Hiergeblieben!? – Bleibeperspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration“
Voller Saal. So präsentierte sich die 19. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat, Ausländeramt und Caritasverband Köln in der vergangenen Woche. Den Veranstalter*innen war es abermals gelungen, ein aktuelles wie spannendes Thema zu finden. Da verwundert es nicht, dass um die 190 Mitarbeiter*innen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen aus dem Regierungsbezirk Köln der Einladung in die Jugendherberge nach Köln-Riehl gefolgt sind und sich im Plenum wie in verschiedenen Workshops aus verschiedenen Blickwinkel mit Bleibeperspektiven von Flüchtlingen im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration zu befassen.

Integrationsminister Dr. Stamp mit Stadtdechant Msgr. Kleine (re.)
In seinem Grußwort machte der Vorsitzende des Caritasrates, Stadtdechant Monsignore Robert Kleine zu Beginn der Tagung auf deren Besonderheit aufmerksam, dass Ausländerbehörde, Flüchtlingsrat und Caritasverband die Integrationspolitik als gemeinsames Anliegen definieren und Lösungen entwickeln. Dabei skizzierte er die Fragen, vor denen Flüchtlinge, selbst wenn sie Deutschland und Köln erreicht haben, immer wieder stehen: Werden wir bleiben dürfen? Wie lange? Was kann ich tun, um meinen Status sicher zu machen? Gleichzeitig stellte er aber auch die Frage, ob wir, die aufnehmende Gesellschaft, geflüchteten Menschen überhaupt einen sicheren Hafen bieten können. Ob sich nicht manches Mal eher der Verdacht aufdrängt, dass wir Flüchtlinge durch übertriebene Restriktionen dazu zwingen, eine Lüge zu leben, wenn sie sich für ihre Flucht vorübergehend eine andere Identität geben? Ob mit dieser Schärfe in der Flüchtlingspolitik wir vielleicht manches Mal sogar eher für mehr Unsicherheit und für weniger Sicherheit sorgen?
Auch der Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Joachim Stamp nutzte die Gelegenheit, Position und Engagement der Landesregierung im landes-, bundes- und europäischen Kontext darzustellen und stellte sich kritischen Fragen aus dem Fachpublikum. Im europäischen Kontext ist nach der Europa-Wahl vor der Europa-Wahl. Schließlich stehen immer noch ein paar Aufgaben auf der Agenda. Zu denen gehört, wenn es nach dem Minister geht, auch bei künftigen Beitrittsländern darauf zu achten, wie diese mit ethnischen Minderheiten in ihrem Land umgehen. Weiterlesen


So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr“ weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
„Wanted: dead or alive.“ So geht es mir ein wenig, wenn ich mir die Plakate der aktuellen bundesweiten Kampagne des Bundesinnenministeriums anschaue. Auf Großflächen wird in mehreren Sprachen dafür geworden, dass Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren und dafür Geld bekommen. Gut, als Weihnachtsgeld würde ich das jetzt nicht bezeichnen wollen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kampagne fällt wahrscheinlich eher zufällig in die Zeit, in der Geben seliger ist denn Nehmen, bzw. die Herzen und Geldbeutel der Menschen großzügig weit geöffnet sind.

