Baustelle Kita

 

Als Fachmesse und Weiterbildungsveranstaltung in einem findet die didacta jährlich abwechselnd in Köln, Stuttgart oder Hannover statt. Natürlich konnten wir uns diese größte Messe für Bildung, Lehre und Wissenschaft die vom 19. – 23.02.2019 in Köln stattfand nicht entgehen lassen. Zwar dominierten die Themen Schulen und Hochschulen, aber unser Schwerpunkt war die Bildungsarbeit in den Kitas. So waren einige Kolleg*innen aus den Bilingualen Kitas in der Veranstaltung „Gelebte Mehrsprachigkeit“. Meine Motivation, den Aktionstag „Baustelle Kita – der Seiltanz geht weiter“ zu besuchen, bestand darin mehr zu erfahren über „Das-Gute-Kita-Gesetz“, dass seit dem 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

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Wenn die Vorbilder versagen – Wie orientieren wir unsere Kinder und Jugendlichen?

Mutter sitzt mit Kind im Arm auf dem Boden und sie schauen sich gemeinsam eine Landkarte anAls Eltern und Erziehende haben wir die Aufgabe, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg in diese Welt zu orientieren. Sie sollen wissen, „wo es lang geht“ zu einem selbstbestimmten sinnerfüllten Leben. In unserer täglichen Arbeit als Erziehungs-, Familien- und Jugendberater_innen unterstützen wir die Sorgeberechtigten und die Heranwachsenden in diesem Suchprozess. Zunehmend wird mir in diesen Zeiten unklar, wie dies geschehen soll. Wie sollen wir Wahrhaftigkeit überzeugend als hohen Wert vermitteln, wenn Führende in Politik und Wirtschaft lügen, ohne dass sich die Balken biegen? Wie sollen wir Mitgefühl und Solidarität hoch halten, wenn Prominente und Medienstars, also die, die sich Kinder und Jugendliche oft zum Vorbild nehmen und mit großer Leidenschaft nachzuahmen versuchen, hauptsächlich ihr eigenes Wohlergehen im Blick haben und schamlos das von ihren Fans erbeutete Geld in verschwiegene Paradiese verschieben? Wie sollen wir glaubwürdig die Notwendigkeit achtsamen Hinschauens und besonnenen Urteilens vermitteln, wenn in der digitalen Welt (vielleicht manchmal auch von uns?) gnadenlos verallgemeinert und der Andersdenkende verächtlich gemacht wird?

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Kinderwunsch – Wunschkind: Ökumenische Woche für das Leben

In der diesjährigen „Woche für das Leben“ stellen die evangelische und die katholische Kirche verschiedene Veranstaltungen und Publikationen unter das Schwerpunktthema „Pränataldiagnostik“.

Als Mutter („Risikoschwangere“ mit 38 und 41 Jahren), als jemand mit 26 Jahren Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, als Christ und einfach als Mensch, bewegt mich dieses Thema immer wieder. Ich kenne die Diskussionen um die Vorteile des medizinischen Fortschritts, um die Vermeidung von Leid, wenn Kinder mit Behinderungen ein „unwürdiges“ Leben erspart bleibt, um die Notwendigkeit, in dieser Gesellschaft leistungsfähig sein zu müssen und mithalten zu können.

Was mich dabei immer wieder am meisten erschüttert ist neben dem dahinterstehenden Menschenbild, dem fehlenden Zutrauen in das Leben und der Gleichsetzung von Behinderung mit Leid, dass Mütter und Familien sich so alleine gelassen fühlen, Beratung nie den Blick auf Chancen und Machbares und auf Entwicklung lenkt, sondern nur auf das was nicht geht, was zur Last wird und dass eigentlich alles immer nur noch schlimmer wird.

Schwanger sein als Zustand „guter Hoffnung“ wird immer mehr abgelöst vom einem Hochrisikozustand in andauernder Alarmbereitschaft.

