Kinderwunsch – Wunschkind: Ökumenische Woche für das Leben

In der diesjährigen „Woche für das Leben“ stellen die evangelische und die katholische Kirche verschiedene Veranstaltungen und Publikationen unter das Schwerpunktthema „Pränataldiagnostik“.

Als Mutter („Risikoschwangere“ mit 38 und 41 Jahren), als jemand mit 26 Jahren Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, als Christ und einfach als Mensch, bewegt mich dieses Thema immer wieder. Ich kenne die Diskussionen um die Vorteile des medizinischen Fortschritts, um die Vermeidung von Leid, wenn Kinder mit Behinderungen ein „unwürdiges“ Leben erspart bleibt, um die Notwendigkeit, in dieser Gesellschaft leistungsfähig sein zu müssen und mithalten zu können.

Was mich dabei immer wieder am meisten erschüttert ist neben dem dahinterstehenden Menschenbild, dem fehlenden Zutrauen in das Leben und der Gleichsetzung von Behinderung mit Leid, dass Mütter und Familien sich so alleine gelassen fühlen, Beratung nie den Blick auf Chancen und Machbares und auf Entwicklung lenkt, sondern nur auf das was nicht geht, was zur Last wird und dass eigentlich alles immer nur noch schlimmer wird.

Schwanger sein als Zustand „guter Hoffnung“ wird immer mehr abgelöst vom einem Hochrisikozustand in andauernder Alarmbereitschaft.

Gleichzeitig wird die Debatte aus meiner Sicht zunehmend scheinheilig und teilweise absurd geführt: 9 von 10 Kindern mit der Diagnose Down Syndrom werden abgetrieben, ohne dass Eltern und Verantwortliche überhaupt wissen, wie die Behinderung tatsächlich ausgeprägt sein wird. Gleichzeitig werden in hochspezialisierten Kliniken Frühgeborene mit 600 Gramm Geburtsgewicht und der Gewissheit auf schwere Behinderung mit allen medizinischen Möglichkeiten am Leben gehalten.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem neuen Bundesteilhabegesetz werden die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt, ihr Wert für die Gesellschaft und ihre Gleichberechtigung an jeder Stelle betont und Inklusion als höchstes Gut und gesellschaftliches Muss propagiert.

Ist Leben somit erst nach der Geburt schützenswert?

Ist die Behinderung im Mutterleib der Garant für Leid und nach der Geburt der Mensch mit Behinderung eine Bereicherung für das Zusammenleben aller?

Wenn man sich jetzt noch darüber klar wird, dass 96 Prozent der Behinderungen erst im Laufe des Lebens erworben werden (vgl. Statistisches Bundesamt), wird die Frage noch viel schmerzhafter: Dann betrifft die Frage nach lebenswertem Leben nämlich nicht mehr nur die ungeborenen Kinder, sondern jeden von uns!

Es gibt kein Recht auf Gesundheit, auf Glück oder auf ein erfolgreiches Leben, aber eben auch kein Recht, eine solche Entscheidung für andere zu treffen.

Pränataldiagnostik kann helfen, dass bei bestimmten Diagnosen frühzeitige Therapien begonnen werden können, Ärzte und Eltern für die Geburt bestimmte Vorkehrungen treffen können und Eltern sich auf ihr besonders Kind vorbereiten können. Dazu bedarf es qualifizierter und lebensbejahender Beratung und keiner immer früher, einfacher und schneller einzusetzender Selektionsinstrumente.

Ich glaube nämlich ganz fest, dass jeder/jede so gewollt ist und dass es richtig ist, sich mit aller Kraft für die gleichberechtigte Teilhabe aller einzusetzen…

Und das nicht erst nach der Geburt!

