Flüchtlinge im Arbeitsmarkt: Beschäftigungsquote steigt

Eine der großen Herausforderungen in der Beratung von Flüchtlingen, ist nach dem Spracherwerb die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Die gute Nachricht lautet: Immer mehr ehemalige Asylbewerber finden Arbeit. Aber nach wie vor sind auch Viele auf Hartz IV angewiesen.
Wie sieht rund vier Jahre später die Bilanz tatsächlich aus?

Der Aufenthaltsstatus: Wichtigste Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt

Die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme ist der Aufenthaltsstatus.  Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhielten zwischen Januar 2015 und September dieses Jahres knapp 1,6 Millionen Bewerber*innen den Bescheid über ihren Asylantrag. Fast 600 000 von ihnen wurde der volle Asyl- oder Flüchtlingsstatus zugesprochen, mit dem eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre verbunden ist, die später in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewidmet werden kann. Und damit der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird. 290 000 erhielten subsidiären Schutz, in gut 80 000 Fällen wurde ein Abschiebeverbot durch die aufnehmende Länder erteilt, und mehr als 600 000 Asylanträge wurden abgelehnt.
Für die Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern  Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien zeigen die Daten ein gemischtes Bild über den Fortschritt der Integration in den Arbeitsmarkt.
Erfreulich ist, dass die Beschäftigung kontinuierlich steigt. So hatten im August dieses Jahres insgesamt 345 000 Menschen aus diesen Asylherkunftsländern Arbeit, 27 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Beschäftigungsquote belief sich damit auf 35,5 Prozent.

Weiterlesen