Ohne Studium bist du nichts

Hörsaal

Bald ist auch in Köln wieder Semesterstart: Aber nur für diejenigen, die einen entsprechenden Numerus Clausus im Abitur hatten. In Köln gibt es keinen einzigen Studiengang mehr ohne „NC“. Warum? Weil heutzutage jeder studieren muss, die Unis sind völlig überlaufen.

Was ist eigentlich aus unserer Gesellschaft geworden? „Höher – schneller – weiter“ das ist kein neues Credo. Aber was unsere Bildung angeht, hat es sich im letzten Jahrzehnt extrem zugespitzt. Heute gibt es zahlreiche Jugendliche, die wenigstens das Abitur „versuchen“. Das kann ich verstehen: Nicht nur die besorgten Eltern drängen zum Abi, sondern die Arbeits-Realität fordert das oft. Viele Ausbildungsberufe, bei denen früher ein Realschulabschluss wenn nicht ein Hauptschulabschluss gereicht hat, fordert heute Abitur. Warum? Weil der Arbeitgeber es sich aussuchen kann. Es gibt ja genügend Leute mit Abi. Und wenn man schon mal das Abi hat, dann kann man auch gleich studieren gehen. Weiterlesen

DISKUSSIONSPAPIER ZUM KOMPROMISS DER KOALITIONSFRAKTIONEN ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ

BERLIN, MAI 2017
DEUTSCHER CARITASVERBAND
DIAKONIE DEUTSCHLAND – EVANGELISCHER BUNDESVERBAND
DEUTSCHER EVANGELISCHER KRANKENHAUSVERBAND (DEKV)
DEUTSCHER EVANGELISCHER VERBAND FÜR ALTENARBEIT UND PFLEGE (DEVAP)
KATHOLISCHER KRANKENHAUSVERBAND DEUTSCHLANDS (KKVD)
VERBAND KATHOLISCHER ALTENHILFE IN DEUTSCHLAND (VKAD)

Caritas und Diakonie sowie ihre Fachverbände in der Kranken- und Altenhilfe begrüßen, dass der vor über einem Jahr begonnene Gesetzgebungsprozess durch den Kompromiss der Regierungsfraktionen wieder aufgenommen wird. Der Kompromiss sieht vor, dass Auszubildende zwischen einer generalistischen Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/-mann und den Ausbildungszweigen ab dem 3. Jahr mit einem spezialisierten Berufsabschluss zur Altenpfleger/-in oder Kinderkrankenpfleger/-in wählen können. Allein die zukünftige generalistische Pflegeausbildung qualifiziert zur professionellen Pflege in allen Arbeitsbereichen der Pflege und über alle Lebensphasen hinweg. Sie ist und bleibt auch allein auf EU-Ebene anerkannt. Caritas und Diakonie, die mehr als die Hälfte der Ausbildungskapazitäten in Deutschland stellen, bewerten nach wie vor allein die generalistische Pflegeausbildung als zukunftsorientiert und stehen mit guter Erfahrung für diese Ausbildung.

Folgende Aspekte sind aus Sicht von Caritas und Diakonie zur Umsetzung der Gesetzesintention zwingend erforderlich:

Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann steht für die generalistische Ausbildung; daher sollte der Ausweis von Vertiefungseinsätzen ausschließlich im Zeugnis und nicht in der Berufsbezeichnung erfolgt, da er nur eine individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ausbildung ausdrückt, die ohne Auswirkung auf die Fähigkeit zur Berufsausübung ist.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausweisung von vorbehaltenen Tätigkeiten in allen Arbeitsfeldern ist ein wesentlicher Teil der Pflegeberufereform für die
generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann. Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollten sich bei den laut Kompromiss vorgesehenen zunächst noch gesondert zu erhaltenden Berufsabschlüssen der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege auf das jeweils angestrebte Arbeitsfeld beschränken (Pflege alter Menschen bzw. Pflege von Kindern und Jugendlichen).

Die Auszubildenden müssen eine tatsächliche Wahlfreiheit haben, für welchen Abschluss sie sich entscheiden. Es ist daher sicherzustellen, dass in den ersten zwei Ausbildungsjahren alle relevanten Ausbildungsbereiche durchlaufen werden. Es sollte keine (Vor-)Festlegung des angestrebten Berufsabschlusses im Ausbildungsvertrag erfolgen.

Die sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Evaluation der Verteilung der Ausbildungsabschlüsse muss sich auf alle Auszubildenden beziehen. Eine Begrenzung der Zählung der Abschlüsse auf diejenigen, die ihr Anstellungsverhältnisses später im Bereich der Alten- und Kinderkrankenpflege wählen, verfälscht das Ergebnis. Wählen diese Auszubildenden (bewusst) eine Schule für die theoretische Ausbildung, die ausschließlich die generalistische Pflegeausbildung anbietet, so ist auch dieses als eine Entscheidung zu werten, die in die 50-Prozent-Quote einfließen muss.

