Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr” weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
Für diese besonders schutzbedürftige Gruppe war es bislang möglich, zur Begründung eines Abschiebungsverbotes eine Stellungnahme zu diagnostischen und prognostischen Informationen über ihre Erkrankung in das aufenthaltsrechtliche Verfahren einzubringen. Auch die Psychologischen Psychotherapeut*innen mit einer Approbation vom Therapiezentrum für Folteropfer verfassen Stellungnahmen und Gutachten zur Feststellung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Diese Einschätzung soll jedoch in Zukunft keine Berücksichtigung mehr finden. Stellungnahmen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren sollen Ärzt*innen vorbehalten bleiben – und zwar unabhängig von ihrer fachlichen Ausbildung.
Nicht nur wir, sondern auch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) betrachtet diese gesetzlichen Veränderungen mit großer Sorge: „Traumatisierte Geflüchtete brauchen eine geschützte Atmosphäre, um über gewaltvolle Erfahrungen sprechen zu können. Dafür braucht es oft viel Zeit, Geduld und Vertrauen. In ärztlichen Praxen ist dies bei der hohen Patient*innen-Dichte kaum möglich“, so Elise Bittenbinder, Vorsitzende des Fachverbandes.
Vor diesem Hintergrund fordern wir nachdrücklich, von den geplanten Änderungen abzusehen. Die wenigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der qualifizierten Bescheinigung psychischer Leidenszustände müssen gestärkt werden, damit Geflüchtete den Schutz erhalten, der ihnen zusteht.