Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält wichtige Aussagen zum Thema Pflege. Die öffentliche Berichterstattung hat diese Vereinbarungen nur am Rande zur Kenntnis genommen, obwohl sie den Alltag von Millionen Menschen in Deutschland tiefgreifend betreffen.
Eine zentrale Forderung der Caritas und ihrer Fachverbände war die seit Jahren erwartete Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Koalitionspartner haben sich diese Forderung zu Eigen gemacht. Der Vertrag sieht ein zweischrittiges Verfahren der Umsetzung vor. Wir hoffen sehr, dass dies nun in der kommenden Legislaturperiode zügig und konsequent gegangen und keine weiteren Verzögerungen zugelassen werden. Die hierfür beschlossene, 0,5%ige, Steigerung des Beitrags zur Pflegeversicherung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung und darf nicht unterschritten werden.
Der Vertrag sieht vor, dass einzelne Leistungen des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereits vorgezogen werden. Insbesondere die Verbesserung des Schlüssels für die zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b ist sehr positiv. Weiterlesen