Leistungskürzungen bei Hartz-IV haben oft dramatische Folgen und verschärfen Armut

Wer beim Jobcenter einen Termin verpasst, bekommt weniger Geld. Von den knapp 15.000 Sanktionen, die gegen Hartz-IV-Bezieher*innen in der Stadt Köln 2017 verhängt wurden, sind 80 Prozent auf Meldeversäumnisse zurückzuführen. Das geht aus dem Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu Sanktionen hervor, der gestern veröffentlicht wurde.

Vor allem Migranten, Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, gesundheitlich Eingeschränkte und junge Menschen unter 25 Jahre kommen in unsere Caritas-Beratung und sind verzweifelt, weil ihnen Geld gekürzt wurde, wenn sie einen Termin verpasst haben. Gründe für ein Termin-Versäumnis sind zum Teil Sprachbarrieren, manchmal werden auch die Konsequenzen nicht richtig eingeschätzt. Die Folgen der Kürzungen sind für die Betroffenen dramatisch: Hartz IV deckt ohnehin nur das Existenzminimum ab. Wird das unterschritten, reicht das Geld bald nicht mehr für Lebensmittel. Rechnungen werden nicht mehr bezahlt, die Schulden steigen. Die Menschen kommen in eine Armuts-Spirale, aus der sie alleine nicht mehr herauskommen. Weiterlesen

Hartz IV-Sanktionen verschärfen Armut und Ausgrenzung

Ein Gastbeitrag von Sabine Brüsting, Leiterin des ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus:

In Spiegel-Online war letzte Woche zu lesen, dass Sanktionen des Jobcenters oft Familien mit Kindern treffen. Innerhalb eines Jahres wurden in Deutschland über 950.000 Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende ausgesprochen, davon ein Drittel gegen Haushalte mit Kindern. Was bedeutet dies für die Familien?

Sanktionen haben eine befristete Minderung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II zur Folge, sie führen zu einer Leistungskürzung, so dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sie werden bei Pflichtverletzungen vom Jobcenter verhängt. Zu unterscheiden sind dabei Art und Schwere des Pflichtverstoßes.  In der Hauptsache werden Sanktionen verhängt bei Weigerung, eine ‚zumutbare‘ Arbeit anzunehmen, eine Arbeit ohne wichtigen Grund aufzugeben, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Maßnahmenangebote abzulehnen. Diese haben eine Minderung der Regelleistung um 30% über einen Zeitraum von in der Regel drei Monaten zur Folge: Das bedeutet beispielsweise für eine Alleinerziehende, dass die Regelleistung von 416 € bei einer Sanktion für drei Monate um monatlich 124,80 € gekürzt wird! Ein Nichterscheinen zum Meldetermin ohne wichtigen Grund führt für drei Monate zu einer Minderung von 10% der Regelleistung.

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