Infos zur Themenwoche vom 14.-21.04.2018, zu Materialien und Veranstaltungen finden Sie hier:

Ein Gastbeitrag von Susanne Steltzer, Leitung Leistungsbereich Wohnen und Leben

Auf dem Weg zur Inklusion

Rund 60 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 14 Jahren tummeln sich während „Ferien zu Hause“ in den Sommerferien im Kinder- und Jugendzentrum GOT Elsaßstraße. Die Kids haben die verschiedensten Hintergründe: Manche kommen aus dem Veedel, manche von weiter weg, einige sind in Köln geboren, andere haben eine Fluchtbiographie und sind grade erst in Köln angekommen. Als wir vor drei Jahren eine Kooperation mit der Lebenshilfe starteten, sodass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei „Ferien zu Hause“ teilnehmen konnten, wurde die Gruppe noch vielfältiger.

Natürlich musste das Ferienprogramm auf die speziellen Bedürfnisse angepasst werden, Ausflüge mussten verändert, oder Alternativen angeboten werden, Tagesabläufe anhand von Piktogrammen dargestellt werden, wir brauchten „Ruheräume“. Wir waren ja nun richtig inklusiv! Aber waren wir das auch? Nein, zugegebenermaßen am Anfang nicht. Es war ein Nebeneinander. Die Kinder mit Behinderung hatten zwar eine durch die Lebenshilfe organisierte 1:1 Betreuung und es fanden verschiedene Vortreffen statt, aber für viele Mitarbeitende der GOT war die Arbeit und der Umgang mit behinderten Kindern neu. Und ja, es gab Berührungsängste, das Gefühl etwas falsch machen zu können, sodass im ersten eigentlich „inklusiven Ferienprogramm“ ein Nebeneinander entstand. Die Lebenshilfe kümmerte sich um „ihre Kids“ und das GOT-Team kümmerte sich um „die anderen“.

Die 60 Kids schien das alles überhaupt nicht zu interessieren. Weiterlesen

Politik für alle

Susanne Steltzer, Leistungsbereichsleiterin Wohnen und Leben im Caritasverband Köln:

Wie vor jeder großen Wahl, fragt der CBP – der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. – auch vor der anstehenden Bundestagswahl, ob die Parteien auch die Belange der Menschen mit Behinderungen im Blick haben und unterzieht ihre Programme einer Prüfung mit sieben sogenannten Wahlprüfsteinen:

1. Politische Teilhabe und Selbstbestimmung sichern
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens.
Ihre politische Teilhabe und Selbstbestimmung ist zu fördern und sicherzustellen, gerade bei den Personen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Zugangsbarrieren bei der politischen Teilhabe zu überwinden haben.
Bestehende Diskriminierungen in den Wahlgesetzgebungen sind zu beseitigen. Wichtig ist jetzt den Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz aufzuheben. Weiterlesen

Wenn der Rheinländer zum Migranten wird……..

Mittendrin und nicht nur dabei! Leben in den Caritas-Wohnhäusern!

Mittendrin und nicht nur dabei! Leben in den Caritas-Wohnhäusern!

In einer internen Datenanalyse hat der Landschaftsverband Rheinland erhoben, wie viele Menschen mit Herkunft aus dem Rheinland mit einem Leistungsbescheid/Bewilligungsbescheid in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe außerhalb des Rheinlandes wohnen, weil in deren Heimat kein passendesstationäres Angebot zur Verfügung steht. Durchschnittlich sind jährlich ca. 3.300 Menschen außerhalb des Rheinlandes untergebracht, zumeist im Bereich Westfalen-Lippe oder den angrenzenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen.
Also werden über 3000 Menschen aufgrund Ihrer Behinderung gezwungen, aus Ihrer Heimat abzuwandern, Kontakte zu Angehörigen oder Freunden zu verlieren und sich in einer fremden und unbekannten Umgebung einfinden zu müssen. Eigentlich ein Fall für einen Diskriminierungsbeauftragen!?
Das ist ein Missstand, über den in der Öffentlichkeit und Politik kaum einmal gesprochen wird. An anderer Stelle würde ein ähnlicher Umstand sicher Betroffenheit und Empörung hervorrufen. Warum wird dieser Umstand aber nun hier so hingenommen oder verschwiegen? Weiterlesen

Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd“

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Mit diesem Slogan einer Postkartenaktion fordert der DPWV seine Mitglieder auf gegen das neue Bundesteilhabegesetz der Bundesregierung zu protestieren. Auch der Bundesverband der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) gibt zum Vorhaben der Regierung folgende Stellungnahme ab:

Die Ziele der Bundesregierung
– Das Bundesteilhabegesetz ist in der 18. Legislaturperiode der Bundesrepublik Deutschland eines der großen sozialpolitischen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und soll ab dem 1.1.2017 in einem ersten Schritt in Kraft treten.
– Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird dazu novelliert und die „Eingliederungshilfe“ – als das entscheidende Leistungspaket für Menschen mit Behinderung – aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in das Neunte Sozialgesetzbuch überführt. Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr länger nach dem „Fürsorgeparadigma“ behandelt werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 in Deutschland in Kraft) umsetzen.
– Das Gesetz soll die Unterstützungsleistungen für viele Menschen mit Behinderung verändern. Von großen Veränderungen sind u.a. rund 200.000 Menschen mit Behinderung betroffen, die heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
– Für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (derzeit ca. 300.000) soll es stärkere Anreize zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
– Die Leistungen sollen sich an den Bedarfen der einzelnen Person und nicht am Ort der Leistung orientieren (Stichwort: Personenzentrierung).
– Die bisherigen Komplexleistungen (Unterkunft/Verpflegung und Betreuung) der Eingliederungshilfe in stationären Settings nach SGB XII werden aufgeteilt in Leistungen der Grundsicherung und in Leistungen der Teilhabe.
– Für Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld, die einen Pflegebedarf haben, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig beansprucht werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ausgabendynamik bei den Kosten der Eingliederungshilfe deutlich bremsen. Die Eingliederungshilfe ist aktuell innerhalb der Sozialhilfe der größte Kostenfaktor mit derzeit rund 800.000 Leistungsempfängern und jährlich Nettoausgaben in Höhe von 15 Mrd. €.

Kritik des CBP am Gesetzesentwurf
– Das Gesetz wird die Teilhabechancen von vielen Menschen mit Behinderung und mit psychischen Erkrankungen, insbesondere mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung kaum verbessern, Weiterlesen

Wer behindert hier wen?

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Sind Sie in den letzten Tagen oder Wochen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesen? Es kann sein, dass dies in ihren Alltag dazu gehört!
Dann möchte ich Sie mal bitten, fahren Sie mal mit Bus und Bahn mit den Augen von Menschen die körperliche Einschränkungen haben, die auf z.B. einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind oder ein Elektromobil.
Dabei werden Sie schnell feststellen, dass es eine große Herausforderung ist und einer guten Organisation bedarf um das Ziel zu erreichen.
Das Hochflursystem der Kölner Stadtbahn und somit auch die neu gebaute Nord-Süd U-Bahn ist wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt nutzbar. Ein Höhenunterschied von bis zu 12cm zum Bahnsteig und Fahrzeug stellt ein erhebliches Hindernis dar. Menschen, die ein E-Scooter benutzen werden seit November 2014 gar nicht mehr befördert, weil die KVB sich rechtlich nicht genügend abgesichert sieht, falls etwas passiert. Dabei ist es in Köln noch nie zu einem Zwischenfall mit E-Scootern in der KVB gekommen.
Auch ältere Menschen mit Rollatoren oder Gehhilfen haben oft Not, schnell nach dem Einstieg in eine Bahn, einen sicheren Platz zu bekommen, um nicht durch das zügige Anfahren einen Sturz zu riskieren. 2015 ist es bei 300 Menschen in Bussen und Bahnen zu stürzen gekommen.

