Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind dringliche Probleme, die kurzfristig von den Kommunen gelöst werden müssen. Mittel- und langfristig geht es aber um gesellschaftliche Integration, Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung.
Dies wird in den kommenden Jahren eines der zentralen politischen Themen sein.
Die Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit zeigen, dass Integrationsangebote in aller Regel gerne und freiwillig in Anspruch genommen werden. So liegt es meist nicht an einer fehlenden Bereitschaft der Flüchtlinge zur Teilnahme, sondern an fehlenden und passgenauen Angeboten, wenn Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht zeitnah entsprechende Maßnahmen besuchen. Dies belegen auch die teils monatelangen Wartezeiten. Im Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt sieht auch die Bundesregierung zwei wichtige Eckpunkte für eine gelingende Integration in die Gesellschaft. Doch Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden umfasst die soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.
Zudem können sich die Flüchtlinge erst wirklich in den Arbeitsmarkt integrieren, wenn die Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Das kann nach der Ankunft leicht acht, neun Monate oder länger dauern. Obwohl durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Integrationskurse für Asylbewerber mit “guter Bleibeperspektive” geöffnet wurden, gibt es kein bundesweites Sprachkurs-Programm für alle Asylsuchenden. Außerdem dauert die Anerkennung von Abschlüssen lange, die Vorrangprüfung schränkt die Arbeitsmöglichkeiten ein.