Ungerechtes Ehegattensplitting: Eine Ursache für Altersarmut?

Mit heutigen Familienmodellen hat das 1958 eingeführte Ehegattensplitting nichts mehr zu tun, legte es doch  bei Einführung eine Alleinverdiener- und Hausfrauenehe oder ein großes Gefälle im Verdienst der Ehepartner_innen zugrunde. Statt eines altertümlichen Steuersystems wäre doch eine noch viel konsequentere Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeitgemäß. 
Das Modell des Ehegattensplitting will Ehen gegenüber unverheirateten Paaren oder Alleinstehenden steuerlich begünstigen. Beide Einkommen werden zusammengezählt, halbiert und damit insgesamt geringer besteuert. Unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende werden durch diese Regelung steuerlich benachteiligt.

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