Ich frage:
Kann es sein, dass die Kölner Verkehrsbetriebe sich der Herausforderung einer Inklusiven Stadtgesellschaft nicht stellt und die Mobilität von Menschen mit Behinderungen verhindert?
Kann das sein, dass dies einfach so geschieht und wir alle schauen nur zu?

Der Arbeitskreis barrierefreies Köln bittet uns sein Anliegen zu unterstützen unter www.barrierefreiesköln.de

Folgende Forderungen stellt der Arbeitskreis an die KVB:

– Beginnen Sie unverzüglich mit dem Umbau Ihrer Hochflurbahnen, damit in absehbarer Zukunft ein barrierefreier Zugang auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen möglich ist.
– Heben Sie das Mitnahmeverbot für Elektromobile (E-Scooter) in Stadtbahnen und Bussen sofort auf.
– Verlängern Sie die Türöffnungs- und Haltezeiten so, dass auch gehbehinderte und ältere Menschen einen sicheren Sitzplatz finden können.
– Beschleunigen Sie den barrierefreien Umbau der verbliebenen Haltstellen, um wenigstens theoretisch das Ziel eines barrierefreien ÖPNV bis 2022 zu schaffen.

Modernes Teilhaberecht oder doch nur Sparmodell?

Seit letzter Woche liegt der lange angekündigte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor, der am 24.05. dann erstmals im Bundestag beraten wird.

Nach einem aufwändigen Beteiligungsverfahren über Partei- und Verbandsgrenzen hinaus, scheint wenig übrig geblieben zu sein, von den großen Ideen wie einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen, klaren Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen wie Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe.

Sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz viele Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht, 

so sehe ich

  • dass Menschen mit Behinderungen zwar zukünftig ein bisschen Vermögen ansparen dürfen und mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, die Eingliederungshilfe aber trotzdem weiterhin eine nachrangige steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung bleibt und kein echter konsequenter vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich,

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Flüchtlingskinder und -jugendliche bei „Ferien zu Hause“

Ferien zu Hause 1Die GOT Elsaßstraße veranstaltete in Kooperation mit der Pfarrgemeinde St. Severin und der Lebenshilfe e.V. vom 29.06 – 17.07. 2015 ein Ferienprogramm, an dem acht Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 14 Jahren mit Flüchtlingshintergrund teilnahmen. Sie kamen aus den Flüchtlingswohnheimen in der Vorgebirgstraße, dem Severinswall, der Rheinaustraße und der Koblenzer Straße. Die Teilnehmerbeiträge wurden vom Förderverein der GOT bzw. dem Caritasfond der Pfarrgemeinde übernommen. In der großen heterogenen Gruppe – Kinder aus dem „Veedel“, Kinder von Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes, Kinder mit Behinderungen, Kinder aus den unterschiedlichsten sozialen Milieus – fanden sie sich unterschiedlich zurecht. Weiterlesen

Wohnst Du schon oder prüfen sie noch?

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Vier junge Männer entscheiden sich, eine Wohngemeinschaft zu gründen.

Vielleicht hätte jeder von ihnen auch gerne alleine gewohnt, aber so kann man sich die Ausstattungskosten teilen, kann sich gegenseitig beraten und unterstützen und findet vor allem leichter überhaupt eine bezahlbare Wohnung in Köln.
Tatsächlich kommt zeitnah ein Wohnungsangebot einer privaten Hausverwaltungsgesellschaft über eine 175 qm Wohnung in guter Lage.
Die Wohnung bietet alles was nötig ist; verfügt sogar schon über eine Küche, zwei Bäder, vier sehr große Einzelzimmer und ausreichend Platz, um z.B. mal gemeinsam zu Essen.
Zusätzlich gibt  es noch drei Balkone!

Aber dann:
Da es sich bei den potentiellen Mietern um Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt, die trotz Vollzeitbeschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen aufgrund der sozialgesetzlichen Zuordnung unter die Sozialhilferichtlinien fallen, ist alles dann doch viel, viel komplizierter! Weiterlesen