Seit letzter Woche liegt der lange angekündigte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor, der am 24.05. dann erstmals im Bundestag beraten wird.
Nach einem aufwändigen Beteiligungsverfahren über Partei- und Verbandsgrenzen hinaus, scheint wenig übrig geblieben zu sein, von den großen Ideen wie einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen, klaren Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen wie Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe.
Sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz viele Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht,
so sehe ich
- dass Menschen mit Behinderungen zwar zukünftig ein bisschen Vermögen ansparen dürfen und mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, die Eingliederungshilfe aber trotzdem weiterhin eine nachrangige steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung bleibt und kein echter konsequenter vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich,



Sascha Backes liebt es, Gabelstapler zu fahren. In seinem jetzigen Job, kann er seiner Leidenschaft nachgehen: Bei einer Kölner Brauerei darf er ans Steuer. Sich zugehörig fühlen, das wollen viele Menschen mit Handicap. Der Film „Inklusion in Ausbildung und Beruf“ von Stefan Klinkhammer zeigt vier Beispiele. Hier geht es zum 

