußwort machte der Vorsitzende des Caritasrates, Stadtdechant Monsignore Robert Kleine zu Beginn der Tagung auf deren Besonderheit aufmerksam, dass Ausländerbehörde, Flüchtlingsrat und Caritasverband die Integrationspolitik als gemeinsames Anliegen definieren und Lösungen entwickeln. Dabei skizzierte er die Fragen, vor denen Flüchtlinge, selbst wenn sie Deutschland und Köln erreicht haben, immer wieder stehen: Werden wir bleiben dürfen? Wie lange? Was kann ich tun, um meinen Status sicher zu machen? Gleichzeitig stellte er aber auch die Frage, ob wir, die aufnehmende Gesellschaft, geflüchteten Menschen überhaupt einen sicheren Hafen bieten können. Ob sich nicht manches Mal eher der Verdacht aufdrängt, dass wir Flüchtlinge durch übertriebene Restriktionen dazu zwingen, eine Lüge zu leben, wenn sie sich für ihre Flucht vorübergehend eine andere Identität geben? Ob mit dieser Schärfe in der Flüchtlingspolitik wir vielleicht manches Mal sogar eher für mehr Unsicherheit und für weniger Sicherheit sorgen?

Auch der Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Joachim Stamp nutzte die Gelegenheit, Position und Engagement der Landesregierung im landes-, bundes- und europäischen Kontext darzustellen und stellte sich kritischen Fragen aus dem Fachpublikum. Im europäischen Kontext ist nach der Europa-Wahl vor der Europa-Wahl. Schließlich stehen immer noch ein paar Aufgaben auf der Agenda. Zu denen gehört, wenn es nach dem Minister geht, auch bei künftigen Beitrittsländern darauf zu achten, wie diese mit ethnischen Minderheiten in ihrem Land umgehen. Weiterlesen

Verschärfte Härte bei Abschiebungen – zur Beratung “Geordnete Rückkehr-Gesetz” heute im Bundestag

Heute berät der Bundestag zum „Geordneten Rückkehr Gesetz“. Die Bundesregierung möchte durch den vorliegenden Gesetzentwurf die ausreisepflichtigen Ausländer schneller abschieben können. Die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik aus den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Reihen. Denn Abschiebungen und Ausreise ist auch durch die bestehende Gesetzgebung bereits möglich.
So sind  im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.

Diese umstrittene Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf:
Neuer Duldungsstatus: Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer “Duldung für Personen mit ungeklärter Identität” vor. Ihn soll erhalten, wer ein “Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt”. Besitzt er keinen gültigen Pass oder Passersatz, muss er alle “zumutbaren Handlungen” zur Beschaffung eines Passes vornehmen. Tut er dies nicht, droht ihm laut Gesetzentwurf ein Bußgeld. Mit diesem Duldungsstatus wird eine neue Form der Aufenthaltsbescheinigung geschaffen, die noch unterhalb der ohnehin niedrigen Standards der Duldung rangiert und dazu führt, dass bestimmte Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ferner wird es künftig sehr leicht gemacht, Asylbewerber in Haft zu nehmen, um sie abzuschieben. Das ist alles andere als human oder christlich. Weiterlesen

Psychisch kranke Flüchtlinge schneller abschieben? So nicht, Herr Seehofer!

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr” weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
Für diese besonders schutzbedürftige Gruppe war es bislang möglich, zur Begründung eines Abschiebungsverbotes eine Stellungnahme zu diagnostischen und prognostischen Informationen über ihre Erkrankung in das aufenthaltsrechtliche Verfahren einzubringen. Weiterlesen

„Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.”

Werbekampagne des Bundesinnenministeriums in sieben Sprachen zur freiwilligen Ausreise von Migrant*innen irritiert

„Wanted: dead or alive.“ So geht es mir ein wenig, wenn ich mir die Plakate der aktuellen bundesweiten Kampagne des Bundesinnenministeriums anschaue. Auf Großflächen wird in mehreren Sprachen dafür geworden, dass Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren und dafür Geld bekommen. Gut, als Weihnachtsgeld würde ich das jetzt nicht bezeichnen wollen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kampagne fällt wahrscheinlich eher zufällig in die Zeit, in der Geben seliger ist denn Nehmen, bzw. die Herzen und Geldbeutel der Menschen großzügig weit geöffnet sind.

Nein, dass Thema ist viel zu ernst, um darauf mit Ironie oder Sarkasmus zu reagieren. Die Plakate mögen bei den Betrachtenden Unterschiedliches auslösen:

Diejenigen, die sich darüber ärgern und schon immer den Eindruck haben, dass Menschen aus anderen Ländern bei uns nichts zu suchen haben und sich woanders unter die Wohlstandsdecke legen sollen, werden frohlocken, dass die Botschaft für die Menschen, die mit den Plakaten beworben werden sollen, eine freundliche, aber deutliche Aufforderung ist, zu gehen und zwar lieber freiwillig. Weiterlesen

Sozialarbeiter*innen des Herzens

Mit Terminen ist das mitunter so eine Sache. Zu manchen will man nicht. Zu manchen muss man. Zu anderen würde man gern. Wieder andere scheinen einfach nicht in den Kalender zu passen. Und dann gibt es da Termine, die sind ein echter Gewinn. Die lassen einem einfach nur das Herz aufgehen. Die sind echte Highlights. Einen solchen Termin hatte ich in dieser Woche, auch wenn der Anlass an sich recht spröde und simpel mit dem Begriff „Zertifikatsübergabe“ in meinem Kalender überschrieben war.

Tatsächlich ging es auch um eine Zertifikatsübergabe. Die vierte seit Bestehen des Projektes zur Qualifizierung von Stadtteilmüttern und -vätern im Caritasverband Köln. Ein Projekt, das seit 2009 in Meschenich beheimatet ist, in der Vergangenheit sich immer wieder neuen Anforderungen und geänderten Begebenheiten angepasst hat und unter Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters für den Kölner Süden steht.

Warum war das ein toller Termin? Weil sich wunderbare, selbstbewusste und stolze Frauen präsentiert haben, die aus unterschiedlichen Ländern wie Irak und Ägypten kommen. Weiterlesen