Heute berät der Bundestag zum „Geordneten Rückkehr Gesetz“. Die Bundesregierung möchte durch den vorliegenden Gesetzentwurf die ausreisepflichtigen Ausländer schneller abschieben können. Die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik aus den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Reihen. Denn Abschiebungen und Ausreise ist auch durch die bestehende Gesetzgebung bereits möglich.
So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Diese umstrittene Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf:
Neuer Duldungsstatus: Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer “Duldung für Personen mit ungeklärter Identität” vor. Ihn soll erhalten, wer ein “Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt”. Besitzt er keinen gültigen Pass oder Passersatz, muss er alle “zumutbaren Handlungen” zur Beschaffung eines Passes vornehmen. Tut er dies nicht, droht ihm laut Gesetzentwurf ein Bußgeld. Mit diesem Duldungsstatus wird eine neue Form der Aufenthaltsbescheinigung geschaffen, die noch unterhalb der ohnehin niedrigen Standards der Duldung rangiert und dazu führt, dass bestimmte Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ferner wird es künftig sehr leicht gemacht, Asylbewerber in Haft zu nehmen, um sie abzuschieben. Das ist alles andere als human oder christlich.
Abschiebehaft: Sind die dafür normalerweise vorgesehenen speziellen Einrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden, soll der Abschiebekandidat in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das gilt auch, wenn “von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit” ausgeht. Die Abschiebe-Kandidaten müssen aber getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Auch dagegen wehren wir uns vehement, damit wird die Trennung zwischen Asyl- und Strafrecht aufgehoben.
Sozialleistungen: Flüchtlinge, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige Ausländer bekommen für maximal zwei Wochen eingeschränkte Hilfen, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken – aber auch nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Selbst bei Fällen, wo noch das Gerichtsverfahren gegen eine Überstellung in das andere EU-Land laufen, sollen die Kürzungen greifen.
Warnung vor Abschiebungen: Behördenmitarbeitende, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich Seehofers Gesetzentwurf zufolge künftig strafbar. Relevante Informationen seien insbesondere Zeitpunkte, Orte und Namen betroffener Personen, Vorhaben und geplante Behördenabläufe. Mitarbeitende von Flüchtlingsgruppen, Wohlfahrtsverbänden und Journalisten sollen dafür entgegen ursprünglicher Planungen aber noch nicht betroffen sein.
Im Besonderen der neue Duldungsstatus heißt ein Aufenthaltsstatus unterhalb der ohnehin schon niedrigen Standards der Duldung: Die Menschen dürfen keiner Arbeit nachgehen, sie bekommen Wohnsitzauflagen und haben keinerlei Perspektiven, hier zu bleiben. Man will den Menschen mit aller Macht signalisieren: Ihr habt in Deutschland keine Chance.
Diese Politik führt aber im Wesentlichen dazu, dass Menschen verelenden oder auch psychisch krank werden.
Wer hat etwas davon, wenn Menschen dazu gebracht werden, dass sie irgendwann gar nicht mehr arbeiten können?
Allein der Name ist eine zynische Verballhornung der Betroffenen.
Ja Peter, das Gesetzespaket wird fatale Folgen für die betroffenen Schutzsuchenden und für die Zivilgesellschaft haben. Die Prognose: Zehntausende werden in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in menschenunwürdige Zustände leben.