Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Am Internationalen Tag des Flüchtlings verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Leistungssätze. Am 1. November 1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft, im Rahmen dessen der Umfang der Sozialleistungen für Asylbewerber, Geduldete, aber auch für Flüchtlinge mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis gesetzlich geregelt werden sollte.
Seit diesem Zeitpunkt wird das Gesetz von verschiedenen Flüchtlingsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und der Caritas kritisiert. Es steht im Widerspruch zur Würde des Menschen und zum Gleichheitsgrundsatz und geht nicht auf die Bedürfnisse dieser Menschen ein.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen die Regelsätze für Flüchtlinge rund 20% unter den Sätzen der deutschen Sozialhilfeempfänger. So bezieht z.B. ein Alleinstehender nach dem AsylBLG monatlich € 224,97, im Vergleich dazu ein Bezieher von Sozialleistungen (SGB III u. XII) monatlich € 374,-. Da die Regelsätze des AsylbLG seit dem Jahr 1993 kein einziges Mal an die Preisentwicklung angepasst wurden, liegen die Sozialleistungen für erwachsene Asylsuchende heute mittlerweile ganze 38 Prozent unter den Hartz IV-Regelsätzen, was die Lebenssituation der Betroffenen zusätzlich verschärft .

Auch hinsichtlich der notwendigen Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge und Asylsuchenden sind gravierende Defizite feststellbar. So haben nach § 4 AsylbLG nur diejenigen ein Recht auf Übernahme der Kosten für eine medizinische Behandlung, die entweder akut erkrankt sind oder unter Schmerzuständen leiden. Gerade Flüchtlinge, die Folter, Vergewaltigung oder andere Formen von Gewalt durchleiden mussten und teilweise schwerst traumatisiert sind, müssen einen uneingeschränkten und problemlosen Zugang zu einer medizinischen und psychologischen Versorgung haben.
Sogenannte „sonstige Leistungen“, die zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheit “unerlässlich” oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern “geboten” sind, „können“ nach § 6 AsylbLG gewährt werden, „müssen“ es aber keinesfalls. Damit sind Flüchtlinge häufig der Willkürentscheidung des jeweiligen Amtes ausgeliefert .
Bis heute sind keinerlei Reformen zugunsten der Betroffenen erfolgt. Am 20. Juni 2012 wird nun das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz verhandeln und den diskriminierenden und menschenunwürdigen Bedingungen für Flüchtlinge hoffentlich ein Ende bereiten. 

 

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