Yes, we can schaffen das

Es ist schon bezeichnend, wie groß der Einfluss Amerikas auf uns ist. Nicht nur weltpolitisch; auch auf unsere Kleidungs-, Ess-, Freizeit- und Sprachgewohnheiten. Das amerikanische Lebensgefühl ist das, was viele von uns als erstrebenswert sehen: The easy way of living – halt. Immer freundlich, immer lächelnd. Umso erstaunlicher ist es, wie das deutsche „Yes, we can“ der Bundeskanzlerin so schwer auf unserer Volksseele lastet. Statt Euphorie und einen vorzeitigen Friedensnobelpreis für vorerst geplante politische Taten bringt ihr „Wir schaffen das“ die deutsche Volks- und Politiker-Seele zum Brodeln.

Auch wenn wir so oft neidvoll auf Amerika schauen und fast alles schick und trendy finden, was von dort kommt und dort passiert, scheint das deutsche Gemüt doch tradierter und schwermütiger zu sein. Da kommt der doch eher dem deutschen Wesen innewohnende Pessimismus im Gegensatz zum ewig gut gelaunten und strahlenden amerikanischen Optimismus zum Ausdruck. Obwohl dies dem noch amtierenden amerikanischen Präsidenten auch in der deutschen Bevölkerung viel Sympathie und seinerzeit Vorschusslorbeeren gebracht hat. Das Glas ist in Deutschland eben immer halb leer und nie wirklich halb voll. Ein Volk der Dichter und Denker zu sein, führt offenbar auch zu der Pflicht, alles zu hinterfragen, alles zu kritisieren, alles zu analysieren. Weiterlesen

……hätte, hätte….Fahrradkette

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Schon mal was von kölscher Sozialpolitik im Konjunktiv gehört ?

Ich bewege mich im Arbeitsfeld „Rechtliche Betreuung“, also der Vertretung von Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in der Regelung ihrer Angelegenheiten. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,3 Millionen Menschen mit Betreuung und jährlich werden es mehr, aus den unterschiedlichsten Gründen.
Auf jeden Fall steigen die Kosten u.a. bei den Amtsgerichten für Richter und Rechtspfleger und den Justizbehörden wegen der Vergütung der beruflichen Betreuer.

Ein verstärktes Ziel ist deshalb die Vermeidung von Betreuungen, so wie es das Gesetz auch vorsieht::  „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen……durch andere Hilfen,…,ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ (§1896, Abs.2, BGB)

Die schlaue Idee ist,  in Zukunft bei den Betreuungsbehörden der Städte Sozialgutachten erstellen zu lassen. Diese sollen prüfen, ob sich nicht durch andere Hilfen Betreuungen  vermeiden lassen: Etwa durch eine spezialisierte Seniorenberatung, die Vermittlung von unterstützenden Ehrenamtlichen, die Integration in ein Seniorennetzwerk oder die Einbettung in ehrenamtliche Strukturen, etc.
Das Problem: alle oben genannten Hilfen stehen derzeit auf der sozialpolitischen Kürzungsliste der Stadt Köln.
So wird in Zukunft in den Kölner Sozialgutachten wohl zu lesen sein: „Die Betreuung hätte vermieden werden können, wenn es eine Seniorenberatung gegeben hätte.“

….das ist Sozialpolitik in der Möglichkeitsform ! 

 Dieser Beitrag wurde verfasst von Rainer Röth, Leitung der Einrichtung Rechtliche Betreuung im Caritasverband für die Stadt Köln