Die Charta der Rechte der hilfe- und pflegebürftigen Menschen sagt in Ihrem Artikel 1: “Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.” Und diese Charta wird von Bundesregierung und der Stadt Köln ausdrücklich unterstützt.
Und dann schauen wir in die Realität des Lebens: Eine Bewohnerin zieht in ein Caritas-Altenzentrum. Die Rente und die Hilfe der Pflegeversicherung genügen leider nicht um die Pflege zu finanzieren – trotz eines lebenslangen Arbeitens und der Leistung eine Familie mit Kinder geführt zu haben. Also besteht die Notwendigkeit die Leistungen der Sozialhilfe zur Hilfe bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch zu nehmnen – zum ersten Mal im Leben Sozialhilfe.
Doch das Sozialamt braucht in der Regel 6 – 8 Monate um den Anspruch zu prüfen. Weiterlesen