Die Charta der Rechte der hilfe- und pflegebürftigen Menschen sagt in Ihrem Artikel 1: “Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.” Und diese Charta wird von Bundesregierung und der Stadt Köln ausdrücklich unterstützt.
Und dann schauen wir in die Realität des Lebens: Eine Bewohnerin zieht in ein Caritas-Altenzentrum. Die Rente und die Hilfe der Pflegeversicherung genügen leider nicht um die Pflege zu finanzieren – trotz eines lebenslangen Arbeitens und der Leistung eine Familie mit Kinder geführt zu haben. Also besteht die Notwendigkeit die Leistungen der Sozialhilfe zur Hilfe bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch zu nehmnen – zum ersten Mal im Leben Sozialhilfe.
Doch das Sozialamt braucht in der Regel 6 – 8 Monate um den Anspruch zu prüfen. Andere haben da Vorrang! Der alten Dame geht es doch gut! Sie ist doch versorgt! Dach überm Kopf und drei Mahlzeiten (plus Nachmittagskaffee) am Tag.
Nur: In dieser Zeit verfügt die Frau über keinerlei finanzielle Mittel, denn die Rente dient ja der Finanzierung der Heimkosten! Kein Geld für einen Friseurbesuch! Kein Geld für eine Tageszeitung oder die Teilnahme an Ausflügen! Kein Geld sich ein Glas Wein oder die Zigarette am Abend zu gönnen! Und das 6 bis 8 Monate lang!
Nachfrage der Angehörigen und der Mitarbeiterin des Heimes beim Sozialamt: Ja so ist das eben! Dann soll doch die Caritas sich dem annehmen!
Ja, das tun wir auch. Wir sind auch Anwalt der Pflegebedürftigen und Ihrer Rechte! Wir gewähren der alten Dame “Kredit” und sorgen dafür, dass Sie ein paar Euro “Taschengeld” verfügbar hat.
Aber sieht so die Wahrung der Rechte von alten, hilfebdürftigen und pflegebedürftigen Menschen aus? Ist das Würde? Es wäre schön, wenn Politik und Verwaltung nicht nur über Rechte und Würde redet, sondern selbst dazu beiträgt diese zu bewahren! Und sei es nur durch die zeitnahe Gewährung von Anspruchen der Sozialhilfe bei alten und pflegebedürftigen Menschen.