Heute berät der Bundestag zum „Geordneten Rückkehr Gesetz“. Die Bundesregierung möchte durch den vorliegenden Gesetzentwurf die ausreisepflichtigen Ausländer schneller abschieben können. Die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik aus den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Reihen. Denn Abschiebungen und Ausreise ist auch durch die bestehende Gesetzgebung bereits möglich.
So sind im Jahr 2018 mehr als 41 500 Personen registriert, die Deutschland freiwillig oder gezwungenermaßen wieder verlassen haben, nachdem ihre Asylanträge erfolglos blieben. Wir sehen, wenn wir die Entwicklung der Zahlen seit 2014 betrachten, überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hat sich in diesem Zeitraum verfünffacht, sie ist also um 500 Prozent angestiegen, während die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge nur um 50 Prozent angestiegen ist. Das zeigt doch, dass das Prinzip der freiwilligen Ausreise funktioniert.
Diese umstrittene Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf:
Neuer Duldungsstatus: Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ vor. Ihn soll erhalten, wer ein „Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt“. Besitzt er keinen gültigen Pass oder Passersatz, muss er alle „zumutbaren Handlungen“ zur Beschaffung eines Passes vornehmen. Tut er dies nicht, droht ihm laut Gesetzentwurf ein Bußgeld. Mit diesem Duldungsstatus wird eine neue Form der Aufenthaltsbescheinigung geschaffen, die noch unterhalb der ohnehin niedrigen Standards der Duldung rangiert und dazu führt, dass bestimmte Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ferner wird es künftig sehr leicht gemacht, Asylbewerber in Haft zu nehmen, um sie abzuschieben. Das ist alles andere als human oder christlich. Weiterlesen


Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wird laut Referentenentwurf die Regelungen zur „Geordneten Rückkehr“ weiter verschärfen. Besonders weitreichend werden die Änderungen zum Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen sein. Hiervon sind Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde betroffen.
„Wanted: dead or alive.“ So geht es mir ein wenig, wenn ich mir die Plakate der aktuellen bundesweiten Kampagne des Bundesinnenministeriums anschaue. Auf Großflächen wird in mehreren Sprachen dafür geworden, dass Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren und dafür Geld bekommen. Gut, als Weihnachtsgeld würde ich das jetzt nicht bezeichnen wollen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kampagne fällt wahrscheinlich eher zufällig in die Zeit, in der Geben seliger ist denn Nehmen, bzw. die Herzen und Geldbeutel der Menschen großzügig weit geöffnet sind.


Das Glas ist ziemlich voll, würde unser amtierender Gesundheitsminister Jens Spahn voller Optimismus wahrscheinlich sagen. Und wirklich: 80 Millionen Menschen in Deutschland sind über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung gesundheitlich mehr oder minder zufriedenstellend versorgt. Und den gesetzlichen Kassen geht es gut – 2017 erzielten sie einen Überschuss von rund drei Milliarden Euro, ihr Zuschuss wuchs damit auf über 28 Milliarden.