Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung
„Die Politik der Bundesregierung ist ein Frontalangriff auf die ambulante Pflege“ mit dieser Äußerung ist Professor Ronald Richter in diesen Tagen an die Öffentlichkeit getreten.
Richter kritisiert damit die pflegepolitische Weichenstellung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sei ein Gesetz für Krankenhäuser. Die ambulante Pflege bleibt dabei außen vor. Die Stärkung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen führt zu einer weiteren Zuspitzung der Situation in der ambulanten Versorgung. Denn bei den vorhandenen Pflegekräften wird es allenfalls zu einer Umverteilung kommen. Der Markt an Pflegekräften ist leer und wenn noch mehr Menschen in stationären Einrichtungen arbeiten, bleibt die ambulante Versorgung auf der Strecke. Das wiederum führt dazu, dass noch mehr Menschen in Krankenhäusern oder Altenpflegeeinrichtungen versorgt werden müssen. Ein unheilvoller Kreislauf.
Auch die Vereinigung der Arbeitnehmer und Rentner (ARU) kritisiert in einem offenen Brief, das neue Gesetz. Kritikpunkt ist vor allem, dass die Kosten einseitig von den gesetzlich Versicherten getragen werden müssen, obwohl alle Bürger*innen davon profitieren.
Im Brief heißt es: „Sie beteiligen erneut keine Politiker, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Künstler“, an den Kosten. An einer anderen Stelle: „Was hindert Sie daran, eine Grundpflegeversicherung für alle Bürger*innen, zu gleichen Bedingungen, einzuführen. Wer Zusatzleistungen haben will, der kann diese zusätzlich privat versichern. Es muss endlich Schluss sein mit all den Ausnahmeregelungen und der Benachteiligung derjenigen, die erst das Geld erarbeiten bzw. erarbeitet haben.“
Aus meiner Sicht gute Fragen und Anregungen!