Die Beschneidung von Jungen im Islam oder Judentum stellt nach einem Urteil des Landgerichts Köln eine strafbare Körperverletzung dar.
Das Gericht stellt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit über das Recht auf Religionsfreiheit. Das hat für heftige Proteste unter Muslimen und Juden gesorgt, die dieses Urteil als Angriff auf eine Jahre alte, religiöse Tradition mit Symbolwert sehen.
Auch die Deutsche Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. “Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden”, hieß es in einer Erklärung.
Aber schließlich handelt es sich bei einem solchen Schritt nicht um etwas, was als Erwachsener wieder rückgängig gemacht werden kann. Weiterlesen