Familiennachzug zum minderjährigen Flüchtling – ein (fast) unmögliches Vorhaben

Ein Gastbeitrag von Heike Winzenried, Perspektivberatung für Flüchtlinge/Beratung unbegleiteter Minderjähriger im Caritasverband Köln:

“Der yezidische Jugendliche S. ist im Alter von 16 Jahren im November 2015 ohne Familienangehörige nach Deutschland geflüchtet. Seine Eltern und fünf Geschwister, darunter vier minderjährig, sind seit ihrer Flucht vor dem sogenannten Islamischen Staat im Jahr 2013 gezwungen, in einem Flüchtlingscamp im Nordirak zu leben. Der zwei Jahre ältere Bruder kam bereits im Juli 2015 nach Deutschland und wurde im August 2016 als Flüchtling anerkannt. Im Oktober 2016 fand ein Erstgespräch zwischen der Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und dem damals 17-jährigen Jugendlichen und seinem erwachsenen Bruder statt. S. ist sehr besorgt, ob es gelingen kann, seine Familie bis zu seinem 18. Geburtstag am 3. Juni 2017 nachzuholen. Der Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist grundsätzlich nur bei Anerkennung eines Asylrechts vor dem Erreichen der Volljährigkeit möglich.

Nun beginnt eine über Monate andauernde Auseinandersetzung mit den beteiligten Behörden. Mehrere Versuche, das Asylverfahren voranzubringen, bleiben zunächst erfolglos. Weiterlesen