Zielgruppe als auch Curriculum einer Pflegeassistenzausbildung unterscheiden sich grundsätzlich von einer auf drei Jahre angelegten Fachkraftausbildung. Die Prüfung zur Pflegeassistenz sollte daher ausschließlich als Option für Auszubildende möglich sein, welche die Ausbildung nicht zu Ende führen (können). Eine bundeseinheitliche eigenständige zweijährige Pflegeassistenzausbildung ist neben der dreijährigen Pflegeausbildung einzuführen. Sie muss Zugang zur Fachkraftausbildung bieten.

Die Neuausrichtung der Pflegeberufereform mit drei unterschiedlichen Abschlüssen und innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung mit Schwerpunktsetzungen erfordert einen hohen logistischen Aufwand der Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung. Diese müssen in geeigneter Form unterstützt und die dadurch ausgelösten Mehrkosten finanziert werden.

Echt jetzt?!

Unlängst machte der Club of Rome den Vorschlag, das Wachstum der Bevölkerung auf 1 Prozent zu begrenzen und für eine Ein-Kind-Politik zu werben bzw. kinderlosen Frauen Prämien dafür zu zahlen, dass sie kinderlos bleiben. Nicht einfach nur so! Hinter dem Ganzen steht natürlich eine ernsthafte Absicht. Mit weniger Wachstum, so die Autoren, will man nicht weniger, als soziale Ungleichheit, Arbeitslosigkeit und den Klimawandel bekämpfen. Drei der größten, auch weltweit gesehenen Probleme unserer Zeit.

Der Zeitpunkt des Vorschlags ist dennoch bemerkenswert. Er kommt elf Monate nachdem China sich offiziell von seiner seit 35 Jahren praktizierten und weltweit umstrittenen Ein-Kind-Politik verabschiedet hat. Auch das nicht einfach nur so, sondern weil auch China sich mit den Problemen der Überalterung gerade der ländlichen Gebiete und der Abwanderung junger Menschen in die Städte auseinandersetzen musste; ebenso damit, dass immer weniger Menschen für immer mehr Rentner aufkommen müssen bis hin zum Mangel an Nachwuchs für die Wirtschaft.

Global betrachtet, mag der Vorschlag des Club of Rome eine Gleichung sein, die rein rechnerisch aufgehen kann. Sie steht aber so kolossal krass im Widerspruch zu den nationalen Strategien der großen Volkswirtschaften, die alle auf Bevölkerungswachstum setzen, sich politische Maßnahmen überlegen, wie bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit von Mann und Frau, die Familie nicht auf der Strecke bleibt und aus Fragen der sozialen Gerechtigkeit wieder mehr Kinder geboren werden, um aus der demographischen Falle mit all ihren Auswirkungen wieder rauszukommen, ganz zu schweigen vom Fachkräftemangel.

Eine überflüssige akademische Diskussion, die der Club of Rome liefert. Ich finde es einfach nur kontraproduktiv, widersprüchlich und echt Banane.

Integration von Flüchtlingen in Arbeit

Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind dringliche Probleme, die kurzfristig von den Kommunen gelöst werden müssen. Mittel- und langfristig geht es aber um gesellschaftliche Integration, Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung.

Dies wird in den kommenden Jahren eines der zentralen politischen Themen sein.

Die Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit zeigen, dass Integrationsangebote in aller Regel gerne und freiwillig in Anspruch genommen werden. So liegt es meist nicht an einer fehlenden Bereitschaft der Flüchtlinge zur Teilnahme, sondern an fehlenden und passgenauen Angeboten, wenn Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht zeitnah entsprechende Maßnahmen besuchen. Dies belegen auch die teils monatelangen Wartezeiten. Im Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt sieht auch die Bundesregierung zwei wichtige Eckpunkte für eine gelingende Integration in die Gesellschaft. Doch Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden umfasst die soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.

Zudem können sich die Flüchtlinge erst wirklich in den Arbeitsmarkt integrieren, wenn die Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Das kann nach der Ankunft leicht acht, neun Monate oder länger dauern. Obwohl durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Integrationskurse für Asylbewerber mit “guter Bleibeperspektive” geöffnet wurden, gibt es kein bundesweites Sprachkurs-Programm für alle Asylsuchenden. Außerdem dauert die Anerkennung von Abschlüssen lange, die Vorrangprüfung schränkt die Arbeitsmöglichkeiten ein.

Modernes Teilhaberecht oder doch nur Sparmodell?

Seit letzter Woche liegt der lange angekündigte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor, der am 24.05. dann erstmals im Bundestag beraten wird.

Nach einem aufwändigen Beteiligungsverfahren über Partei- und Verbandsgrenzen hinaus, scheint wenig übrig geblieben zu sein, von den großen Ideen wie einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen, klaren Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen wie Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe.

Sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz viele Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht, 

so sehe ich

  • dass Menschen mit Behinderungen zwar zukünftig ein bisschen Vermögen ansparen dürfen und mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, die Eingliederungshilfe aber trotzdem weiterhin eine nachrangige steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung bleibt und kein echter konsequenter vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich,

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Versuchter Totschlag an der Altenpflege

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett von Frau Merkel den Entwurf zu einem neuen Pflegeberufsgesetz beschlossen. Bei aller gemeinsamen öffentlichen Euphorie von Politik und Berufsverbänden sage ich hier: „Das geht in die Hose!“ und habe dabei den Eindruck „einsamer Rufer“ zu sein.
Meiner Meinung nach wird nun aus den drei bewährten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderpflege ein vermeintlich neues Berufsbild kreiert, tatsächlich aber vielmehr die Krankenpflegeausbildung überarbeitet, die beiden eigenständigen Berufsbilder der Altenpflege und Kinderpflege aber „getötet“. Praktisch ist dies das Ende der eigenständigen Altenpflege.
Caritas_Köln_376x264x4c Korrektur 1Mumps ist nicht Demenz und Scharlach nicht Depression: Krankheiten des Alters unterscheiden sich von denen eines Kindes. Und besondere Anforderungen an Umgang und Empathie zu den jeweiligen Lebensphasen eines Menschen sind auch nicht wegzureden. Es bleibt ein Unterschied ein krankes Kleinkind oder einen dementen Älteren zu betreuen.
Deshalb ist die bisher unterschiedliche Ausbildung des Personals absolut sinnvoll. Weiterlesen

Auf in die Zukunft? Ab in die Gegenwart!

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 27. April 2015 in Bonn eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes in seiner “Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” beschlossen. Dieses veränderte Arbeitsrecht hat Auswirkungen für rund 700.000 Mitarbeiter/innen der katholischen Kirche und der Caritas. Immerhin ist die katholische Kirche damit der größte Arbeitgeber in Deutschland außerhalb der klassischen “Profit-Wirtschaft” und einer der wichtigsten Arbeitgeber überhaupt (zum Vergleich: Der VW-Konzern beschäftig “nur” ca. 600.000 Menschen).

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Kölner Wohlfahrtsverbände demonstrieren vor Rathaus

Was bleibt vom sozialen Köln? Diese Frage stellen sich Wohlfahrtsverbände und freie Träger angesichts Haushaltskonsolidierung und Sparzwang der Stadt Köln und rufen ab 14:00 Uhr zur Demo auf dem Theo-Burauen-Platz vor dem Ratssaal am heutigen Dienstag auf.

Dazu schreibt die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Köln in ihrem Aufruf: “Der Haushalt 2015 wurde von der Stadtverwaltung in den Rat der Stadt Köln eingebracht. Es bleibt eine Deckungslücke im zweistelligen Millionenbereich. Jetzt sollen unsere Kommunalpolitiker entscheiden, wie das Millionenloch zu stopfen ist. Angesichts der vielen Baustellen in unserer Stadt fragen wir uns: Wer kümmert sich nun um unsere Baustellen? Wer hat das soziale Köln im Blick? Wie gelingt es, Strukturen zu erhalten und nicht zu zerschlagen? Weiterlesen

Miss Piggy, die Caritas und die “Quote”

Miss Piggy, bekannt als rosige und mitunter zur liebevollen Handgreiflichkeit neigende Freundin von Kermit, dem Frosch, werden wohl eine Vielzahl von Menschen kennen. Beim Sackler-Center First Award dürfte es mit der Bekanntheit schon ein wenig anders aussehen.
Nun erhält die wohl bekannteste rosa Schweine-Dame aus der illustren singenden, tanzenden und kalauernden Puppentruppe von Jim Henson am 4. Juni als diesjährige Preisträgerin eben jenen Sackler-Center First Award, wenn man den Meldungen aus aller Welt Glauben schenken darf.
Damit wissen wir jetzt um die Gemeinsamkeit. Wir wissen aber immer noch nicht, was der Sackler-Center First Award ist und was das Ganze mit der Frauenquote und der Caritas zu tun hat. Weiterlesen

Wir pflegen in Köln!

Es kann sein, dass Ihnen in dieser Woche Autos und Fahrräder im Kölner Straßenverkehr begegnen oder Ihnen an Einrichtungen der Altenhilfe Banner auffallen, auf denen die einfache, aber dennoch klare und selbstbewusste Botschaft steht: “Wir pflegen in Köln.” Mit diesem Zeichen und dieser Botschaft machen Mitarbeitende noch bis 26. Oktober 2014 ihre Zugehörigkeit zu den verschiedenen Berufsfeldern in der Pflege deutlich.

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