Ungerechtes Ehegattensplitting: Eine Ursache für Altersarmut?

Mit heutigen Familienmodellen hat das 1958 eingeführte Ehegattensplitting nichts mehr zu tun, legte es doch  bei Einführung eine Alleinverdiener- und Hausfrauenehe oder ein großes Gefälle im Verdienst der Ehepartner_innen zugrunde. Statt eines altertümlichen Steuersystems wäre doch eine noch viel konsequentere Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeitgemäß. 
Das Modell des Ehegattensplitting will Ehen gegenüber unverheirateten Paaren oder Alleinstehenden steuerlich begünstigen. Beide Einkommen werden zusammengezählt, halbiert und damit insgesamt geringer besteuert. Unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende werden durch diese Regelung steuerlich benachteiligt.

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……hätte, hätte….Fahrradkette

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Schon mal was von kölscher Sozialpolitik im Konjunktiv gehört ?

Ich bewege mich im Arbeitsfeld „Rechtliche Betreuung“, also der Vertretung von Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in der Regelung ihrer Angelegenheiten. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,3 Millionen Menschen mit Betreuung und jährlich werden es mehr, aus den unterschiedlichsten Gründen.
Auf jeden Fall steigen die Kosten u.a. bei den Amtsgerichten für Richter und Rechtspfleger und den Justizbehörden wegen der Vergütung der beruflichen Betreuer.

Ein verstärktes Ziel ist deshalb die Vermeidung von Betreuungen, so wie es das Gesetz auch vorsieht::  „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen……durch andere Hilfen,…,ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ (§1896, Abs.2, BGB)

Die schlaue Idee ist,  in Zukunft bei den Betreuungsbehörden der Städte Sozialgutachten erstellen zu lassen. Diese sollen prüfen, ob sich nicht durch andere Hilfen Betreuungen  vermeiden lassen: Etwa durch eine spezialisierte Seniorenberatung, die Vermittlung von unterstützenden Ehrenamtlichen, die Integration in ein Seniorennetzwerk oder die Einbettung in ehrenamtliche Strukturen, etc.
Das Problem: alle oben genannten Hilfen stehen derzeit auf der sozialpolitischen Kürzungsliste der Stadt Köln.
So wird in Zukunft in den Kölner Sozialgutachten wohl zu lesen sein: „Die Betreuung hätte vermieden werden können, wenn es eine Seniorenberatung gegeben hätte.“

….das ist Sozialpolitik in der Möglichkeitsform ! 

 Dieser Beitrag wurde verfasst von Rainer Röth, Leitung der Einrichtung Rechtliche Betreuung im Caritasverband für die Stadt Köln