Weniger Bürokratie – Mehr Flexibilität!

„Das zentrale Problem der Pflegeversicherung wird auch bei dieser Reform nicht gelöst. Demenzkranke und psychisch Kranke werden weiterhin nicht so versorgt, wie sie es brauchen“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Gesetzesanhörung zur Pflegeversicherung. Für diese Menschen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung endlich leichter zugänglich sein.

„Das Gesetz bringt aber auch einige anerkennenswerte Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige“, so Neher. So wird die Tagespflege zu einer eigenständigen Leistung und kann in wesentlich stärkerem Maße als heute in Anspruch genommen werden. „Das ist eine deutliche Entlastung der Angehörigen“, betont Neher.

Zudem können künftig die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Krankheit oder im Urlaubsfall besser kombiniert werden. „Pflegende Angehörige sind meist über die Maßen gefordert. Für sie ist es besonders wichtig, auch einmal eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, und dabei sicher zu sein, dass der pflegebedürftige Angehörige in guten Händen ist“, so Neher. Der Zugang zu den Leistungen müsse jedoch einfach und unbürokratisch sein. „Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Für die Angehörigen ist es entscheidend, dass sie je nach individueller Situation Leistungen flexibel wählen können.“

So fordert der Deutsche Caritasverband, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen zu einem Entlastungsbetrag zusammenzufassen, der dann flexibel über das Jahr verteilt abgerufen werden kann und ein Höchstmaß an Kombinierbarkeit ermöglicht.

Mitteilung des 
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro – Pressestelle
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)

Bild Caritas-Altenzentrum Kardinal-Frings-Haus

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