Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd“

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Mit diesem Slogan einer Postkartenaktion fordert der DPWV seine Mitglieder auf gegen das neue Bundesteilhabegesetz der Bundesregierung zu protestieren. Auch der Bundesverband der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) gibt zum Vorhaben der Regierung folgende Stellungnahme ab:

Die Ziele der Bundesregierung
– Das Bundesteilhabegesetz ist in der 18. Legislaturperiode der Bundesrepublik Deutschland eines der großen sozialpolitischen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und soll ab dem 1.1.2017 in einem ersten Schritt in Kraft treten.
– Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird dazu novelliert und die „Eingliederungshilfe“ – als das entscheidende Leistungspaket für Menschen mit Behinderung – aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in das Neunte Sozialgesetzbuch überführt. Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr länger nach dem „Fürsorgeparadigma“ behandelt werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 in Deutschland in Kraft) umsetzen.
– Das Gesetz soll die Unterstützungsleistungen für viele Menschen mit Behinderung verändern. Von großen Veränderungen sind u.a. rund 200.000 Menschen mit Behinderung betroffen, die heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
– Für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (derzeit ca. 300.000) soll es stärkere Anreize zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
– Die Leistungen sollen sich an den Bedarfen der einzelnen Person und nicht am Ort der Leistung orientieren (Stichwort: Personenzentrierung).
– Die bisherigen Komplexleistungen (Unterkunft/Verpflegung und Betreuung) der Eingliederungshilfe in stationären Settings nach SGB XII werden aufgeteilt in Leistungen der Grundsicherung und in Leistungen der Teilhabe.
– Für Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld, die einen Pflegebedarf haben, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig beansprucht werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ausgabendynamik bei den Kosten der Eingliederungshilfe deutlich bremsen. Die Eingliederungshilfe ist aktuell innerhalb der Sozialhilfe der größte Kostenfaktor mit derzeit rund 800.000 Leistungsempfängern und jährlich Nettoausgaben in Höhe von 15 Mrd. €.

Kritik des CBP am Gesetzesentwurf
– Das Gesetz wird die Teilhabechancen von vielen Menschen mit Behinderung und mit psychischen Erkrankungen, insbesondere mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung kaum verbessern, Weiterlesen

Modernes Teilhaberecht oder doch nur Sparmodell?

Seit letzter Woche liegt der lange angekündigte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor, der am 24.05. dann erstmals im Bundestag beraten wird.

Nach einem aufwändigen Beteiligungsverfahren über Partei- und Verbandsgrenzen hinaus, scheint wenig übrig geblieben zu sein, von den großen Ideen wie einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen, klaren Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen wie Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe.

Sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz viele Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht, 

so sehe ich

  • dass Menschen mit Behinderungen zwar zukünftig ein bisschen Vermögen ansparen dürfen und mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, die Eingliederungshilfe aber trotzdem weiterhin eine nachrangige steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung bleibt und kein echter konsequenter vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich,

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