Gleichzeitig wird die Debatte aus meiner Sicht zunehmend scheinheilig und teilweise absurd geführt: 9 von 10 Kindern mit der Diagnose Down Syndrom werden abgetrieben, ohne dass Eltern und Verantwortliche überhaupt wissen, wie die Behinderung tatsächlich ausgeprägt sein wird. Gleichzeitig werden in hochspezialisierten Kliniken Frühgeborene mit 600 Gramm Geburtsgewicht und der Gewissheit auf schwere Behinderung mit allen medizinischen Möglichkeiten am Leben gehalten.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem neuen Bundesteilhabegesetz werden die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt, ihr Wert für die Gesellschaft und ihre Gleichberechtigung an jeder Stelle betont und Inklusion als höchstes Gut und gesellschaftliches Muss propagiert.

Ist Leben somit erst nach der Geburt schützenswert?

Ist die Behinderung im Mutterleib der Garant für Leid und nach der Geburt der Mensch mit Behinderung eine Bereicherung für das Zusammenleben aller?

Wenn man sich jetzt noch darüber klar wird, dass 96 Prozent der Behinderungen erst im Laufe des Lebens erworben werden (vgl. Statistisches Bundesamt), wird die Frage noch viel schmerzhafter: Dann betrifft die Frage nach lebenswertem Leben nämlich nicht mehr nur die ungeborenen Kinder, sondern jeden von uns!

Es gibt kein Recht auf Gesundheit, auf Glück oder auf ein erfolgreiches Leben, aber eben auch kein Recht, eine solche Entscheidung für andere zu treffen.

Pränataldiagnostik kann helfen, dass bei bestimmten Diagnosen frühzeitige Therapien begonnen werden können, Ärzte und Eltern für die Geburt bestimmte Vorkehrungen treffen können und Eltern sich auf ihr besonders Kind vorbereiten können. Dazu bedarf es qualifizierter und lebensbejahender Beratung und keiner immer früher, einfacher und schneller einzusetzender Selektionsinstrumente.

Ich glaube nämlich ganz fest, dass jeder/jede so gewollt ist und dass es richtig ist, sich mit aller Kraft für die gleichberechtigte Teilhabe aller einzusetzen…

Und das nicht erst nach der Geburt!

Infos zur Themenwoche vom 14.-21.04.2018, zu Materialien und Veranstaltungen finden Sie hier:

Ein Gastbeitrag von Susanne Steltzer, Leitung Leistungsbereich Wohnen und Leben

Hartz IV-Sanktionen verschärfen Armut und Ausgrenzung

Ein Gastbeitrag von Sabine Brüsting, Leiterin des ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus:

In Spiegel-Online war letzte Woche zu lesen, dass Sanktionen des Jobcenters oft Familien mit Kindern treffen. Innerhalb eines Jahres wurden in Deutschland über 950.000 Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende ausgesprochen, davon ein Drittel gegen Haushalte mit Kindern. Was bedeutet dies für die Familien?

Sanktionen haben eine befristete Minderung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II zur Folge, sie führen zu einer Leistungskürzung, so dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sie werden bei Pflichtverletzungen vom Jobcenter verhängt. Zu unterscheiden sind dabei Art und Schwere des Pflichtverstoßes.  In der Hauptsache werden Sanktionen verhängt bei Weigerung, eine ‚zumutbare‘ Arbeit anzunehmen, eine Arbeit ohne wichtigen Grund aufzugeben, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Maßnahmenangebote abzulehnen. Diese haben eine Minderung der Regelleistung um 30% über einen Zeitraum von in der Regel drei Monaten zur Folge: Das bedeutet beispielsweise für eine Alleinerziehende, dass die Regelleistung von 416 € bei einer Sanktion für drei Monate um monatlich 124,80 € gekürzt wird! Ein Nichterscheinen zum Meldetermin ohne wichtigen Grund führt für drei Monate zu einer Minderung von 10% der Regelleistung.

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