Neuer Entwurf zum Einbürgerungsgesetz? Längst überfällig!

Ein Kommentar von unserer Kollegin Svenja Mattes, Leitung Fachdienst für Integration und Migration.

Ein neuer Entwurf zum Einbürgerungsgesetz wurde vorgelegt und nach kürzester Zeit wird dieser öffentlich zerrissen und diskutiert. Dabei ist die Reform längst überfällig und gleicht das Staatsangehörigkeitsrecht nur an die Vorgaben unserer europäischen Nachbarn an.

So soll u.a. die Mindestaufenthaltszeit für die Antragsstellung auf 5 Jahre herabgesetzt werden. In Fällen von besonderen Integrationsleistungen soll dies bereits nach 3 Jahren möglich sein.

Weiterhin sind Erleichterungen bzgl. des Spracherwerbs und des sog. Einbürgerungstests vor allem für Menschen ab 67 geplant. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass viele Menschen, die im Zuge des Anwerbeabkommens als sog. Gastarbeiter keinerlei Möglichkeiten hatten, einen Sprach- bzw. Integrationskurs zu besuchen. Wir sprechen hier von Menschen, die durch ihre Arbeit maßgeblich zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands beigetragen haben und die dennoch, heute im Rentenalter, noch immer keinen deutschen Pass besitzen. Mit den Erleichterungen für die ältere Generation wird deren Lebensleistung endlich gewürdigt.

Öffentlich stark kritisiert wird – wie auch bereits in Debatten der 1990er Jahre – der Wegfall der sog. Optionspflicht: Wer sich künftig einbürgern lassen möchte, muss nicht mehr zwischen der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie und der deutschen Staatsangehörigkeit wählen. Dieses Vorgehen ist bereits für EU-Bürger aber auch für Personen anderer ausgewählter Staaten üblich, schloss jedoch in der Vergangenheit Menschen aus bestimmten Staaten kategorisch aus. Diese Diskriminierung abzuschaffen ist einer der wichtigsten Punkte im Gesetzesentwurf. Dadurch fällt eine große Hürde, überhaupt die Staatsangehörigkeit zu beantragen, weg.

Die eigentlichen Zahlen der Einbürgerungen pro Jahr sind tatsächlich vergleichsweise auf niedrigem Niveau. 2021 gab es beispielsweise ca.130.000 Einbürgerungen in Deutschland. Dabei leben über 11 Millionen Menschen in Deutschland, die keinen deutschen Pass besitzen. Diese haben kein Wahlrecht, können also nicht aktiv am demokratischen Prozess teilnehmen. Die Vorstellung, die deutsche Staatsangehörigkeit sei ein Privileg, ist längst überkommen. Deutschland ist ein Einwanderungsland und benötigt mehr denn je Zuzug aus dem Ausland. Ein reformiertes Einbürgerungsrecht ist Voraussetzung dafür, dass sich Menschen entscheiden, dauerhaft in Deutschland zu leben und einen Teil zur Gesellschaft beizutragen. Außerdem sind auch im neuen Gesetz genug Voraussetzungen und Hürden zu nehmen, um die Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Ein modernes Einwanderungsland sollte neu zugewanderte Menschen nicht abwehren, sondern empfangen und ihnen auch ermöglichen ein Teil der Gesellschaft zu werden.

 

+++++

Hotline – Fachdienst für Integration und Migration

Sie wissen nicht, ob und welches Angebot für Sie das Richtige ist? Sie wünschen sich eine kurze Erstberatung oder haben gezielte Fragen? Hierfür haben wir eine telefonische Hotline eingerichtet, die zu folgenden Zeiten für sie besetzt ist:

Montag: 09:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr

Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

Tel.: 0221 98577-622

Mehr über den Fachdienst für Integration und Migration erfahren Sie auch hier:

Caritasverband für die Stadt Köln e.V. | Beratung für Erwachsene (caritas-koeln.de)

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert