Statt Aufnahme und Integration Abwehr und Ausgrenzung

Das Gesetz soll insbesondere der Beschleunigung von Asylverfahren dienen. Gleichwohl sind Regelungen vorgesehen, die dazu geeignet erscheinen, Personen, die lediglich im Besitz einer Duldung sind, auf Jahre in diesem Status zu halten und ihnen eine aktive Teilnahme am Erwerbsleben zu verwehren.
Mit den geplanten Maßnahmen wird die Integration von Asylsuchenden massiv erschwert!
Die Kirchen plädierten dafür, die Erleichterungen, die in den letzten Jahren für diese Personengruppe erreicht werden konnten, nicht rückgängig zu machen.
Die nun festgelegte Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive sehe ich als sehr problematisch. Bei großem Verständnis für das Bedürfnis, angesichts der hohen Anzahl von Schutzsuchenden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Länder und Kommunen zu entlasten, ist diese Einteilung aus meiner Sicht nicht sachgerecht. Sie entspricht auch nicht dem auf eine individuelle Prüfung ausgerichteten Asylrecht. Genauso finde ich es sehr bedenklich, dass bei den Regelungen, die Personengruppen aufgrund einer prognostizierten schlechten Bleibeperspektive von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Die Kirchen begrüßen die vorgesehene Änderung des § 26 BeschV-E, wonach Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 die Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden kann. Auch die Ermöglichung der Teilnahme an Integrationskursen für Geduldete sehe ich als einen Schritt in die richtige Richtung.
Sehr kritisch bis ablehnend stehe ich folgenden Regelungen gegenüber:
Sachleistungen statt Bargeld bedeutet für die Flüchtlinge in Erstaufnahme und Gemeinschaftsunterkünften dass sie nur noch Sachleistungen erhalten können. Das heißt mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden da dies auch beispielsweise Telefonkosten, Lesestoff oder Genussmittel umfasst, für deren Verteilung künftig die Behörden zuständig sein werden.
Zwangsunterbringung von Flüchtlingen bis zu sechs Monaten in Erstaufnahmelagern verhindert Integration und wird zu menschenrechtswidrigen Zuständen auf Dauer führen. Solange ihr Asylantrag nicht entschieden worden ist gilt auch das Arbeitsverbot.
Keine Ankündigung von Abschiebungen mehr bedeutet, Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen fortan nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminimum erhalten. Sie bekommen kein Bargeld und selbst der Anspruch auf Bekleidung soll gestrichen werden. Abschiebungen sollen in Zukunft nicht mehr angekündigt werden. Für die Betroffenen heißt das, dass sie jederzeit damit rechnen müssen, mitten in der Nacht von Beamten abgeholt zu werden.

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