Die Menschen kommen, um zu arbeiten

Gastbeitrag von Tim Westerholt, Teamleiter Fachdienst Integration und Migration im Caritasverband Köln

EU-Bürger, die sechs Monate in Deutschland sind, haben hier Anspruch auf Sozialhilfe – das hat das Bundessozialgericht im Dezember festgelegt. Was viele wie eine Einladung zum Sozialleistungsbetrug interpretieren, sieht in der Realität anders aus.

Die Behauptung, Menschen aus dem europäischen Ausland kämen nur aufgrund des sozialen Sicherungssystems nach Deutschland, wird gerade in Zeiten, in denen die Freizügigkeit nicht groß im Kurs steht, gerne von verschiedenen Seiten aufgegriffen. Dabei lohnt es sich einmal die wirklichen Gründe für eine Einwanderung nach Deutschland zu betrachten. Vor der sogenannten Flüchtlingskrise waren es insbesondere die im Rahmen der Osterweiterung hinzugekommenen EU-Länder, als größtes Land Polen, danach Rumänien und Bulgarien, aus denen viele Menschen nach Deutschland kamen. Im Rahmen der europäischen Wirtschaft- und Finanzkrise kamen aber auch viele Menschen hinzu, die aus südlichen und westlichen EU-Ländern stammten, so etwa Spanien, Italien, Portugal und Griechenland. Die Einwanderung aus struktur- und wirtschaftsschwachen Regionen Europas verdeutlicht, dass das zentrale Motiv hierzu in der Arbeitssuche besteht und Deutschland als eines der wenigen Länder der EU, die vergleichsweise gut durch die Finanzkrise gekommen sind, eine große Ausstrahlung im europäischen Ausland besitzt.

Um zu bewerten, wie groß die Anziehungskraft des deutschen Sozialleistungssystems ist, lohnt es sich hierauf einen Blick zu werfen. Der einzige Anspruch, den ein EU-Bürger geltend machen kann, ist es, für drei Monate überhaupt hier sein zu dürfen. Sechs Monate darf er bleiben, wenn er arbeitssuchend ist. In dieser Zeit hat er aber keine Ansprüche; nicht auf Sozialhilfe, nicht auf Arbeitslosengeld II und auch nicht auf Kindergeld. Erst wenn er sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden hat kann er Ansprüche geltend machen. Jetzt kann man darüber diskutieren: Wir hoch ist die Wirkung dieses Sozialsystems im europäischen Ausland? Der deutlich größere Anreiz ist eben doch, dass Deutschland als wirtschaftsstarkes Land gilt.

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Dezember 2015 ändert hieran erstmal nichts. An Tag eins des Aufenthaltes in Deutschland kann sich ein EU-Bürger nirgendwo melden, auch beim Sozialamt nicht. Das einzige, was er bekommen kann, ist eine Anmeldung in der Meldehalle – sofern er eine Wohnung finanzieren und finden kann. Laut des Urteils von Dezember muss das Existenzminimum durch Sozialhilfe erst dann abgesichert werden, wenn der Aufenthalt als verfestigt gilt. Und das – so sagt das Sozialgericht – ist mindestens dann der Fall, wenn derjenige sechs Monate hier gewesen ist. Nach wie vor gilt also eine Zeit von sechs Monaten, in der ein EU-Einwanderer nur dann aufstockende Leistungen beziehen kann, wenn er ein Arbeitsverhältnis aufnimmt. Nach diesen sechs Monaten ist die Beziehung von Sozialhilfe eine Einzelfallentscheidung, die von unseren Kunden erstritten werden muss. In der Beratungspraxis erleben wir bislang nur wenige Fälle, in denen tatsächlich nach sechs Monaten Sozialhilfe in Anspruch genommen wird.

Häufig gibt es zudem die Annahme, dass die EU-Bürger, die hierher kommen, so gut Bescheid wüssten über ihre Ansprüche und über die neuesten gesetzlichen Entwicklungen. Da haben wir eine andere Wahrnehmung. Es ist nicht so, dass gerade 130.000 potentielle rumänische EU-Zuwanderer etwa hier nach Deutschland kommen und sofort das Sozialamt aufsuchen. Im Gegenteil, die Dringlichkeit, Arbeit zu finden und hierdurch der Verwirkung des Freizügigkeitsrechtes entgegenzuwirken, ist in vielen Fällen Grund für arbeitsbezogene Diskriminierung, Ausnutzung, und Ausbeutung. In den allermeisten Fällen ist die erste Frage von eingewanderten Menschen in Deutschland nicht die nach dem Sozialleistungssystem – Sie fragen, wo sie gute Arbeit finden können.

 

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