Ein Gastbeitrag von Sabine Brüsting, Leiterin des ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus:
In Spiegel-Online war letzte Woche zu lesen, dass Sanktionen des Jobcenters oft Familien mit Kindern treffen. Innerhalb eines Jahres wurden in Deutschland über 950.000 Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende ausgesprochen, davon ein Drittel gegen Haushalte mit Kindern. Was bedeutet dies für die Familien?
Sanktionen haben eine befristete Minderung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II zur Folge, sie führen zu einer Leistungskürzung, so dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sie werden bei Pflichtverletzungen vom Jobcenter verhängt. Zu unterscheiden sind dabei Art und Schwere des Pflichtverstoßes. In der Hauptsache werden Sanktionen verhängt bei Weigerung, eine ‚zumutbare‘ Arbeit anzunehmen, eine Arbeit ohne wichtigen Grund aufzugeben, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Maßnahmenangebote abzulehnen. Diese haben eine Minderung der Regelleistung um 30% über einen Zeitraum von in der Regel drei Monaten zur Folge: Das bedeutet beispielsweise für eine Alleinerziehende, dass die Regelleistung von 416 € bei einer Sanktion für drei Monate um monatlich 124,80 € gekürzt wird! Ein Nichterscheinen zum Meldetermin ohne wichtigen Grund führt für drei Monate zu einer Minderung von 10% der Regelleistung.